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Remonstrationsverfahren (Widerspruch) und Klageerhebung

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Remonstrationsverfahren (Widersprüche) und Klageerhebung

Die folgenden Angaben sind für Sie interessant, wenn:

  • Ihr Visumantrag abgelehnt wurde und
  • Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und
  • Sie die Erteilung des beantragten Visums weiterhin begehren.

Sie können die Visastelle darum bitten, Ihren Visumantrag erneut zu überprüfen.

Hier finden Sie Erläuterungen zu dem Ihnen ausgehändigten Ablehnungsbescheid.

Dieses Verfahren heißt Remonstration. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, gegen die Ablehnung zu klagen und sie somit von einem Gericht überprüfen zu lassen. Remonstration und Klage sind voneinander unabhängig. Wenn Sie sich entscheiden, zunächst zu remonstrieren und die Botschaft bei der ablehnenden Entscheidung bleibt, erhalten Sie einen ausführlich begründeten Remonstrationsbescheid, gegen den Sie ebenfalls Klage erheben können.

Hinweis: Remonstrationen müssen form- und fristgerecht eingereicht werden. Die einzuhaltende Frist steht am Ende des Bescheides. Die Frist beginnt in dem Moment zu laufen, in dem der Bescheid dem Antragsteller bekannt gegeben wird. Remonstrationen müssen in deutscher oder englischer Sprache geschrieben und vom Antragsteller oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben sein.

Remonstrationen, die nicht fristgerecht erfolgen oder nicht die unten beschriebene Form einhalten, können nicht bearbeitet werden.


Nachfolgend werden Ihnen beide Wege ausführlich beschrieben.

I Remonstration

Das Remonstrationsverfahren bietet Ihnen Gelegenheit, sich schriftlich zu der Ablehnung zu äußern. Sie haben dabei Gelegenheit, selbstständig Unterlagen und Informationen einzureichen, die die Ablehnungsgründe entkräften.

Ihr Visumantrag wird von einem anderen Mitarbeiter als demjenigen, der über den Antrag ursprünglich entschieden hat, erneut geprüft.

  • Fristen

Enthält Ihr Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung, so beträgt die Frist zur Einlegung der Remonstration 1 Monat nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides.

Bsp.: Am 10.05. erhalten Sie Ihren Pass mit einem Ablehnungsbescheid und der Rechtsbehelfsbelehrung zurück. Die Frist zur Remonstration beginnt am 11.05. Ihr Remonstrationsantrag muss spätestens am 10.06. bei der Botschaft eingegangen sein. Eine Remonstration, die nach dieser Frist eingeht, ist unzulässig.

Enthält Ihr Ablehnungsbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, so beträgt die Frist zu Einlegung der Remonstration 1 Jahr nach Erhalt des Ablehnungsbescheides.

Bsp.: Am 10.05. erhalten Sie Ihren Pass mit einem Ablehnungsbescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung zurück. Die Frist zur Remonstration beginnt am 11.05. Ihr Remonstrationsantrag muss spätestens am 10.05. des Folgejahres bei der Botschaft eingegangen sein. Ansonsten wäre Ihre Remonstration verfristet und nicht mehr zulässig.

  • Form

Das Remonstrationsschreiben muss eigenhändig durch den Antragsteller unterschrieben sein. Das bedeutet, dass die Unterschrift jedes Mitreisenden (z.B. bei Gruppen oder Familienmitgliedern) auf dem Remonstrationsschreiben vorhanden sein muss. Für minderjährige Kinder ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig.


Ein am Computer unterschriebenes Dokument genügt nicht. Möchten Sie das Remonstrationsschreiben per Email senden, so drucken Sie es bitte aus, unterschreiben Sie es und schicken uns anschließend den Scan.


Sie können auch eine andere Person bitten, das Remonstrationsverfahren in Ihrem Namen durchzuführen.

Bitte reichen Sie dafür das Remonstrationsschreiben zusammen mit einer Vollmacht ein, die von Ihnen eigenhändig unterschrieben wurde. Das Vollmachtsformular finden Sie hier. Die Vollmacht muss im Original (oder als Scan) eingereicht werden.

Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können Auskünfte nur an den Visumantragsteller selbst oder an seinen Bevollmächtigten gegeben werden.

Remonstrationsschreiben sowie ggf. die Vollmacht müssen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Bitte senden Sie/Ihr Bevollmächtigter das Remonstrationsschreiben unterschrieben per Post an


Deutsche Botschaft Teheran, Visastelle

Avenue Ferdowsi 320-324

P.O.B. 11365-179

11365 Teheran,

oder als Scan per Email an visa-remonstrationen@tehe.diplo.de

oder geben Sie es persönlich bei der Botschaft ab.


Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail an eine andere E-Mail-Adresse NICHT zur Fristwahrung führt.

Die Beauftragung eines Reisebüros oder einer kommerziellen Firma ist für die Verfassung des Remonstrationsschreibens NICHT erforderlich!

  • Inhalt des Remonstrationsschreibens

Bitte versehen Sie Ihr Remonstrationsschreiben mit dem aus dem Ablehnungsbescheid bekannten sechsstelligen „BC“-Zahlencode, der Passnummer, dem vollständigen Namen sowie Ihrer E-Mailadresse, damit die Botschaft Ihren Antrag zuordnen kann.

Sie sollten darin deutlich machen, dass Sie eine erneute Überprüfung Ihres Visumantrages wünschen. Sie sollten in der Remonstration alle für Sie günstigen Umstände darlegen und ausführlich begründen, weshalb aus Ihrer Sicht die Ablehnungsgründe nicht zutreffen.

Bitte beachten Sie, dass jede Ihrer Aussagen mit geeigneten (ins Deutsche oder Englische übersetzten) Unterlagen belegt werden sollte.

Unterlagen, die Sie beim Antrag abgegeben haben, müssen Sie nicht erneut übersenden.

Wichtig: Allein die Vorlage aller geforderten Unterlagen führt nicht automatisch zu einer positiven Entscheidung über Ihren Visumantrag.

Vielmehr kann erst dann eine vollumfängliche Bewertung Ihres Falls gewährleistet werden.

Ihren Reisepass benötigt die Botschaft zunächst nicht. Sie müssen ihn daher nicht mit dem Remonstrationsschreiben zusenden.

  • Ablauf des Verfahrens

Nach Eingang Ihres form- und fristgerechten Remonstrationsschreibens überprüft die Botschaft unter Berücksichtigung Ihrer eingereichten Begründung und aller vorgelegten Unterlagen Ihren Visumantrag erneut. Insbesondere bei nationalen Visa wird die Plausibilität Ihres Reisezwecks genau geprüft.

Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, ergeht eine Entscheidung. Die Prüfung kann bis zu drei Monate dauern. Es wird gebeten von Rückfragen zum Sachstand in diesem Zeitraum abzusehen.


Kommt die Botschaft zu dem Ergebnis, das Visum zu erteilen, werden wir Sie entweder telefonisch kontaktieren oder Ihre Barcodenummer auf unserer Abholliste veröffentlichen. Sie werden in diesem Fall gebeten, Ihren Reisepass einzureichen. Sie können Ihren visierten Reisepass persönlich während der Abholzeiten abholen.


Kommt die Botschaft auch im Remonstrationsverfahren zu dem Ergebnis, das Visum nicht zu erteilen, erhalten Sie einen neuen Bescheid. Der Remonstrationsbescheid wird an Ihre Postadresse versandt. Dieser enthält eine ausführliche Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung.

II Klagen

  • Fristen

Enthält Ihr erstmaliger Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung oder haben Sie einen Remonstrationsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten, so beträgt die Frist zur Klageerhebung 1 Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheides.

Beispiele für Fristenberechnung, siehe oben unter „I Remonstration“.

Enthält Ihr Ablehnungsbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, so beträgt die Frist zur Klageerhebung 1 Jahr ab Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides.

  • Form der Klageerhebung und Vertretung vor dem Verwaltungsgericht

Informationen zur Form der Klage können Sie auf folgender Internetseite nachlesen.

Anwaltliche Vertretung ist vor dem Verwaltungsgericht nicht vorgeschrieben.

  • Ablauf des Verfahrens

Laut Angaben des Verwaltungsgerichts Berlin von Februar 2017 beträgt die durchschnittliche Dauer eines Klageverfahrens in Visumangelegenheiten mindestens 1 Jahr.


FAQ Remo

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