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Personalausweis

Der neue Personalausweis

Der neue Personalausweis, © Thomas Koehler/ Photothek.net

06.10.2020 - Artikel

Die Deutsche Botschaft Teheran ist nur für Deutsche zuständig, die nachweislich im Iran wohnen. Deutsche, die in Afghanistan wohnen, wenden sich bitte an die Deutsche Botschaft Islamabad; die Deutsche Botschaft Teheran ist für Deutsche in Afghanistan nicht zuständig.

Allgemeine Hinweise

Zur Beantragung von neuen deutschen Reisepässen und Personalausweisen ist ein Termin notwendig.

Achtung: Die Liste der aufgeführten einzureichenden Unterlagen ist nicht abschließend. In Einzelfällen können weitere Nachweise erforderlich sein.

Wann sollte ich einen Personalausweis haben?

Deutsche im Ausland sind nicht verpflichtet, einen Personalausweis zu haben.

Sinnvoll ist ein Personalausweis nur dann, wenn Sie sich öfter in Deutschland aufhalten, oder wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen können. Was das ist und wer es anbietet, lesen Sie unter

Anders als in Deutschland wird ihre ausländische Adresse nicht im Personalausweis eingetragen. Als Adresse wird „keine Hauptwohnung in Deutschland“ angegeben.

Wie beantrage ich einen Personalausweis?

  • Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch.
  • Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Buchen Sie einen Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft. Möchten Sie gleichzeitig einen Reisepass beantragen, buchen Sie bitte zwei Termine hintereinander.
  • Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit einer einfachen (nicht beglaubigten) Kopie mit. Unvollständige Anträge können nicht entgegengenommen werden; Sie müssen dann einen neuen Termin buchen und erneut mit vollständigen Unterlagen vorsprechen.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular
  • zwei biometrische Passfotos (Hinweise zur Biometriefähigkeit)
  • Gebühr
  • bisheriger Pass und ggf. Personalausweis, aktueller iranischer Reisepass und ggfs. Shenasnameh mit Übersetzung, ggf. iranischer Aufenthaltstitel
  • Haben Sie bis oder seit der Ausstellung des letzten Reisepasses in Deutschland oder woanders gewohnt? Dann benötigen wir die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnort, bzw. Nachweis des Wegzugs vom letzten ausländischen Wohnort
  • Nachweis zur Namensführung (Falls Ihr aktueller Name vom Eintrag in der Geburtsurkunde abweicht: Bescheinigung über die Namensführung, Heiratsurkunde)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

Wie geht es weiter?

Liegen alle Unterlagen vor, nehmen wir Ihre Fingerabdrücke ab. Im Anschluss an Ihren Termin wird Ihr Antrag von uns geprüft und der Druck Ihres Personalausweises bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben.

Die Herstellungs- und Lieferdauer beträgt ca. sechs bis acht Wochen. Nach Eintreffen Ihres Personalausweises werden Sie von uns per E-Mail informiert und müssen den Personalausweis und PIN-Brief persönlich abholen.


Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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