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Die deutsche Verfassung wird 70 Jahre alt
Wie kommt es, dass Deutschland ein weltoffenes, vom Pluralismus der Lebensstile geprägtes Land ist? Weil es eine Verfassung hat, deren erster Abschnitt der Freiheit der Menschen gewidmet ist. Es garantiert ihnen eine nahezu unendliche Zahl an Grundrechten und Grundfreiheiten.
Zur Geschichte der deutschen Verfassung
Das „Grundgesetz“ – so heißt die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland – wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat in Bonn beschlossen, dessen Mitglieder von den Parlamenten der beteiligten Länder gewählt worden waren.
Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.
Grundrechte und Grundfreiheiten
Da wir in Iran schon oft nach der persischen Übersetzung des Abschnitts unserer Verfassung über die Grundrechte gefragt wurden, haben wir hier die Übersetzung eingestellt. Und Nachfolgend einige Aspekte zur Würde des Menschen, zu Gott und den Menschen, zur Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz sowie zur Freiheit von Meinung und Presse.
Die Würde des Menschen
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dies ist der klare Auftrag des Artikels 1 des Grundgesetzes, in dem sich Deutschland zu „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten“ als „Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekennt.
Die Würde des Menschen und Menschenrechte spielen im außenpolitischen und internationalen Kontext eine besondere Rolle, denn häufig sind systematische Menschenrechtsverletzungen der erste Schritt in Konflikte und Krisen. Gemeinsam mit den Partnern in der EU und in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen setzt sich Deutschland weltweit dafür ein, die Menschenrechtsstandards zu schützen und fortzuentwickeln.
Gott und die Menschen
Hätten Sie gewusst, dass gleich in der Präambel der deutschen Verfassung von der „Verantwortung“ der Deutschen „vor Gott und den Menschen“ die Rede ist und trotzdem oder vielleicht gerade deshalb in Deutschland Religionsfreiheit herrscht? Sie ist durch Art. 4 des Grundgesetzes garantiert, wo es heißt: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Wachsende Pluralität und zunehmende Säkularisierung kennzeichnen die religiöse Landschaft in Deutschland: 55 Prozent der deutschen Bevölkerung bekennen sich zu einer der beiden großen christlichen Konfessionen. Rund 36 Prozent der Bevölkerung gehören keiner Konfession an.
Der Islam gewinnt durch Migration an Bedeutung für das religiöse Leben. Die Zahl der aus 50 Nationen stammenden Muslime in Deutschland wird mit etwa 4 bis 5 Millionen beziffert, eine zentrale Ermittlung findet jedoch nicht statt.
Das jüdische Leben in Deutschland, das nach dem Holocaust völlig zerstört war, ist nach dem Ende des Ost-West-Konflikts durch Zuwanderer aus der früheren UdSSR belebt worden. Heute leben in Deutschland wieder rund 200.000 Juden. Knapp 100.000 von ihnen sind in 105 jüdischen Gemeinden organisiert, die ein weites religiöses Spektrum aufweisen und vom 1950 gegründeten Zentralrat der Juden in Deutschland vertreten werden.
Deutschland hat keine Staatskirche. Grundlage des Verhältnisses von Staat und Religion ist die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit, die Trennung von Staat und Kirche im Sinne der weltanschaulichen Neutralität des Staates und das Selbstbestimmungsrecht der religiösen Gemeinschaften. Staat und Religionsgemeinschaften kooperieren auf partnerschaftlicher Basis.
Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz
In Deutschland sind „(a)lle Menschen […] vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dies alles regelt Artikel 3 des Grundgesetzes.
Presse- und Meinungsfreiheit
In Deutschland kann jeder schreiben und sagen, was er möchte – solange er nicht die Grundrechte anderer Menschen verletzt. In Deutschland gilt Presse- und Meinungsfreiheit für alle Menschen. Sie wird vom Grundgesetz in Art. 5 geschützt. Zeitungen, Radio- und Fernsehsender gehören weder der Regierung noch einzelnen Parteien, sondern sind privatwirtschaftlich oder öffentlich-rechtlich organisiert. Und natürlich gibt es keine Zensur, die vorschreibt, was man sagen und denken darf.