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Nationales Visum
Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Wichtiger Hinweis für afghanische Antragsteller:
Da die Konsularabteilung der Botschaft in Kabul bis auf weiteres geschlossen ist, ist eine Antragstellung für afghanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Afghanistan nur bei den deutschen Botschaften in Islamabad oder Neu-Delhi möglich. Weitere Hinweise hierzu finden Sie über folgenden Link.
Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt (länger als 3 Monate) zu einem bestimmten Aufenthaltszweck, der im Gesetz vorgesehen ist. Es wird in der Regel befristet, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Abhängig vom Aufenthaltszweck ist nach Einreise ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen. Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Achtung!
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Visa-Terminen ist eine Antragstellung bei heutiger Registrierung in allen Terminkategorien erst nach einer längeren Wartezeit möglich. Die Wartezeiten zu den einzelnen Terminkategorien finden Sie hier.
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Reiseplanung!