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Krankenversicherung
Die Vorlage einer Reisekrankenversicherung nach Schengener Vorschriften muss gegeben sein und beinhaltet das folgende:
- Die Versicherungspolice muss Rücktransportkosten im Krankheits- oder Todesfall übernehmen, ebenso wie jegliche Kosten für medizinische Notversorgung und/oder die Behandlung in der Notaufnahme eines Krankenhauses.
- Die minimale Abdeckung muss EUR 30.000 betragen.
- Die Versicherung (Einzel- oder Gruppenversicherung) kann vom Reisenden im Wohnsitzland oder vom Gastgeber im Zielland abgeschlossen werden.
- Versicherer mit Firmenzentrale außerhalb des Schengen-Raums müssen ein Büro in einem der Schengen-Staaten haben, das in der Lage ist, Versicherungsansprüche zu bearbeiten.