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Nachzug zum subsidiär Schutzberechtigten
Ab dem 01.08.2018 werden enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen können. Nachzugswillige Familienangehörige können sich bereits jetzt auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren.
Achtung: Bitte nur auf diesen Link klicken, wenn
1.) Ihre Bezugsperson in Deutschland einen BAMF-Bescheid besitzt und
2.) im Bescheid steht, dass sie subsidiär schutzberechtigt ist.
In allen anderen Fällen registrieren Sie sich bitte regulär über unser Terminvergabesystem.