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Rechts- und Konsularabteilung

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

08.05.2018 - Artikel

Hinweis: Für Anträge am Rechts- und Konsularschalter ist eine vorherige Terminvereinbarung über das Terminbuchungssystem der Deutschen Botschaft Teheran erforderlich.


Informationen der Rechts- und Konsularabteilung

Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in vielen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Auf dieser Seite informieren wir Sie über unsere konsularischen Dienstleistungen sowie über die jeweiligen Antragsverfahren - von der Beantragung neuer deutscher Reisepässe über Geburtsurkunden, Unterschriftsbeglaubigungen, Rentenangelegenheiten bis hin zu Legalisationen iranischer Dokumente.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft an folgenden Feiertagen geschlossen ist:

Feiertage 2024

Bitte informieren Sie sich auf dieser Internetseite vor Ihrem Besuch in der Rechts- und Konsularabteilung über das Verfahren, die notwendigen vorzulegenden Dokumente und Nachweise. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Antragsteller, die nicht alle notwendigen Nachweise und Kopien vorlegen können, am Schalter im Regelfall zurückgewiesen werden müssen.

Die Gebühren für alle konsularischen Dienstleistungen sind in bar und in Euro zu entrichten.

Zur Beantragung von Legalisationen, beglaubigten Kopien und Unterschriften, konsularischen Bescheinigungen und zur Beratung in Angelegenheiten des Erb-, Staatsangehörigkeits- und Familienrechts, etc. ist ein Termin notwendig. Bitte buchen Sie Ihren Termin online:

Terminvergabesystem der Botschaft Teheran

Sie benötigen keinen Termin für die Abholung von Pässen, Geburtsurkunden und sonstigen Dokumenten sowie für Beratungen und Bescheinigungen in Rentenangelegenheiten.

Bitte buchen Sie für die Beantragung eines deutschen Reisepasses oder einer deutschen Geburtsurkunde online einen Termin.

Terminvergabesystem Botschaft Teheran



Informationen der Rechts- und Konsularabteilung

Um Ihnen das Auffinden von Informationen zu erleichtern, haben wir einen Fragenkatalog mit typischen Fragen von Kunden der Rechts- und Konsularabteilung zusammengestellt. Der Link unter der jeweiligen kurzen Antwort führt Sie zu der entsprechenden Seite der Botschaftshomepage, auf welcher Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema finden können.

Viele weitere Fragen und ausführliche Antworten können Sie auch auf der Homepage des Bürgerservices des Auswärtigen Amtes nachlesen:

FAQ – Bürgerservice

Aufenthaltsermittlung

Ich suche einen Verwandten, der sich in Iran aufhalten soll. Kann mir die Botschaft helfen seine Adresse herauszufinden?

Adressermittlungen durch die Botschaft sind nicht möglich, da es in Iran weder den deutschen vergleichbare Meldebehörden noch einen Ausländerzentralregister oder umfassende Telefonbücher gibt. Eine Meldepflicht besteht in Iran nicht.

Beantragung eines Führungszeugnisses

Wie kann ich ein deutsches Führungszeugnis beantragen?

Ein deutsches Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Der Antrag muss in beglaubigter Form an das BAfJ gesandt werden. Die Beglaubigung der Unterschrift kann in der Konsularabteilung der Botschaft durchgeführt werden.

Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses

Beschaffung von Urkunden

Ich lebe in Deutschland und brauche ein Original meiner iranischen „Shenasnameh“, um in Deutschland zu heiraten. Kann die Botschaft mir diese Urkunde beschaffen?

Nein. Die Botschaft kann grundsätzlich keine iranischen Urkunden beschaffen. Die neue Urkunde kann in der Regel über eine iranische Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen iranischen Rechtsanwalt oder Verwandte vor Ort mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

Deutsche Pässe

Mein Pass ist nicht mehr gültig. Kann ich ihn in der deutschen Botschaft verlängern lassen oder muss ich dazu zurück nach Deutschland?

Mit der Ausnahme von Kinderreisepässen können deutsche Ausweisdokumente nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Pass beantragt werden. Dieser Antrag kann bei der Botschaft gestellt werden.

Pass und Personalausweis

Ich habe meinen deutschen Pass in Iran verloren. Was muss ich nun tun? Wie komme ich zurück nach Deutschland?

Wenn ein deutscher Reisepass verloren geht ist der Passbesitzer verpflichtet, dies den deutschen Behörden unverzüglich zu melden. Bitte melden Sie aber den Verlust Ihres Reisepasses zuerst der iranischen Polizei und lassen Sie sich ein Verlustprotokoll ausstellen. Mit diesem Verlustprotokoll können Sie dann in der Konsularabteilung der Botschaft den Passverlust melden und einen neuen Pass beantragen.

Pass und Personalausweis

Echtheitsbestätigung deutscher Dokumente

Die Übersetzer in Teheran verlangen einen Stempel der Botschaft für die Übersetzung ins Persische. Kann die Botschaft meine deutschen Dokumente für die Anfertigung einer Übersetzung ins Persische bestätigen?

Nein. Die Echtheit deutscher Dokumente kann in der Regel von der Botschaft nicht bestätigt werden. Deutsche Dokumente, die in Iran verwendet werden sollen, müssen von einer iranischen Auslandsvertretung in Deutschland legalisiert werden.


Eheschließung in Iran

Ist meine in Iran geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig? Was muss ich tun, damit meine Ehe anerkannt wird?

Eine in Iran geschlossene Ehe wird in Deutschland anerkannt, wenn sie nach iranischen Gesetzen geschlossen und bei den iranischen Behörden registriert wurde. Eine förmliche Anerkennung der Ehe durch deutsche Behörden ist nicht notwendig. Als Nachweis der Eheschließung ist im Regelfall eine legalisierte deutsche Übersetzung der iranischen Heiratsurkunde ausreichend. Wenn ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, besteht die Möglichkeit die Ehe im deutschen Eheregister registrieren zu lassen und eine deutsche Heiratsurkunde zu beantragen.

Weitere Informationen zur Eheschließung in Iran


Erbschaft

Ich habe ein Haus/ ein Konto in Deutschland geerbt. Die Bank verlangt nun die Vorlage eines Erbscheines. Wie kann ich diesen bekommen?

Der Antrag zur Ausstellung eines deutschen Erbscheines muss notariell beurkundet werden. Solche Beurkundungen können in der Konsularabteilung durchgeführt werden. Detaillierte vorherige Beratung und Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig.

Zur Beratung in Angelegenheiten des Erbrechts ist ein Termin notwendig. Bitte buchen Sie Ihren Termin online:

Terminvergabesystem der Botschaft Teheran


Führerschein

Kann ich in der Botschaft einen neuen Führerschein beantragen?

Nein. Die Botschaft ist keine Führerscheinbehörde. Zuständig für Führerscheinangelegenheiten ist immer das Verkehrsamt am letzten Meldewohnsitz in Deutschland.

Geburt eines Kindes in Iran

Ich bin deutsche/r Staatsangehörige/r und mein Kind wurde in Iran geboren. Was muss ich tun, damit mein Kind auch einen deutschen Pass bekommt?

Ein Kind erwirbt automatisch bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bei Geburt im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Falls die Eltern nicht mit einander verheiratet sind und nur der Vater Deutscher ist, ist zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zunächst eine Vaterschaftsanerkennung notwendig.

Pass und Personalausweis

Hochzeit in Deutschland

Was muss ich tun, wenn ich eine iranische Staatsangehörige in Deutschland heiraten möchte?

Für die Einreise zur Hochzeit in Deutschland benötigt eine iranische/r Staatsangehörige/r ein Visum zur Eheschließung. Vor Beantragung des Visums muss zunächst die Eheschließung bei einem deutschen Standesamt angemeldet werden. Zur Anmeldung beim Standesamt muss Ihr/e Verlobte/r eine Beitrittserklärung (manchmal auch Vollmacht) abgeben. Diese Erklärung kann in der Konsularabteilung beglaubigt werden.

Beurkundungen und Beglaubigungen

Kleidungsvorschriften für Touristen

Muss ich auch als Touristin in Iran ein Kopftuch tragen?

Ja. In Iran ist das Tragen islamischer Kleidung gesetzlich vorgeschrieben. Frauen sollten in der Öffentlichkeit immer ein Kopftuch und einen etwa knielangen Mantel tragen. Männer sollten keine kurzen Hosen anziehen.

Informationen des Auswärtigen Amts zu Iran

Krisenliste der Botschaft

Kann ich mich auch auf der Krisenvorsorgeliste der Botschaft registrieren, wenn ich nur für kurze Zeit beispielsweise als Tourist in Iran bin?

Ja. Eine Registrierung auf der „Deutschenliste“ der Botschaft ist auch für einen lediglich kurzen Aufenthalt in Iran möglich und sinnvoll.

Deutschenliste ELEFAND und Krisenvorsorge

Lebensbescheinigung

Meine Rentenversicherung verlangt von mir eine Lebensbescheinigung. Was ist das und wie kann ich so etwas erhalten?

Die Rentenversicherungen verlangen einmal im Jahr die Vorlage einer Lebensbescheinigung, da der Rentenanspruch nur bis zum Lebensende besteht. In der Regel erhalten die Rentenempfänger das entsprechende Formular von der Versicherung per Post. Mit dem Formular und Ihrem Pass müssen Sie dann persönlich in der Botschaft vorsprechen.

Legalisation / legalisierte Übersetzung

Ich lebe in Deutschland und brauche für deutsche Behörden eine Legalisation der deutschen Botschaft meiner iranischen Heiratsurkunde/ Shenasnameh. Das Originaldokument habe ich bei mir. Ist es möglich das Dokument zur Legalisation per Post an die Botschaft zu schicken oder ist eine Kopie ausreichend?

Nein. Legalisationen können nur durch Vorsprache am Schalter beantragt werden. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Wer nicht in Teheran lebt, kann Bekannte oder Verwandte mit der Durchführung der Legalisation beauftragen. Die Vorlage einer Kopie ist nicht ausreichend. Zur Legalisation muss zwingend das Original der Urkunde vorgelegt werden.

Legalisation von Urkunden

Liste der vereidigten Übersetzer im Iran:

https://sanam.ekfam.ir/Home/TranslatorList


Personalausweis

Kann ich in der Botschaft einen neuen Personalausweis beantragen?

Ja. Weitere Informationen finden Sie über den untenstehenden Link:

Pass und Personalausweis

Sicherheitshinweise, Visumvorschriften für die Reise nach Iran

Ich werde demnächst als Tourist in den Iran reisen. Was muss ich hinsichtlich der Sicherheitslage beachten? Brauche ich ein Visum?

Als Vorbereitung auf Ihre Reise nach Iran sollten Sie auf jedem Falle unsere Reise- und Sicherheitshinweise auf der Homepage des Auswärtigen Amtes aufmerksam durchlesen. Dort finden Sie auch Informationen über die Visumsbedingungen für deutsche Staatsangehörige.

Für deutsche Staatsangehörige besteht zudem die Möglichkeit, den Aufenthalt in Iran online zu registrieren. Die Registrierung wird, auch für kurze Aufenthalte, dringend empfohlen.

Deutschenliste ELEFAND und Krisenvorsorge

Reise und Sicherheitshinweise

Staatsangehörigkeit

Ich und meine Kinder sind deutsche Staatsangehörige. Meine Ehefrau / mein Ehemann hat bisher nur die iranische Staatsangehörigkeit. Wie kann sie / er einen deutschen Pass bekommen?

Ihr Ehegatte kann nur nach Einbürgerung einen deutschen Pass erhalten. Falls Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben ist hierfür die örtliche Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig. Falls Sie in Iran leben sollten, entscheidet das Bundesverwaltungsamt über die Einbürgerung aus dem Ausland. Voraussetzung für eine solche Einbürgerung ist eine nachweisbar enge Bindung an Deutschland und ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung. Allein die Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen ist nach Erfahrungen des Auswärtigen Amtes nicht ausreichend.

Zur Beratung in Angelegenheiten des Staatsangehörigkeitsrechts ist ein Termin notwendig. Bitte buchen Sie Ihren Termin online:

Terminvergabesystem der Botschaft Teheran

Homepage des Bundesverwaltungsamtes

Visum für die Reise in die USA

Ich bin deutsche/r Staatsangehörige/r, habe aber noch keinen biometrischen Reisepass mit Fingerabdrücken. Kann ich mit meinem Pass trotzdem in die USA reisen?

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil. Zur visumfreien Einreise berechtigen ausschließlich die regulären (bordeauxroten) Reisepässe, auch wenn diese noch keinen Chip enthalten. Bitte informieren Sie sich über das Visa Waiver-Programm und die weiteren Einreisevoraussetzungen in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes für die USA

Reise- und Sicherheitshinweise für die USA


Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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