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Informationen für besonders schutzbedürftige Personen, die vor kurzem aus Afghanistan nach Iran gekommen sind

02.09.2021 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Deutschland bietet kein allgemeines Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige. Aufnahmen sind auf den besonders begründeten Einzelfall beschränkt. Grundsätzlich ist eine Aufnahme nur für afghanische Staatsangehörige möglich, die als Ortskraft einer deutschen Organisation oder als besonders gefährdete Person (z.B. Menschen- und Frauenrechtsaktivist*innen, Journalist*innen) über eine Aufnahmezusage der Bundesregierung verfügen.

Hinweise für...

Bitte teilen Sie Ihrem früheren Arbeitgeber mit, dass Sie sich in Iran aufhalten und übermitteln Sie gegebenenfalls aktuelle Kontaktdaten. Sie werden dann von der Deutschen Botschaft Teheran zum weiteren Vorgehen unaufgefordert kontaktiert.

Ehemalige Ortskräfte haben die Möglichkeit, über ihren vormaligen Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige sowie einen Antrag nach dem Ortskräfteverfahren zu stellen, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete.

Ansprechpartner hierfür ist der frühere Arbeitgeber. Wenn Sie die Aufnahmekriterien erfüllen, wird Ihnen eine Aufnahmezusage erteilt.

Sofern eine Aufnahmezusage erteilt wird, werden Sie von der Deutschen Botschaft Teheran unter den angegebenen Kontaktdaten kontaktiert.

Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, die die Bundesregierung bis zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion als besonders gefährdet identifiziert hat, und denen sie eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt hatte, erhalten ebenfalls die Möglichkeit einer Einreise nach Deutschland. Für betroffene Personen bedeutet das: Das Auswärtige Amt oder die deutsche Botschaft in Teheran wird Sie aktiv kontaktieren und informieren, wenn für Sie eine Aufnahmezusage vorliegt. Vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung können Ihnen Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausgestellt werden.

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Visumanträge zur Familienzusammenführung von Antragstellenden mit gewöhnlichem Aufenthalt in Afghanistan, liegt ab sofort bei den Botschaften in Teheran und Islamabad.
Sie können sich hier registrieren und den gewünschten Beantragungsort - also Islamabad oder Teheran - verbindlich auswählen.

Hatten Sie sich bereits für einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung mit Antragstellung in New Delhi registriert?
Dann werden Sie zu gegebener Zeit von Visametric kontaktiert und zum Termin in Teheran eingeladen.

Eine Beantragung an der bisher ebenfalls zuständigen Botschaft in New Delhi ist solange nicht möglich, wie für afghanische Staatsangehörige die gegenwärtigen Probleme bei der Einreise nach Indien zur Visumantragstellung fortbestehen.

Die Bundesregierung betreibt kein allgemeines humanitäres Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige in Iran. Um einen Asylantrag zu stellen, müssen Sie sich aufgrund des Territorialitätsprinzips in Deutschland befinden. Die Deutsche Botschaft Teheran nimmt grundsätzlich keine Asylanträge an oder bearbeitet sie.

Weitere Informationen zum Thema Migration nach Deutschland finden Sie unter: https://rumoursaboutgermany.info/

Wenn Sie vor Kurzem nach Iran geflohen sind, können Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) finden: https://help.unhcr.org/iran/en/arrival/

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