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Klage

11.10.2020 - Artikel

Fristen

Enthält Ihr erstmaliger Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung oder haben Sie einen Remonstrationsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten, so beträgt die Frist zur Klageerhebung 1 Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheides.

Bsp.: Am 10.05. erhalten Sie Ihren Pass mit einem Ablehnungsbescheid und der Rechtsbehelfsbelehrung zurück. Die Frist zur Klageerhebung beginnt am 11.05. Ihre Klageerhebung muss spätestens am 10.06. beim Verwaltungsgericht eingegangen sein. Eine Klageerhebung, die nach dieser Frist eingeht, ist unzulässig.

Enthält Ihr Ablehnungsbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, so beträgt die Frist zur Klageerhebung 1 Jahr ab Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides.

Form der Klageerhebung

Informationen zur Form der Klage können Sie auf folgender Internetseite nachlesen.

Vertretung vor dem Verwaltungsgericht

Anwaltliche Vertretung ist vor dem Verwaltungsgericht nicht vorgeschrieben.

Ablauf des Verfahrens

Laut Angaben des Verwaltungsgerichts Berlin von Februar 2017 beträgt die durchschnittliche Dauer eines Klageverfahrens in Visumangelegenheiten mindestens 1 Jahr.

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