Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Menschenrechte: Fundament deutscher Außenpolitik

09.12.2022 - Artikel

Deutschland setzt sich weltweit beharrlich für die Menschenrechte ein. Denn das Engagement für die Menschenrechte ist nicht nur ein Grundwert unserer Außenpolitik – es dient auch deutschen Interessen.

Das internationale Symbol für Menschenrechte
Das internationale Symbol für Menschenrechte.© AA

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Es war die Vision von einer besseren Welt, die 1948, vor über 70 Jahren, Männer und Frauen aus allen Teilen der Welt in Paris zusammenführte. Eine Welt, in der alle Menschen in ihrer Würde als Individuen geschützt werden: Sie verabschiedeten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Diese geht von „der angeborenen Würde und den gleichen und unveräußerlichen Rechten“ der Menschen aus und spricht diese jedem Menschen zu, ohne dabei einen Unterschied nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion oder anderen Kriterien zuzulassen. Menschenrechte stehen jedem Menschen zu - allein aufgrund seines Menschseins und vollkommen unabhängig von Merkmalen, die uns Menschen voneinander unterscheiden können.

Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft

Deutschlands Verpflichtung zum Einsatz für die Menschenrechte ist auch eine Lehre aus dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte. In Artikel 1 des Grundgesetzes werden darum die Menschenwürde und die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt verankert. Das Grundgesetz garantiert also nicht nur die Menschenrechte in Deutschland, sondern verpflichtet uns, uns auf der ganzen Welt für den Schutz der Würde und der Grundfreiheiten der Menschen einzusetzen.

Moralische Verpflichtung und politisches Interesse

Portrait von Luise Amtsberg, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Luise Amtsberg, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe© Marco Fischer

Sich für Menschenrechte einzusetzen, ist aber nicht nur eine moralische und völkerrechtliche Verpflichtung aus dem Grundgesetz. Die Wahrung von Menschenrechten liegt auch im außenpolitischen Interesse Deutschlands. Beispiele auf der ganzen Welt zeigen: Wo Menschenrechte verletzt werden, kann es langfristig keinen Frieden und keine stabile Entwicklung geben. Geschützte Freiheit und Menschenwürde aber haben sich als Motor für Kreativität und Wohlstand erwiesen.

Für die Menschenrechtspolitik ist im Auswärtigen Amt neben der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, auch ein eigenes Fachreferat für Menschenrechte und Genderfragen zuständig. Zusammen setzen sie viele verschiedene Instrumente ein: Förderprogramme für Nichtregierungsorganisationen, politische Dialoge, öffentliche Stellungnahmen oder stille Diplomatie konnten schon in vielen Ländern die Menschenrechtslage verbessern.

15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik

Die beste Verteidigerin der Menschenrechte: eine lebendige Zivilgesellschaft

Besonders wichtig für den Schutz der Menschenrechte ist eine Öffentlichkeit, die bei möglichen Rechtsverletzungen hinschaut. Hier setzt Deutschlands Engagement einen besonderen Schwerpunkt. Im Dialog mit Nichtregierungsorganisationen, Religionsgruppen, Intellektuellen und engagierten Persönlichkeiten fördert Deutschland weltweit lebendige und aufmerksame Zivilgesellschaften. Denn wenn sich Bürger in vom Staat unabhängigen Gruppen und öffentlichen Foren engagieren können, ist das eine der besten Versicherungen gegen die Missachtung von Menschenrechten.

Mehr zum Thema „Zivilgesellschaft und Menschenrechte“

Deutschland als Vertragsstaat

Auf der Grundlage der VN-Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ein umfassendes Vertragssystem zum Schutz der Menschenrechte geschaffen. Deutschland ist Vertragsstaat aller bedeutenden Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und ihrer Zusatzprotokolle und berichtet in regelmäßigen Abständen an die Vertragsausschüsse über die Umsetzung der jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen.

Auch in Europa besteht ein dichtes Netz aus Institutionen zum Schutz der Menschenrechte. Schlüsselrollen spielen dabei neben der Europäischen Union vor allem der Europarat und die OSZE:

Grundrechtsschutz in der EU

Europarat

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

nach oben