Das Terminvergabesystem zur Beantragung eines Visums im Bereich Studien- und Forschungsaufenthalt wird ab dem 23.11.2023 umgestellt. Die Terminvergabe für Studienaufenthalte findet künftig in zwei Schritten statt: Zunächst registrieren sich Antragstellende auf einer Termin-Warteliste der Botschaft und erhalten hierüber eine Bestätigung per Email. Erst zu einem späteren Zeitpunkt findet die Terminvergabe zur Beantragung des Visums über den externen Dienstleister Visametric statt. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich in chronologischer Reihenfolge der Terminregistrierungen. Sobald Sie an der Reihe sind, werden Sie dazu gesondert per Email durch den externen Dienstleister Visametric unterrichtet.
Bitte beachten Sie, dass auch für die Registrierung auf der Termin-Warteliste der Botschaft vorab ein Buchungsentgelt zu entrichten ist, dass bei der Visumantragstellung rückerstattet wird. Weitere Informationen zum Terminbuchungsentgelt finden Sie auf der Webseite von Visametric.
Personen, die nach dem vorherigen Terminvergabesystem bereits ein Terminbuchungsentgelt an den externen Dienstleister Visametric entrichtet, aber bisher keinen Termin erhalten haben, können sich für die Rückerstattung des ursprünglichen Buchungsentgelts mit dem externen Dienstleister Visametric in Verbindung setzen. Eine Übertragung des ursprünglichen Buchungsentgelts auf das neue Terminvergabesystem ist nicht möglich. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der Webseite von Visametric.
Wartezeiten bis zur endgültigen Terminvergabe können aufgrund des neu eingerichteten Terminvergabesystem derzeit nicht prognostiziert werden.
Antragsteller im Bereich Forschungsaufenthalt mit einer wirksamen Aufnahmevereinbarung mit einer Forschungseinrichtung, sowie mitreisende Familienmitglieder, die gleichzeitig ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen möchten, können ab sofort ohne Termin bei VISAMETRIC ihren Antrag stellen.
Achtung: Die Legalisation wird für die Beantragung eines Studierendenvisums nicht mehr benötigt.
Das Terminvergabesystem zur Beantragung von Legalisationen und Kopiebeglaubigungen wird ab dem 16.11.2023 umgestellt. Die Terminvergabe findet künftig in zwei Schritten statt: Zunächst registrieren sich Antragstellende auf einer Termin-Warteliste der Botschaft und erhalten hierüber eine Bestätigung per Email. Erst zu einem späteren Zeitpunkt findet die Terminvergabe zur Beantragung von Legalisationen und Kopiebeglaubigungen über den externen Dienstleister Visametric statt. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich in chronologischer Reihenfolge der Terminregistrierungen. Sobald Sie an der Reihe sind, werden Sie dazu gesondert per Email durch den externen Dienstleister Visametric unterrichtet.
Neu ist, dass Antragstellende zu legalisierende Dokumente für sich und die Mitglieder ihrer Kernfamilie (Ehepartner*in, Kinder) gleichzeitig einreichen dürfen. Es wird ein Termin pro Familie vergeben. Eine separate Terminbeantragung einzelner Familienmitglieder ist nicht mehr nötig.
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung auf der Termin-Warteliste der Botschaft zunächst kostenfrei ist, allerdings während des Termins vor Ort bei VisaMetric eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten ist. Weitere Informationen zur Bearbeitungsgebühr finden Sie auf der Webseite von Visametric.
Personen, die nach dem vorherigen Terminvergabesystem bereits ein Terminbuchungsentgelt an den externen Dienstleister Visametric entrichtet, aber bisher keinen Termin erhalten haben, können sich für die Rückerstattung des ursprünglichen Buchungsentgelts mit Visametric in Verbindung setzen. Eine Übertragung des ursprünglichen Buchungsentgelts auf das neue Terminvergabesystem ist nicht möglich. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der Webseite von Visametric.
Neu: Anträge auf Erteilung einer Blauen Karte EU sowie mitreisende Familienmitglieder, die gleichzeitig ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen möchten, können ab dem 04.09.2023 ohne Termin bei VISAMETRIC Ihren Antrag stellen.
Erforderlich ist es außerdem, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Iran haben.
(Hinweis: Ein gewöhnlicher Aufenthalt ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn sich eine Person am Tag der Antragstellung bereits seit mindestens sechs Monaten in Iran aufgehalten hat.)
Buchen Sie einen Termin zur Visumbeantragung zwecks Anpassungslehrgang bzw. Arbeitsaufnahme für Ärzte in unserem Terminvergabesystem, falls Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Iran haben.
(Hinweis: Ein gewöhnlicher Aufenthalt ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn sich eine Person am Tag der Antragstellung bereits seit mindestens sechs Monaten in Iran aufgehalten hat.)
Wenn Ihre Familie zeitgleich mit Ihnen beantragen möchte, können Sie dies im Terminvergabesystem entsprechend angeben. Nähere Informationen zum Thema Familienzusammenführung und den benötigten Dokumenten, finden Sie hier.
Möchte Ihre Familie erst später ein Visum beantragen, müssen Sie einen separaten Termin in der Kategorie Familienzusammenführung reservieren.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen.
Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch noch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet. In jüngster Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger.
Sollten Sie sich derzeit noch in Iran aufhalten, registrieren Sie sich bitte unbedingt auf unserer Krisenvorsorgeliste.
Bitte beachten Sie die derzeitigen Reise- und Sicherheitshinweise: Von Reisen nach Iran wird gewarnt. hier
Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch noch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet. In jüngster Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger.
Seit dem 18. September 2022 kommt es nach dem Tod einer jungen Iranerin nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei in der Hauptstadt Teheran sowie in vielen weiteren Landesteilen zu Protesten und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften. Polizei- und Sicherheitskräfte gehen gewaltsam gegen Demonstrierende vor, es gibt Tote und Verletzte. Im räumlichen Umfeld von Demonstrationen kommt es zu willkürlichen Verhaftungen, auch unbeteiligter ausländischer Staatsangehöriger. Es sind weitgehende Einschränkungen der Kommunikationsdienste zu beobachten (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp) und weiter zu erwarten. Zur Situation in den Provinzen Kordestan und Sistan-Belutschistan liegen Hinweise auf ein besonders hartes Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Proteste vor.
Informationen zum Bundesaufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige finden Sie hier: www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de
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