Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung und eine dringende Ausreiseaufforderung für Iran ausgesprochen. Deutsche Staatsangehörige werden dringend aufgerufen, aus Iran auszureisen. Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden gebeten, sich auf der Krisenvorsorgeliste ELELFAND zu registrieren. Bitte verfolgen Sie ebenso die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.
Ausreisemöglichkeiten: Der Flughafen Imam Khomeini ist weiterhin in Betrieb, es gibt kommerzielle Ausreisemöglichkeiten. Bitte setzen Sie sich mit dazu direkt mit Ihrer Airline oder Ihrem Reisebüro in Verbindung. Es ist keine Evakuierung vorgesehen.
Längere Schließungen des iranischen Luftraums, der Flughäfen und der Landgrenzen sowie weitere Streichungen von Flugverbindungen können nicht ausgeschlossen werden.
Familienangehörige mit iranischer Staatsangehörigkeit benötigen zur Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum. Wir bitten um Verständnis, dass die Kapazitäten unserer Visastelle begrenzt sind. Visaanträge werden weiterhin angenommen. Priorisierte Termine können aus Gründen der Gleichbehandlung nicht vergeben werden. Bitte prüfen Sie auch die Ausreise Ihrer Angehörigen in einen Drittstaat (bspw. Türkei), in den iranische Staatsangehörige visumfrei einreisen können.
Die Botschaft ist weiterhin geöffnet: Über kurzfristige Schließungen informieren wir Sie auf der Webseite. Nachreichungen in Visumsverfahren können Sie wie gewohnt im Briefkasten an der Botschaft (Ferdowsi St.) abgeben.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen.
Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch noch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet. In jüngster Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger.
Sollten Sie sich derzeit noch in Iran aufhalten, registrieren Sie sich bitte unbedingt auf unserer Krisenvorsorgeliste.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen!
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar: https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich auf der Internetseite: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/n/neuwahl.html
Weitere Informationen zur Bundestagswahl folgen in Kürze.
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