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Gebühren
Reisepass und Geldscheine, © colourbox
Zahlungsarten
Gebühren sind ausschließlich bar in Euro zu zahlen.
Gebühren für Passangelegenheiten
Sie leben nicht im Konsularbezirk der Auslandsvertretung oder sind noch in Deutschland gemeldet? Dann gilt für Sie die erhöhte Gebühr mit Unzuständigkeitszuschlag.
normal |
mit Zuschlag wegen Unzuständigkeit |
|
Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten |
105,- Euro |
175,- Euro |
Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten |
70,- Euro |
110,- Euro |
Vorläufiger Reisepass |
70,- Euro |
100,- Euro |
Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahre) |
70,- Euro |
80,- Euro |
Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahre) |
55,- Euro |
70,- Euro |
Reiseausweis als Passersatz |
55,- Euro |
- |
Zusätzliche Optionen
Biometrischer Reisepass mit 48 Seiten |
Gebühr grundsätzlich |
Expressverfahren |
Gebühr grundsätzlich |
Gebühren für andere Dienstleistungen
Antrag auf Beurkundung der Auslandseheschließung |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 55,- Euro ohne Namenserklärung, bzw. 80,- Euro mit Namenserklärung plus Gebühr des Standesamts (in Deutschland zu entrichten) |
|
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 55,- Euro ohne Namenserklärung, bzw. 80,- Euro mit Namenserklärung plus spätere Gebühr des Standesamts |
Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung |
35,- Euro |
Beibehaltungsgenehmigung |
keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags aber Gebühr des Bundesverwaltungsamts (in Deutschland zu entrichten) |
Beurkundung |
Vorbereitung der Beurkundung, also Konzeption des Textes: 300,- Euro Vornahme der Beurkundung: 155,- Euro |
Eidesstattliche Versicherung |
Vorbereitung der Beurkundung, also Konzeption des Textes: 145,- Euro Vornahme der Beurkundung: 105,- Euro |
Führungszeugnis |
55,- Euro für die Unterschriftsbeglaubigung plus spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz |
Kopiebeglaubigung |
je Schriftstück 25,- Euro |
Lebensbescheinigung |
Gebührenfrei, wenn es sich um eine öffentliche Rentenkasse handelt, ansonsten 55,- Euro |
Legalisation |
30,- Euro gem. § 13 II KonsG (Legalisation im engeren Sinn) Legalisationen im weiteren Sinn gem. § 13 IV KonsG nach Zeitaufwand |
Namenserklärung |
Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 80,- Euro plus spätere Gebühr des Standesamts |
Sonstige konsularische Bescheinigungen |
35,- Euro mit Vorlage 70,- Euro ohne Vorlage persische Übersetzung: nach Zeitaufwand |
Sorgeerklärung |
Vorbereitung der Beurkundung, also Konzeption des Textes: 145,- Euro Vornahme der Beurkundung: 105,- Euro |
Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit |
keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags aber spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Unterschriftsbeglaubigung |
55,- Euro |
Urnenbescheinigung/ |
65,- Euro |
Vaterschaftsanerkennung |
Vorbereitung der Beurkundung, also Konzeption des Textes: 145,- Euro Vornahme der Beurkundung: 105,- Euro |
Gebühren für Visaangelegenheiten
Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art des Visums:
Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage |
90,- Euro |
Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage |
45,- Euro |
Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage |
75,- Euro |
Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage |
40,- Euro |
Im Fall der Ablehnung des Visumantrags wird die Gebühr nicht zurückerstattet, da es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt. Diese fällt unabhängig vom Ergebnis an.
Gebührenbefreiung für Visa
Wer? |
als zusätzliche Nachweise für die Gebührenbefreiung sind einzureichen: |
Kinder unter 6 Jahren |
- |
Ehegatten von Deutschen |
Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des deutschen Passes des Ehegatten |
Ehegatten von EU-Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen zusammen reisen |
Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des EU-Passes des Ehegatten |
minderjährige Kinder von EU-Staatsangehörigen |
Kopie der (ungekürzten) Geburtsurkunde und EU-Pass des Elternteils |
Schüler, Studenten und Lehrer für Kurzaufenthalte zu Studienzwecken |
Nachweise zum Zweck der Reise |
Wissenschaftler für Kurzaufenthalte zu Forschungszwecken |
Nachweise zum Zweck der Reise |
auf Einladung deutscher Regierungsorganisationen |
geht aus der Einladung hervor |
Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden |
Nachweis anhand Einladung und geeigneter Begleitschreiben |
Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.