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Gebühren

Reisepass

Reisepass und Geldscheine, © colourbox

01.10.2021 - Artikel

Zahlungsarten

Gebühren sind ausschließlich bar in Euro zu zahlen.

Gebühren für Passangelegenheiten

Sie leben nicht im Konsularbezirk der Auslandsvertretung oder sind noch in Deutschland gemeldet? Dann gilt für Sie die erhöhte Gebühr mit Unzuständigkeitszuschlag.

normal

mit Zuschlag wegen Unzuständigkeit

Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten
(Antragsteller ab 24 Jahre)

105,- Euro

145,- Euro

Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten
(Antragsteller unter 24 Jahre)

70,- Euro

100,- Euro

Vorläufiger Reisepass

70,- Euro

65,- Euro

Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahre)

70,- Euro

80,- Euro

Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahre)

55,- Euro

70,- Euro

Reiseausweis als Passersatz

55,- Euro

-

Zusätzliche Optionen

Biometrischer Reisepass mit 48 Seiten
(sinnvoll für Vielreisende)

Gebühr grundsätzlich
plus 25,- Euro

Expressverfahren
(beschleunigte Bearbeitung und Herstellung -
etwa 3 Wochen)

Gebühr grundsätzlich
plus 35,- Euro

Gebühren für andere Dienstleistungen

Antrag auf Beurkundung der Auslandseheschließung

Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 55,- Euro ohne Namenserklärung, bzw. 80,- Euro mit Namenserklärung
plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung

plus Gebühr des Standesamts (in Deutschland zu entrichten)


Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt

Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 55,- Euro ohne Namenserklärung, bzw. 80,- Euro mit Namenserklärung
plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung

plus spätere Gebühr des Standesamts

Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung

35,- Euro

Beibehaltungsgenehmigung

keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags

aber Gebühr des Bundesverwaltungsamts (in Deutschland zu entrichten)

Beurkundung
(bspw. Erbscheinantrag)

Vorbereitung der Beurkundung, also Konzeption des Textes: 300,- Euro

Vornahme der Beurkundung:

155,- Euro

Eidesstattliche Versicherung

Vorbereitung der Beurkundung, also Konzeption des Textes: 145,- Euro

Vornahme der Beurkundung:

105,- Euro

Führungszeugnis

55,- Euro für die Unterschriftsbeglaubigung

plus spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz

Kopiebeglaubigung

je Schriftstück 25,- Euro

Lebensbescheinigung

Gebührenfrei, wenn es sich um eine öffentliche Rentenkasse handelt, ansonsten 55,- Euro

Legalisation

30,- Euro gem. § 13 II KonsG (Legalisation im engeren Sinn)

Legalisationen im weiteren Sinn gem. § 13 IV KonsG nach Zeitaufwand

Namenserklärung

Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 80,- Euro
plus Gebühr für Kopiebeglaubigung je Schriftstück 25,- Euro

plus spätere Gebühr des Standesamts

Sonstige konsularische Bescheinigungen

35,- Euro mit Vorlage

70,- Euro ohne Vorlage

persische Übersetzung: nach Zeitaufwand

Sorgeerklärung

Vorbereitung der Beurkundung, also Konzeption des Textes: 145,- Euro

Vornahme der Beurkundung:

105,- Euro

Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags

aber spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts

Unterschriftsbeglaubigung
(bspw. Genehmigungserklärung für Grundstückskauf)

55,- Euro

Urnenbescheinigung/
Leichenpass

65,- Euro

Vaterschaftsanerkennung

Vorbereitung der Beurkundung, also Konzeption des Textes: 145,- Euro

Vornahme der Beurkundung:

105,- Euro

Gebühren für Visaangelegenheiten

Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art des Visums:

Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage
(Antragsteller ab 12 Jahre)

80,- Euro

Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage
(Antragsteller zwischen 6 und 12 Jahren)

40,- Euro

Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage
(Antragsteller ab 12 Jahre)

75,- Euro

Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage
(Antragsteller zwischen 6 und 12 Jahren)

40,- Euro

Im Fall der Ablehnung des Visumantrags wird die Gebühr nicht zurückerstattet, da es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt. Diese fällt unabhängig vom Ergebnis an.

Gebührenbefreiung für Visa

Wer?

als zusätzliche Nachweise für die Gebührenbefreiung sind einzureichen:

Kinder unter 6 Jahren

-

Ehegatten von Deutschen

Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des deutschen Passes des Ehegatten

Ehegatten von EU-Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen zusammen reisen

Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des EU-Passes des Ehegatten

minderjährige Kinder von EU-Staatsangehörigen

Kopie der (ungekürzten) Geburtsurkunde und EU-Pass des Elternteils

Schüler, Studenten und Lehrer für Kurzaufenthalte zu Studienzwecken

Nachweise zum Zweck der Reise

Wissenschaftler für Kurzaufenthalte zu Forschungszwecken

Nachweise zum Zweck der Reise

auf Einladung deutscher Regierungsorganisationen

geht aus der Einladung hervor

Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden

Nachweis anhand Einladung und geeigneter Begleitschreiben


Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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