Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Legalisation von Urkunden und Kopiebeglaubigungen

Stempel

Stempel, © Liesson/photothek.net

Artikel

Legalisationen

Urkunden eines anderen Staates werden von den deutschen Behörden oder Gerichten oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Deutsche Behörden verlangen die Vorlage iranischer Urkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden) häufig in legalisierter Form. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei dem Verfahren in Iran um ein Ersatzlegalisationsverfahren handelt.

Die Deutsche Botschaft Teheran arbeitet mit dem Dienstleister VisaMetric zusammen, um die Durchführung von Legalisationen und Kopiebeglaubigungen kundenfreundlicher zu gestalten. VisaMetric nimmt nach Terminvereinbarung Ihre Unterlagen zur Durchführung des Ersatzlegalisationsverfahrens bzw. der Kopiebeglaubigungen an. Die Bearbeitung der Unterlagen erfolgt weiterhin lediglich durch die Deutsche Botschaft Teheran. VisaMetric führt keine Vorprüfung der Anträge durch. VisaMetric übernimmt auch die Rückgabe der Unterlagen.

Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin, insbesondere, wenn Sie die legalisierten Unterlagen zur Vorlage bei einem Visumtermin benötigen. Eine Legalisation in der Visastelle am Tag der Visumbeantragung ist nicht mehr möglich. Sie müssen die Unterlagen in bereits legalisierter Form zu Ihrem Visumtermin mitbringen.

Es können nur öffentliche Urkunden legalisiert werden, die in Iran ausgestellt wurden. Zu den öffentlichen Urkunden zählen z.B. Shenasnameh, Ledigkeitsbescheinigung, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Grundbuchauszug, Gewerbeschein, Carte melli, Eheeinwilligung, Ausweis der iranischen Ärztekammer, Abschlusszeugnis, Führungszeugnis, Autopapiere, Führerschein, Urkunden von Notar*innen wie Vollmachten, Eidesstattliche Versicherung usw. Diese müssen unbedingt im Original vorliegen, anderenfalls kann eine Legalisation nicht erfolgen. Achten Sie ferner darauf, dass die Originale (insbesondere Sozialversicherungsnachweise, Vollmachten und Führungszeugnisse bei Ärzten) die Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde tragen.

Die Ersatzlegalisation wird abgelehnt, wenn der Verdacht besteht, dass die Urkunde gefälscht ist, oder wenn es sich offenkundig um eine inhaltlich falsche Urkunde handelt. Private Schriftstücke, von iranischen Auslandsvertretungen ausgestellte Urkunden oder Urkunden ohne Siegel und Unterschrift des Ausstellers können nicht legalisiert werden.

Fünf Schritte zur Ersatzlegalisation in Iran:

  1. Übersetzung: Sie lassen die öffentliche Urkunde, die Sie legalisieren lassen möchten, von einem Übersetzer oder einer Übersetzerin ins Deutsche übersetzen. Wichtig: Der Übersetzer bzw. die Übersetzerin muss auf der vom iranischen Außenministerium geführten Liste (https://sanam.ekfam.ir/Home/TranslatorList) stehen. (Bitte beachten Sie, dass der Link nur im freien iranischen Internet und nur auf Farsi aufgerufen werden kann). Diese bieten teilweise an, gegen einen Aufpreis die notwendigen Vorbeglaubigungen des iranischen Justiz- und Außenministeriums bereits für Sie einzuholen. Sollten Sie dieses Angebot annehmen, können Sie Schritt 2 überspringen.
  2. Vorbeglaubigung: Sie gehen zunächst zum iranischen Justizministerium und anschließend zum iranischen Außenministerium (Abteilung für Legalisationen) und lassen dort jeweils die Dokumente vorbeglaubigen. Bitte beachten Sie, dass die Vorbeglaubigungen nicht älter als ein Jahr alt sein dürfen, wenn Sie diese zur Legalisation einreichen.
  3. Terminbuchung: Sie registrieren sich auf einer Termin-Warteliste der Botschaft und erhalten hierüber eine Bestätigung per Email. Erst zu einem späteren Zeitpunkt findet die Terminvergabe über den externen Dienstleister VisaMetric statt. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich in chronologischer Reihenfolge der Terminregistrierungen. Sobald Sie an der Reihe sind, werden Sie dazu gesondert per Email durch den externen Dienstleister VisaMetric unterrichtet.
  4. Sie erscheinen zu dem gebuchten Termin mit allen erforderlichen Unterlagen (Originale und vorbeglaubigte Übersetzungen) im Annahmezentrum von VisaMetric (Adresse: Shirazi Building 1st Floor, No 137, Cross 21st Street, Vozara Avenue, 15139, Tehran). Eine Antragsabgabe bei VisaMetric kann ausschließlich im Annahmezentrum Teheran stattfinden, nicht etwa bei VisaMetric-Filialen in der Türkei oder anderen Ländern. Für die Annahme der zu legalisierenden Unterlagen erhebt VisaMetric ein Serviceentgelt. Außerdem fallen für die Legalisierung durch die Botschaft Gebühren in Höhe von 30,- EUR pro Dokument an. Bitte beachten Sie, dass sowohl die Gebühren der Botschaft als auch das Serviceentgelt von VisaMetric am Tag der Antragstellung bei VisaMetric in bar und in Euro zu entrichten sind.
  5. Sie möchten eine andere Person mit der Durchführung des Verfahrens für Sie beauftragen? Das Legalisationsverfahren muss nicht zwingend höchstpersönlich durchlaufen werden. Sie können auch eine andere Person beauftragen, Sie in diesem Verfahren zu vertreten. Bitte beachten Sie dabei Folgendes: Die Terminbuchung erfolgt auch in diesem Fall mit Ihrem Namen und Ihren Daten. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss eine von Ihnen (der beauftragenden Person ) unterschriebene schriftliche Vollmacht auf Deutsch, Englisch oder Farsi sowie eine Kopie Ihrer Karte Melli zum Termin mitbringen.

    Muster für die Vollmacht auf Deutsch, Englisch und Persisch finden Sie hier:

    Vollmacht Deutsch

    Vollmacht Englisch

    Vollmacht Persisch

    Sollte die bei Visametric erscheinende Person diese Vollmacht und die Kopie Ihrer Karte Melli nicht vorweisen können, wird diese Person NICHT eingelassen.

Besonderheit bei Heiratsurkunden: Sollten Sie eine Heiratsurkunde legalisieren lassen wollen, müssen Sie die Shenasnamehs beider Ehegatten im Original vorlegen. Sollten Sie eine Heiratsurkunde gemeinsam mit einer Scheidungsurkunde legalisieren lassen wollen, reicht es aus, wenn eine Shenasnameh vorgelegt wird.

Besonderheit bei Scheidungsurkunden: Sollten Sie eine Scheidungsurkunde legalisieren lassen wollen, müssen Sie mindestens eine Shenasnameh eines ehemaligen Ehegattens im Original vorlegen.

Für die zusätzlich erforderliche Vorlage der Shenasnamehs lediglich als Nachweis erhebt VisaMetric keine separate Servicegebühr.

Besonderheit bei Führungszeugnissen: Sollten Sie Ihr iranisches Führungszeugnis legaliseren lassen wollen, achten Sie bitte darauf, dass es aktuell ist (nicht älter als drei Monate).

Beglaubigung von Abschriften oder Ablichtungen (Kopiebeglaubigung)

Die Deutsche Botschaft Teheran kann Ihnen bestätigen, dass eine Kopie mit dem Original identisch ist (Kopiebeglaubigung), wenn Sie das für deutsche Behörden oder den deutschen Rechtsbereich benötigen. Die Kopie einer nicht beglaubigten Abschrift (einfache Kopie) kann nicht beglaubigt werden. Ist das Original in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch oder Französisch, sollte eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische sowie ggf. eine Legalisation oder Apostille beiliegen.

Die Kopiebeglaubigung bestätigt nicht die Echtheit oder inhaltliche Richtigkeit des Originaldokuments.

Zur Beantragung von Kopiebeglaubigungen ist ein Termin notwendig. Bitte registrieren Sie sich auf unserer Termin-Warteliste „Legalisation und Kopiebeglaubigungen“, s.o.

Für die Kopiebeglaubigung fallen folgende Kosten an:

  1. Das Serviceentgelt von VisaMetric: VisaMetric erhebt 8 EUR Servicegebühr pro eingereichtem Dokument, von dem die Kopie beglaubigt werden soll. Sollten mehrere Beglaubigungen desselben Dokuments erforderlich sein, wird das Serviceentgelt nur 1x erhoben.
  2. Die Gebühr der Botschaft beträgt derzeit 25,- EUR pro Dokument, mehr Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Gebühren in Euro und in bar am Tag der Antragstellung bei VisaMetric beglichen werden müssen. Für in Deutschland Studierende und für Bewerbungen für ein Studium in Deutschland ist bei entsprechendem Nachweis des Studiums bzw. der Bewerbung eine Kopiebeglaubigung zu Studienzwecken für maximal fünf Kopiensätze gebührenfrei. Für die Kopiebeglauigung zu anderen Zwecken gelten die allgemeinen Gebührensätze.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft die Kopien für Sie gegen Gebühr anfertigen wird. Die Abgabe selbst gefertigter Kopien ist nicht möglich.

nach oben