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Legalisation von Urkunden

Stempel

Stempel, © Liesson/photothek.net

06.10.2020 - Artikel

Urkunden eines anderen Staates werden von den deutschen Behörden oder Gerichten oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Deutsche Behörden verlangen die Vorlage iranischer Urkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden) häufig in legalisierter Form.

Die Deutsche Botschaft Teheran arbeitet mit dem vertraglichen Dienstleister VisaMetric zusammen, um die Durchführung von Legalisationen und Kopiebeglaubigungen kundenfreundlicher zu gestalten. VisaMetric nimmt nach Terminvereinbarung Ihre Unterlagen zur Durchführung des Ersatzlegalisationsverfahrens bzw. der Kopiebeglaubigungen an. Die Bearbeitung der Unterlagen erfolgt weiterhin lediglich durch die Deutsche Botschaft Teheran. VisaMetric führt keine Vorprüfung der Anträge durch. VisaMetric übernimmt auch die Rückgabe der Unterlagen.

Die aktuelle Bearbeitungszeit der Legalisationen beträgt 4 Werktage. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin, insbesondere, wenn Sie die legalisierten Unterlagen zur Vorlage bei einem Visumtermin benötigen.

Eine Legalisation in der Visastelle am Tag der Visumbeantragung ist nicht mehr möglich. Sie müssen die Unterlagen in bereits legalisierter Form zu Ihrem Visumtermin mitbringen.

Dabei ist zu beachten, dass es sich bei dem Verfahren in Iran um ein Ersatzlegalisationsverfahren handelt. Zunächst ist das Dokument durch einen zugelassenen Übersetzer oder eine zugelassene Übersetzerin ins Deutsche zu übersetzen. Die Liste der zugelassenen Übersetzer und Übersetzerinnen finden Sie hier: https://sanam.ekfam.ir/Home/TranslatorList (Bitte beachten Sie, dass der Link nur im freien iranischen Internet und nur auf Farsi aufgerufen werden kann).

Die Ersatzlegalisation wird abgelehnt, wenn der Verdacht besteht, dass die Urkunde gefälscht ist, oder wenn es sich offenkundig um eine inhaltlich falsche Urkunde handelt.

Es können nur öffentliche Urkunden legalisiert werden. Zu den öffentlichen Urkunden zählen z.B. Shenasnameh, Ledigkeitsbescheinigung, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Grundbuchauszug, Gewerbeschein, Carte melli, Eheeinwilligung, Ausweis der iranischen Ärztekammer, Abschlusszeugnis, Führungszeugnis, Autopapiere, Führerschein, Urkunden von Notar*innen wie Vollmachten, Eidesstattliche Versicherung usw.

5 Schritte zur Ersatzlegalisation in Iran:

1. Sie lassen die öffentliche Urkunde, die Sie legalisieren lassen möchten, von einem Übersetzer oder einer Übersetzerin ins Deutsche übersetzen.

Wichtig: Der Übersetzer bzw. die Übersetzerin muss auf der vom iranischen Außenministerium geführten Liste (https://sanam.ekfam.ir/Home/TranslatorList) stehen. (Bitte beachten Sie, dass der Link nur im freien iranischen Internet und nur auf Farsi aufgerufen werden kann). Diese bieten teilweise an, gegen einen Aufpreis die notwendigen Vorbeglaubigungen des iranischen Justiz- und Außenministeriums bereits für Sie einzuholen. Sollten Sie dieses Angebot annehmen, können Sie Schritt 2 überspringen.

2. Sie gehen zunächst zum iranischen Justizministerium und anschließend zum iranischen Außenministerium (Abteilung für Legalisationen) und lassen dort jeweils die Dokumente vorbeglaubigen. Bitte beachten Sie, dass die Vorbeglaubigungen nicht älter als ein Jahr alt sein dürfen, wenn Sie diese zur Legalisation einreichen.

3. Sie registrieren sich auf einer Termin-Warteliste der Botschaft und erhalten hierüber eine Bestätigung per Email. Erst zu einem späteren Zeitpunkt findet die Terminvergabe über den externen Dienstleister VisaMetric statt. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich in chronologischer Reihenfolge der Terminregistrierungen. Sobald Sie an der Reihe sind, werden Sie dazu gesondert per Email durch den externen Dienstleister VisaMetric unterrichtet. Für die Annahme der zu legalisierenden Unterlagen erhebt VisaMetric ein Serviceentgelt. Außerdem fallen für die Legalisierung durch die Botschaft Gebühren an. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die anfallenden Gebühren. Bitte beachten Sie, dass sowohl die Gebühren der Botschaft als auch das Serviceentgelt von VisaMetric am Tag der Antragstellung bei VisaMetric in bar und in Euro zu entrichten sind.

4. Sie erscheinen zu dem gebuchten Termin mit allen erforderlichen Unterlagen (Originale und vorbeglaubigte Übersetzungen) im Annahmezentrum von VisaMetric (Adresse: Shirazi Building 1st Floor, No 137, Cross 21st Street, Vozara Avenue, 15139, Tehran). Eine Antragsabgabe bei VisaMetric kann ausschließlich im Annahmezentrum Teheran stattfinden, nicht etwa bei VisaMetric-Filialen in der Türkei oder anderen Ländern.

Bringen Sie bitte zudem ein Schreiben auf Deutsch, Englisch oder Farsi mit, in welchem Sie erklären, wofür Sie die Legalisation benötigen.

Besonderheit bei Heiratsurkunden: Sollten Sie eine Heiratsurkunde legalisieren lassen wollen, müssen Sie die Shenasnamehs beider Ehegatten im Original vorlegen. Sollten Sie eine Heiratsurkunde gemeinsam mit einer Scheidungsurkunde legalisieren lassen wollen, reicht es aus, wenn eine Shenasnameh vorgelegt wird.

Besonderheit bei Scheidungsurkunden: Sollten Sie eine Scheidungsurkunde legalisieren lassen wollen, müssen Sie mindestens eine Shenasnameh eines ehemaligen Ehegattens im Original vorlegen.

Für die zusätzlich erforderliche Vorlage der Shenasnamehs lediglich als Nachweis erhebt VisaMetric keine separate Servicegebühr.

Besonderheit bei Führungszeugnissen: Sollten Sie Ihr iranisches Führungszeugnis legaliseren lassen wollen, achten Sie bitte darauf, dass es aktuell ist (nicht älter als drei Monate).

Achten Sie ferner darauf, dass die Originale (insbesondere Sozialversicherungsnachweisen, Vollmachten und Führungszeugnissen bei Ärzten), dass die Originale Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde tragen. Einfache Kopie oder Ausdrucke können nicht als Original anerkannt werden.

5. Sie möchten einen Boten mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen?

Das Legalisationsverfahren muss nicht zwingend höchstpersönlich durchlaufen werden. Sie können auch eine Botin oder einen Boten beauftragen, Sie zu vertreten. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Der Name des Boten bzw. der Botin muss bei der Terminbuchung angegeben werden.
  • Der Bote bzw. die Botin muss von Ihnen (dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin) eine formlose schriftliche Beauftragung (z.B. als ausgedruckte Mail) auf Deutsch, Englisch oder Farsi sowie eine Kopie Ihres Reisepasses zum Termin mitbringen.
  • Sollte der Bote bzw. die Botin dies nicht vorweisen können, wird er bzw. sie NICHT eingelassen.

Sie können Ihre Dokumente in Ausnahmefällen auch bei der Deutschen Botschaft Teheran legalisieren lassen. Dafür benötigen Sie einen Sondertermin. Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. Ohne Sondertermin kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden. Bitte rechnen Sie bei der Terminvergabe der Botschaft mit Wartezeiten, da die Kapazitäten äußerst begrenzt sind.

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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