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Remonstration

11.10.2020 - Artikel

Das Remonstrationsverfahren bietet Ihnen Gelegenheit, sich schriftlich zu der Ablehnung zu äußern. Sie haben dabei Gelegenheit, selbstständig Unterlagen und Informationen einzureichen, die die Ablehnungsgründe entkräften.

Ihr Visumantrag wird von einem anderen Mitarbeiter als demjenigen, der über den Antrag ursprünglich entschieden hat, erneut geprüft.

Fristen

Enthält Ihr Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung, so beträgt die Frist zur Einlegung der Remonstration 1 Monat nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides.

Bsp.: Am 10.05. erhalten Sie Ihren Pass mit einem Ablehnungsbescheid und der Rechtsbehelfsbelehrung zurück. Die Frist zur Remonstration beginnt am 11.05. Ihr Remonstrationsantrag muss spätestens am 10.06. bei der Botschaft eingegangen sein. Eine Remonstration, die nach dieser Frist eingeht, ist unzulässig.


Form

Das Remonstrationsschreiben muss eigenhändig durch den Antragsteller unterschrieben sein. Das bedeutet, dass die Unterschrift jedes Mitreisenden (z.B. bei Gruppen oder Familienmitgliedern) auf dem Remonstrationsschreiben vorhanden sein muss. Für minderjährige Kinder ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig. Ein am Computer unterschriebenes Dokument genügt nicht. Möchten Sie das Remonstrationsschreiben per Email senden, so drucken Sie es bitte aus, unterschreiben Sie es und schicken uns anschließend den Scan.

Sie können auch eine andere Person bitten, das Remonstrationsverfahren in Ihrem Namen durchzuführen. Bitte reichen Sie dafür das Remonstrationsschreiben zusammen mit einer Vollmacht ein, die von Ihnen eigenhändig unterschrieben wurde. Das Vollmachtsformular finden Sie hier. Die Vollmacht muss im Original (oder als Scan) eingereicht werden.

Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können Auskünfte nur an den Antragsteller selbst oder an seinen Bevollmächtigten gegeben werden.

Remonstrationsschreiben sowie ggf. die Vollmacht müssen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Das unterschriebene Remonstrationsschreiben soll per Post an

Deutsche Botschaft Teheran, Visastelle

Avenue Ferdowsi 320-324

P.O.B. 11365-179

11365 Teheran

gesendet werden. Sie können Ihr Remonstrationsschreiben auch als Scan per E-Mail an visainfo@tehe.diplo.de senden. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail an eine andere E-Mail-Adresse NICHT zur Fristwahrung führt.

Die Beauftragung eines Reisebüros oder einer kommerziellen Firma ist für die Verfassung des Remonstrationsschreibens NICHT erforderlich!

Inhalt des Remonstrationsschreibens

Bitte versehen Sie Ihr Remonstrationsschreiben mit dem aus dem Ablehnungsbescheid bekannten „BC“-Zahlencode, der Passnummer, dem vollständigen Namen sowie Ihrer E-Mailadresse, damit die Botschaft Ihren Antrag zuordnen kann.

Sie sollten darin deutlich machen, dass Sie eine erneute Überprüfung Ihres Visumantrages wünschen. Sie sollten in der Remonstration alle für Sie günstigen Umstände darlegen und ausführlich begründen, weshalb aus Ihrer Sicht die Ablehnungsgründe nicht zutreffen.

Bitte beachten Sie, dass jede Ihrer Aussagen mit geeigneten (ins Deutsche oder Englische übersetzten) Unterlagen belegt werden sollte.

Unterlagen, die Sie beim Antrag abgegeben haben, müssen Sie nicht erneut übersenden.

Ihren Reisepass benötigt die Botschaft zunächst nicht. Sie müssen ihn daher nicht mit dem Remonstrationsschreiben zusenden.

Ablauf des Verfahrens

Nach Eingang Ihres form- und fristgerechten Remonstrationsschreibens überprüft die Botschaft unter Berücksichtigung Ihrer eingereichten Begründung und aller vorgelegten Unterlagen Ihren Visumantrag erneut. Insbesondere bei nationalen Visa wird die Plausibilität Ihres Reisezwecks genau geprüft.

Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, ergeht eine Entscheidung. Es wird gebeten von Rückfragen zum Sachstand in diesem Zeitraum abzusehen.

Kommt die Botschaft zu dem Ergebnis, das Visum zu erteilen, werden wir Sie telefonisch oder per E-mail kontaktieren. Sie werden in diesem Fall gebeten, Ihren Reisepass einzureichen.

Kommt die Botschaft auch im Remonstrationsverfahren zu dem Ergebnis, das Visum nicht zu erteilen, erhalten Sie einen neuen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung.

Der Remonstrationsbescheid wird an Ihre Postadresse versandt.

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