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Schengen-Merkblatt für Geschäftsreisen

05.02.2024 - Artikel

1) Allgemeine Unterlagen

(Folgende Unterlagen müssen bei der Beantragung am Schalter stets vorliegen)

· biometrisches Passfoto

o in Farbe mit weißem Hintergrund

o Größe: 35x45mm

o nicht älter als 6 Monate

o bitte beachten Sie die Fotomustertafel

· ausgefülltes und vom Antragsteller (oder den sorgeberechtigten Personen) eigenhändig unterschriebenes Antragsformular VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG (Bitte nutzen Sie das elektronische Antragsformular)

· gültiger Reisepass

o gültig bis mind. 3 Monate nach geplanter Rückreise

o der Pass muss unterschrieben sein

· eine Kopie der zweiten und dritten Passseite im DIN A4 - Format

· Nachweis über gültigen Reisekrankenversicherungsschutz

o Mindestdeckungssumme 30.000 EUR

o Gültig für alle Schengen Staaten und die gesamte Dauer des Aufenthalts

o Eine Liste der anerkannten Versicherungsunternehmen finden Sie hier.

· Kopie von allen Visa des Antragstellers der letzten fünf Jahre mit Ein- und Ausreisestempeln.

· Flugreservierung für Hin- und Rückflug

· Unterkunftsnachweis für die Dauer des Aufenthalts

o Privatunterkunft beim Gastgeber mit vollständiger Adresse in Deutschland (Name, Straße, Ort, Postleitzahl, Kontaktinformationen oder

o bestehende Unterkunftsreservierung (Hotel, Airbnb, Ferienhaus etc.) mit vollständiger Adresse in Deutschland

2) Nachweise zur Finanzierung der Reise

Nachweise über eigene ausreichende Mittel zur Deckung der Flug- und Aufenthaltskosten z. B.

· Kontoauszüge in lateinischer Schrift mit arabischen Zahlen einer Bank in Iran für die letzten drei Monate (im Original mit Stempel der Bank) oder

· Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG der einladenden Person, ausgestellt von der Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland (im Original) oder

· Notariell beglaubigte Kostenübernahme durch einen Sponsor oder

· Nachweis über die Förderung aus deutschen öffentlichen Mitteln

3) Nachweise zur finanziellen/wirtschaftliche Verwurzelung

· Kontoauszüge in lateinischer Schrift mit arabischen Zahlen einer Bank in Iran der letzten drei Monate

· Angestellte:

o Beschäftigungsbescheinigung oder letzter Arbeitsvertrag

o Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate

o Bescheinigung über die Mitgliedschaft in Tamin-e Ejtemaei (nationales Sozialversicherungssystem)

· Selbstständige:

o Nachweis der Eintragung ins Handelsregister (z. B. Gewerbeschein oder Bescheinigung der Handelsorganisation)

o Bescheinigung über die Mitgliedschaft in Tamin-e Ejtemaei (nationales Sozialversicherungssystem)

o Für Freiberufler (z. B. Ärzte, Chirurgen, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler): Bescheinigung des Berufsverbands

· Direktoren oder Aktionäre iranischer Unternehmen:

o ein von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnetes Einführungsschreiben zur Bestätigung des Amts und der Position des Antragstellers

o Nachweis über die Existenz des Unternehmens in Iran durch eine Firmengazette und eine Sozialversicherungsliste der angestellten Mitarbeiter

· Rentner und Pensionäre:

o Nachweis des Bezugs einer Rente oder Pension;

· Schüler/Studenten oder Minderjährige:

o Nachweis des sozialen oder Beschäftigungsstatus der Eltern

o ggf. Schulbescheinigung oder Studentenausweis

· Erwerbslose:

o Nachweis eines adäquaten sozioökonomischen Status (z. B. Einkommensnachweise des Ehepartners oder der Kinder)

· Nachweis von Immobilieneigentum in Iran in Form von Grundbucheinträgen, falls zutreffend

4) Nachweise zur familiären Verwurzelung

· Shenasnameh (Ausweisdokument mit Familienstandsnachweis)

5) Nachweise zum Reisezweck:

· Einladungsschreiben des Geschäftspartners/Unternehmens in Deutschland mit Angabe des Besuchsgrunds, der vorgesehenen Aufenthaltsdauer sowie Name, Geburtsdatum, genaue Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners sowie

· Belege für die Geschäftsbeziehung (z. B. Verträge, Rechnungen, Korrespondenz, Einfuhrnachweis usw.). Proforma-Rechnungen haben keine Aussagekraft.

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