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Welche Unterlagen muss ich mitbringen? (Merkblätter)

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Bitte beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die folgenden Punkte:

Zuständigkeit: Bitte beantragen Sie Ihr Visum bei der Auslandsvertretung des Schengen-Staates, in dem Sie sich im Rahmen Ihrer Reise aufhalten möchten. Beabsichtigen Sie, sich in mehreren Schengen-Staaten aufzuhalten, ist die Auslandsvertretung des Schengen-Staates zuständig, welcher Ihr Hauptreiseziel ist. Das Hauptreiseziel ist der Ort, an dem Sie die meiste Zeit zu verbringen beabsichtigen oder wohin Sie der Hauptzweck der Reise führt.

Zulässigkeit: In folgenden Fällen darf ein Schengenantrag gemäß Visakodex nicht angenommen werden:
• Der Antrag wird früher als 6 Monate vor Antritt der geplanten Reise eingereicht
• Das Antragsformular ist nicht ausgefüllt oder nicht unterschrieben
• Der Antragsteller legt kein gültiges Reisedokument vor, dass noch mindestens 3 Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist oder mindestens 2 leere Seiten aufweist oder innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt oder vom Passinhaber unterschrieben wurde.

Bitte beachten Sie, dass nicht zulässige Anträge nicht angenommen werden können und ein neuer Termin einzuholen ist.

Typische Fehler: In der Praxis erleben wir, dass häufig ähnliche Fehler zur Ablehnung/Nichtannahme von Visaanträgen führen. Zu Ihrer Unterstützung für ein reibungsloses Visumverfahren daher eine Auflistung der Fehler, die es zu vermeiden gilt:
• Das Antragsformular ist veraltet und/oder nicht vollständig ausgefüllt.
• Krankenversicherung entspricht nicht dem gewünschten Reisezeitraum, fehlt oder ist nicht für alle Schengenstaaten gültig
• Kontoauszüge nicht in lateinischer Schrift mit arabischen Zeichen.
• Das gewünschte Reisedatum stimmt nicht mit der Flugbuchung/-reservierung und/oder dem Zeitraum der Einladung überein.
• Der geplante Reisebeginn liegt vor dem benötigten Bearbeitungszeitraum von 2 Wochen.
• Das eingereichte Reisedokument ist nicht vom Besitzer unterschrieben.

Bitte bereiten Sie Ihre Unterlagen anhand des jeweiligen Merkblatts vor. Eine gründliche Vorbereitung der Unterlagen erspart Ihnen und der Botschaft viel Zeit und unnötige Kosten. Bitte legen Sie Ihre Unterlagen vollständig, in der vorgegebenen Reihenfolge und in der vorgeschriebenen Art (Original bzw. Kopie) am Schalter vor. Alle Kopien sind im DINA4 Format einzureichen. Dies gilt auch dann, wenn das Original ein anderes Format besitzt. Jeder Antragsteller ist für das Einreichen aussagekräftiger Unterlagen selbst verantwortlich. Falls erforderliche Unterlagen fehlen, laufen Sie Gefahr, dass wir Ihren Antrag nicht annehmen können oder ablehnen müssen.
• Aus der Beantragung entsteht kein rechtlicher Anspruch auf Erteilung eines Visums oder Erstattung eventuell geleisteter Kosten in Bezug auf die von Ihnen geplante Reise.
• Nach Antragsabgabe können wir weitere Unterlagen aus verfahrenstechnischen Gründen nicht annehmen. Es kann jedoch im Einzelfall vorkommen, dass wir Sie telefonisch um die Vorlage zusätzlicher Unterlagen bitten.
• Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Visum aktenkundig verweigert wird, wenn Sie ge- oder verfälschte Unterlagen vorlegen.

Bitte nehmen Sie alle Dokumente aus Hüllen, Folien und Ordnern bevor Sie an den Schalter treten. Dies erleichtert und beschleunigt die Prüfung Ihrer Unterlagen.

Schengen Merkblatt für Familien-Privatbesuch

Schengen Merkblatt für Geschäftsreise

Schengen Merkblatt für Messen/Kongress/Seminar

Schengen Merkblatt für Dienstreise

Schengen Merkblatt für Touristische Aktivitäten

Schengen Merkblatt für LKW-Fahrer

Schengen Merkblatt für Medizinische Behandlung

Schengen Merkblatt für Begleitung zur medizinischen Behandlung

Schengen Merkblatt für Flughafen -Transit

Schengen Merkblatt für Sportwettbewerb ​​​​​​​


FAQ zu den Unterlagen/Merkblättern finden Sie hier.

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