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Remonstration
Das Remonstrationsverfahren bietet Ihnen Gelegenheit, sich schriftlich zu der Ablehnung zu äußern. Sie haben dabei Gelegenheit, selbstständig Unterlagen und Informationen einzureichen, die die Ablehnungsgründe entkräften.
Ihr Visumantrag wird von einem anderen Mitarbeiter als demjenigen, der über den Antrag ursprünglich entschieden hat, erneut geprüft.
Bitte beachten Sie die im Folgenden aufgeführten Form- und Fristvorschriften für die Remonstration. Sollten diese nicht eingehalten werden, ist die Remonstration unzulässig und kann nicht inhaltlich bearbeitet werden.
Fristen
Die Remonstration muss innerhalb eines Monats nach Aushändigung des Ablehnungsbescheids bei der Botschaft Teheran eingelegt werden. Maßgeblich dafür ist der Eingang des Remonstrationsschreibens bei der Botschaft.
Bsp.: Am 10.05. erhalten Sie Ihren Pass mit einem Ablehnungsbescheid und der Rechtsbehelfsbelehrung zurück. Die Frist zur Remonstration beginnt am 11.05. Ihr Remonstrationsantrag muss grundsätzlich spätestens am 10.06. bei der Botschaft eingegangen sein. Eine Remonstration, die nach dieser Frist eingeht, ist unzulässig.
Form
Das Remonstrationsschreiben muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und grundsätzlich eigenhändig, also vom Antragsteller selbst, unterschrieben sein. Das bedeutet, dass die Unterschrift jedes Mitreisenden (z.B. bei Gruppen oder Familienmitgliedern) auf dem Remonstrationsschreiben vorhanden sein muss. Für minderjährige Kinder ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig. Ein am Computer unterschriebenes Dokument genügt nicht. Möchten Sie das Remonstrationsschreiben per Email senden, so drucken Sie es bitte aus, unterschreiben Sie es und schicken uns anschließend den Scan.
Sie können auch eine andere Person bitten, das Remonstrationsverfahren in Ihrem Namen durchzuführen. Bitte reichen Sie dafür das vom Bevollmächtigten eigenhändig unterzeichnete Remonstrationsschreiben zusammen mit einer Vollmacht ein, die von Ihnen, dem Antragsteller, eigenhändig unterschrieben wurde. Ein Muster eines Vollmachtsformulars finden Sie hier. Die Vollmacht muss im Original (oder als Scan) eingereicht werden.
Das unterschriebene Remonstrationsschreiben soll per Post an
Deutsche Botschaft Teheran
--Visastelle BC [Ihre Barcodenummer] --
Avenue Ferdowsi 320-324
Postfach 11365-179
Teheran
Iran
senden. Bitte beachten Sie, dass sich der Briefkasten an der Außenwand der Deutschen Botschaft in der Avenue Ferdowsi befindet. Eine Abgabe im Konsulat der Deutschen Botschaft in der Bokharest St. ist nicht möglich.
Über das Kontaktformular kann keine formwirksame Remonstration eingelegt werden.
Inhalt des Remonstrationsschreibens
Bitte versehen Sie Ihr Remonstrationsschreiben mit dem aus dem Ablehnungsbescheid bekannten siebenstelligen „BC“-Zahlencode, der Passnummer, dem vollständigen Namen sowie Ihrer E-Mailadresse, damit die Botschaft Ihren Antrag zuordnen kann.
Sie sollten darin deutlich machen, dass Sie eine erneute Überprüfung Ihres Visumantrages wünschen. Sie sollten in der Remonstration alle für Sie günstigen Umstände darlegen und ausführlich begründen, weshalb aus Ihrer Sicht die Ablehnungsgründe nicht zutreffen.
Bitte beachten Sie, dass jede Ihrer Aussagen mit geeigneten Unterlagen belegt werden sollte. Falls möglich, fügen Sie bitte bei iranischen Dokumenten englische oder deutsche Übersetzungen bei.
Unterlagen, die Sie beim Antrag abgegeben haben, müssen Sie nicht erneut übersenden.
Ihren Reisepass benötigt die Botschaft zunächst nicht. Sie müssen ihn daher nicht mit dem Remonstrationsschreiben zusenden.
Ablauf des Verfahrens
Nach Eingang Ihres form- und fristgerechten Remonstrationsschreibens überprüft die Botschaft unter Berücksichtigung Ihrer eingereichten Begründung und aller vorgelegten Unterlagen Ihren Visumantrag erneut.
Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, ergeht eine Entscheidung. Bei eingehenden Remonstrationen kommt es derzeit leider zu erheblich verlängerten Bearbeitungszeiten. Aktuell ist nicht absehbar, bis wann dieser Zustand anhalten wird.
Es wird daher gebeten von Rückfragen zum Sachstand abzusehen. Diese können derzeit nicht beantwortet werden.
Kommt die Botschaft zu dem Ergebnis, das Visum zu erteilen, werden wir Sie telefonisch oder per E-mail kontaktieren. Sie werden in diesem Fall gebeten, Ihren Reisepass einzureichen.
Kommt die Botschaft auch im Remonstrationsverfahren zu dem Ergebnis, das Visum nicht zu erteilen, erhalten Sie einen neuen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Der Remonstrationsbescheid wird an Ihre Postadresse versandt.