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Schengen-Merkblatt für Güterverkehr (LKW-Fahrer)
Folgende Unterlagen müssen bei der Beantragung am Schalter stets in dieser Reihenfolge vorliegen
- ausgefülltes und vom Antragsteller (oder den sorgeberechtigten Personen) eigenhändig unterschriebenes Antragsformular VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG (Bitte nutzen Sie das elektronische Antragsformular)
- biometrisches Passfoto, in Farbe mit weißem Hintergrund, 35x45 mm, nicht älter als 6 Monate, bitte beachten Sie die Fotomustertafel
- gültiger Reisepass, unterschrieben vom Inhaber,
gültig bis mind. 3 Monate nach geplanter Rückreise, Kopie der zweiten und dritten Passseite im DIN A4 - Format
- Kopie von allen Visa des Antragstellers der letzten fünf Jahre mit Ein- und Ausreisestempeln.
- falls vorhanden: Kopien aller bisherigen Schengenvisa als Frachtfahrer inkl. Ein- und Ausreisestempel
- Nationaler und internationaler Führerschein in Kopie
- Handelsregistereintrag (in Kopie, nicht älter als 6 Monate)
- falls mehrere Fahrzeuge vorhanden: Fahrzeugliste der Spedition
- falls vorhanden: Fahrerliste mit Angabe, welche der beschäftigten Fahrer bereits im Besitz eines gültigen Schengenvisums sind
- Exportbewilligung/Kopie der Lizenz für den internationalen Transport
- falls vorhanden: Nachweis bestehender Geschäftsbeziehungen nach Deutschland, z.B. Vorlage der Transportunterlagen für die letzten drei durchgeführten Aufträge (nicht älter als 6 Monate) und T1 Versandschein mit dazugehörigem CMR-Frachtbrief
- Einladung des Geschäftspartners in Deutschland im Original mit folgendem Inhalt:
o Briefkopf der einladenden Firma
o Genaue Angabe zum geschäftlichen Reisezweck und zur Dauer des Aufenthalts
o Originalunterschrift einer zur Verfassung der Einladung bevollmächtigten Person unter Angabe ihres Namens, ihrer Position im Unternehmen, ggf. Vollmacht
o Aktueller (max. 6 Monate alter) Handelsregisterauszug des einladenden Unternehmens
o Verfasst in deutscher oder englischer Sprache
- Unterschriebene Erklärung zu früheren Visa und Gütertransporten in/aus die/den Schengener Staaten
- Unterschriebene Belehrungsniederschrift
- Nachweis über gültigen Reisekrankenversicherungsschutz, Mindestdeckungssumme 30.000 EUR, gültig für alle Schengen Staaten und die gesamte Dauer des Aufenthalts, eine Liste der anerkannten Versicherungsunternehmen finden Sie hier.
- Ggf. Erklärung der Kostenübernahme nach §§ 66 bis 68 AufenthG durch Geschäftspartner in Deutschland
- Kontoauszüge in lateinischer Schrift mit arabischen Zahlen einer Bank in Iran der letzten drei Monate
- Arbeitsbescheinigung auf Firmenpapier im Original mit folgenden Angaben:
o Anschrift des Unternehmens inkl. Firmentelefonnummer
o Beschäftigungsbeginn des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
o Bestätigung des Beschäftigungsverhältnisses, inkl. Funktion des Antragstellers
o Name und Funktion des Unterzeichners
o Verfasst in deutscher oder englischer Sprache
- Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
- Nachweis von Immobilieneigentum in Iran in Form von Grundbucheinträgen, falls zutreffend
- Kopie der Shenasnameh (Ausweisdokument mit Familienstandsnachweis)