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Studium mit Zulassung einer Universität in Deutschland

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Grundlegende Voraussetzungen

Um ein Visum zur Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Universität zu beantragen, müssen Sie in jedem Fall die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie benötigen eine unbedingte oder unter bestimmten Bedingungen erteilte Zulassung zur Aufnahme des Studiums.
  • Sie können ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um Ihren Lebensunterhalt zumindest für das erste Jahr des Aufenthalts zu sichern.

    Wenn Sie zur Aufnahme eines Studiums einreisen, gilt Ihr Lebensunterhalt als gesichert, wenn Sie pro Monat eine Summe von 992 € bzw. pro Studienjahr 11.904 € (Stand: 2026) zur Verfügung haben.

  • Sie müssen den Nachweis erbringen, dass Sie ausreichende Sprachkenntnisse haben. Eine Übersicht der anerkannten Sprachnachweise finden Sie hier

    Den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse erbringen Sie auch, wenn Sie einen der folgenden Bildungsabschlüsse haben:

  1. das deutsche Abitur,
  2. das Deutsche Sprachdiplom der Stufe II der KMK (DSD-II),
  3. die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des GI,
  4. das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) des GI oder
  5. das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des GI

    Ist die Unterrichtssprache Ihres Studiengangs Englisch, müssen Sie das Vorhandensein der für Ihr Studium erforderlichen Sprachkenntnisse anhand von Sprachzertifikaten anerkannter Institutionen (z.B. IELTS, TOEFL) nachweisen.

Einzureichende Unterlagen

Bitte reichen Sie alle Dokumente im Original mit jeweils einer Kopie sowie in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung (vom iranischen Außenministerium vorbeglaubigt) ein. Bitte legen Sie die Unterlagen bei Ihrem Termin sortiert in der hier angegebenen Reihenfolge vor.

  • biometrisches Passfoto
    • in Farbe mit weißem Hintergrund, Größe: 35x45mm, nicht älter als 6 Monate
  • Ausdruck des Antragsformulars von VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG, eigenhändig unterschrieben
  • gültiger Reisepass, unterschrieben vom/n PassinhaberIn, noch mind. 1 Jahr gültig
    • Kopie der zweiten und dritten Passseite in DIN A4 - Format
  • nur für afghanische Staatsangehörige: Tazkira, auf dessen Grundlage der Reisepass ausgestellt ist (Papiertazkiras müssen vom afghanischen Außenministerium vorbeglaubigt sein und im Original und in englischsprachiger Ausfertigung vorgelegt werden. Wenn Sie über eine alte Papiertazkira und eine neue e-Tazkira verfügen, legen Sie beide Dokumente vor)
  • Motivationsschreiben zum Studienvorhaben, mit ausführlicher Darlegung, weshalb Sie dieses Studienfach gewählt haben und wie Sie sich Ihre berufliche Zukunft vorstellen
  • Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule
    • Wenn Ihre Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses gebunden ist, legen Sie bitte zusätzlich Ihre Anmeldebestätigung für den Sprachkurs vor.
    • Wenn die Zulassung an den Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung gebunden ist, legen Sie bitte zusätzlich –sofern vorhanden- die Anmeldebestätigung für das Studienkolleg vor.
    • Wenn Sie ein Promotionsstudium in Deutschland aufnehmen möchten, reichen Sie bitte zusätzlich die Betreuungszusage Ihres Professors bzw. Ihrer Professorin ein.
  • Nachweis von Sprachkenntnissen
    • Im Zeitpunkt der persönlichen Vorsprache darf das Sprachzertifikat nicht älter sein als ein Jahr.
    • Bitte weisen Sie bei Aufnahme eines Studiums sowie bei Besuch eines Studienkollegs oder bei Teilnahme an studienvorbereitenden Sprachkursen das Sprachniveau nach, welches zu Beginn der Bildungsmaßnahme gefordert wird.
  • Finanzierungsnachweis

    Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt erbracht werden:

    • förmliche Verpflichtungserklärung gem. §66-68 Aufenthaltsgesetz (nicht älter als 6 Monate) einer Person mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland für die gesamte Aufenthaltsdauer. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungsgebers muss als nachgewiesen gekennzeichnet sein. ODER
    • Sperrkonto bei einem deutschen Geldinstitut. Auf dem Konto muss sich die erforderliche Summe für das erste Jahr des Aufenthalts befinden, wobei monatlich nur 1/12 des Gesamtvermögens freigegeben sein dürfen ODER
    • Unterschriebene Sperrkontoerklärung und Nachweis über Guthaben in der erforderlichen Höhe in Form eines von der Bank bestätigten Kontoauszuges. In einem solchen Fall wird Ihr Visum die Auflage enthalten, dass Sie diesen Betrag in bar bei Einreise mitführen müssen, um nach Ankunft in Deutschland ein Sperrkonto zu eröffnen und den Betrag dort einzuzahlen. ODER
    • Nachweis über ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln oder ein Stipendium einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder ein Stipendium des iranischen Ministeriums für Bildung und Forschung bzw. von iranischen Bildungseinrichtungen

  • bisherige Bildungsabschlüsse inkl. Notenübersichten mit deutscher Übersetzung und Vorbeglaubigung durch das iranische Außenministerium (Original und Kopie) Die Dokumente müssen nicht mehr durch die deutsche Botschaft legalisiert werden. Wenn Sie ein Master-Studium in Deutschland absolvieren möchten, ist die Vorlage eines Bachelor-Zeugnis inkl. der Noten-Übersicht des Bachelors ausreichend. Bei einem Promotionsstudium genügt die Vorlage eines Master-Zeugnisses inkl. der Notenübersicht.
  • Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch)
    • lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
  • Nachweise über berufliche Tätigkeiten und bisherigen Werdegang, sofern vorhanden
  • Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz (Krankenversicherung für die Ersteinreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von mind. 90 Tagen ab Reisedatum und einer Mindestdeckungssumme von 30.000 €; die Krankenversicherung muss den gesamten Schengenraum abdecken.)
  • Visumgebühr in Höhe von 75 €, zu zahlen in Euro in bar

    Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

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