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Studium mit Zulassung einer Universität in Deutschland
Voraussetzungen:
Wenn Sie zum Studium an einer deutschen Universität nach Deutschland reisen möchten und schon eine unbedingte oder unter bestimmten Bedingungen erteilte Zulassung haben, können Sie ein Visum beantragen, wenn Sie nachweisen, dass Sie genug Geld für Ihren Lebensunterhalt haben.
Bitte beachten Sie, dass sofern Sprachkenntnisse nachzuweisen sind, nur Nachweise über Sprachkenntnisse anerkannt werden, die auf einer Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen. Die trifft derzeit auf Sprachprüfungen des Goethe-Instituts bzw. des DSIT, des Österreichisches Kulturforums bzw. des ÖSD-Prüfungszentrums Shiraz, des TastDaF-Instituts und der telc GmbH zu. Zertifikate über bestandene Sprachtests müssen im Original vorgelegt werden!
Ist die Ausbildungssprache Deutsch, gelten die Sprachkenntnisse darüber hinaus als ausreichend, wenn eine der beiden hochschulspezifischen Zugangsprüfungen „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ oder „Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)“ bereits erfolgreich abgelegt wurde oder wenn Sie einen der folgenden Bildungsabschlüsse haben:
- das deutsche Abitur,
- das Deutsche Sprachdiplom der Stufe II der KMK (DSD-II),
- die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des GI,
- das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) des GI oder
- das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des GI
Ist die Unterrichtssprache Ihres Studiengangs Englisch, müssen Sie das Vorhandensein der für Ihr Studium erforderlichen Sprachkenntnisse anhand von Sprachzertifikaten anerkannter Institutionen (z.B. IELTS, TOEFL) nachweisen.
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen
Einzureichende Unterlagen
Bitte reichen Sie alle Dokumente im Original mit jeweils einer Kopie sowie in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung (vom iranischen Außenministerium vorbeglaubigt) ein. Bitte legen Sie die Unterlagen bei Ihrem Termin sortiert in der hier angegebenen Reihenfolge vor.
- biometrisches Passfoto
- in Farbe mit weißem Hintergrund, Größe: 35x45mm, nicht älter als 6 Monate
- Ausdruck des Antragsformulars von VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG, eigenhändig unterschrieben
- gültiger Reisepass, unterschrieben vom/n PassinhaberIn, noch mind. 1 Jahr gültig
- Kopie der zweiten und dritten Passseite in DIN A4 - Format
- nur für afghanische Staatsangehörige: Tazkira, auf dessen Grundlage der Reisepass ausgestellt ist (Papiertazkiras müssen vom afghanischen Außenministerium vorbeglaubigt sein.)
- Erklärung zum Studienvorhaben, vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
- Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule
- Wenn Ihre Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses gebunden ist, legen Sie bitte zusätzlich Ihre Anmeldebestätigung für den Sprachkurs vor.
- Wenn die Zulassung an den Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung gebunden ist, legen Sie bitte zusätzlich –sofern vorhanden- die Anmeldebestätigung für das Studienkolleg vor.
- Wenn Sie ein Promotionsstudium in Deutschland aufnehmen möchten, reichen Sie bitte zusätzlich die Betreuungszusage Ihres Professors bzw. Ihrer Professorin ein.
- Nachweis von Sprachkenntnissen
- Ein Nachweis über die für den konkreten Studiengang erforderlichen Kenntnisse der Ausbildungssprache wird nur verlangt, wenn diese Sprachkenntnisse weder bei der Zulassungsentscheidung geprüft worden sind noch durch die studienvorbereitende Maßnahme (z.B. Sprachkurs) erworben werden sollen. Wenn das Vorhandensein Ihrer Sprachkenntnisse bereits durch die Hochschule geprüft wurden ist, bitten wir um Vorlage einer Bestätigung der Hochschule oder um Markierung der entsprechenden Passage im Zulassungsbescheid.
- Bitte weisen Sie bei Aufnahme eines Studiums sowie bei Besuch eines Studienkollegs oder bei Teilnahme an studienvorbereitenden Sprachkursen nach, welches Sprachniveau zu Beginn der Bildungsmaßnahme gefordert wird.
- Finanzierungsnachweis: Es kann nur davon ausgegangen werden, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, wenn Sie pro Monat 992 € bzw. pro Studienjahr 11.904 € (2025) zur Verfügung haben. Wenn Sie zur Aufnahmeprüfung und einem anschließenden Sprachkurs/ Studienkolleg einreisen, müssen Sie stattdessen mindestens 1.027 € monatlich (12.324 € im Jahr) nachweisen. Der Finanzierungsnachweis kann dann wie folgt erbracht werden:
- förmliche Verpflichtungserklärung gem. §66-68 Aufenthaltsgesetz (nicht älter als 6 Monate) einer Person mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland für die gesamte Aufenthaltsdauer ODER
- Sperrkonto bei einem deutschen Geldinstitut mit einem Guthaben von insgesamt 11.904 €/Jahr ODER
- Unterschriebene Sperrkontoerklärung und Nachweis über Guthaben in Höhe von 11.904 € in Form eines von der Bank bestätigten Kontoauszuges. Ihr Visum wird die Auflage enthalten, dass Sie diesen Betrag in bar bei Einreise mitführen, nach Ankunft in Deutschland ein Sperrkonto einrichten und den Betrag einzahlen müssen. ODER
- Nachweis über ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln oder ein Stipendium einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder ein Stipendium des iranischen Ministeriums für Bildung und Forschung bzw. von iranischen Bildungseinrichtungen.
- bisherige Bildungsabschlüsse inkl. Notenübersichten mit deutscher Übersetzung und Vorbeglaubigung durch das iranische Außenministerium (Original und Kopie) Die Dokumente müssen nicht mehr durch die deutsche Botschaft legalisiert werden.
- Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch)
- lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
- Nachweise über berufliche Tätigkeiten und bisherigen Werdegang
- Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz (Incoming-Versicherung, die bei Wohnsitznahme in Dtl. nicht erlischt; Gültigkeit ab Einreise für 1 Jahr, vsl. 2 Monate nach Beantragung des Visums)
- Visumgebühr in Höhe von 75 €, zu zahlen in Euro in bar