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Gebühren

Reisepass

Reisepass und Geldscheine © colourbox

28.04.2024 - Artikel

Zahlungsarten

Gebühren sind ausschließlich bar in Euro zu zahlen.

Gebühren für Passangelegenheiten

Sie leben nicht im Konsularbezirk der Auslandsvertretung oder sind noch in Deutschland gemeldet? Dann gilt für Sie die erhöhte Gebühr mit Unzuständigkeitszuschlag.

normal mit Zuschlag wegen Unzuständigkeit
Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten
(Antragsteller ab 24 Jahre)
105,- Euro 175,- Euro
Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten
(Antragsteller unter 24 Jahre)
70,- Euro 110,- Euro
Vorläufiger Reisepass 70,- Euro 100,- Euro
Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahre) 70,- Euro 80,- Euro
Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahre) 55,- Euro 70,- Euro
Reiseausweis als Passersatz 55,- Euro -

Zusätzliche Optionen

Biometrischer Reisepass mit 48 Seiten
(sinnvoll für Vielreisende)
Gebühr grundsätzlich
plus 25,- Euro
Expressverfahren
(beschleunigte Bearbeitung und Herstellung -
etwa 3 Wochen)
Gebühr grundsätzlich
plus 35,- Euro

Gebühren für andere Dienstleistungen

Antrag auf Beurkundung der Auslandseheschließung

Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 60,- Euro ohne Namenserklärung, bzw. 85,- Euro mit Namenserklärung
plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung

plus Gebühr des Standesamts (in Deutschland zu entrichten)


Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt

Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 60,- Euro ohne Namenserklärung, bzw. 60,- Euro mit Namenserklärung
plus Gebühr für die Kopiebeglaubigung

plus spätere Gebühr des Standesamts

Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung 35,- Euro
Beibehaltungsgenehmigung

keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags

aber Gebühr des Bundesverwaltungsamts (in Deutschland zu entrichten)

Beurkundung
(bspw. Erbscheinantrag)

Vorbereitung der Beurkundung, also Konzeption des Textes: 325,- Euro

Vornahme der Beurkundung:

170,- Euro

Eidesstattliche Versicherung

Vorbereitung der Beurkundung, also Konzeption des Textes: 160,- Euro

Vornahme der Beurkundung:

115,- Euro

Führungszeugnis

60,- Euro für die Unterschriftsbeglaubigung

plus spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz

Kopiebeglaubigung
je Schriftstück 25,- Euro
Lebensbescheinigung Gebührenfrei, wenn es sich um eine öffentliche Rentenkasse handelt, ansonsten 60,- Euro
Legalisation

30,- Euro gem. § 13 II KonsG (Legalisation im engeren Sinn)

Legalisationen im weiteren Sinn gem. § 13 IV KonsG nach Zeitaufwand

Namenserklärung

Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung: 85,- Euro
plus Gebühr für Kopiebeglaubigung je Schriftstück 25,- Euro

plus spätere Gebühr des Standesamts

Sonstige konsularische Bescheinigungen

35,- Euro mit Vorlage

75,- Euro ohne Vorlage

persische Übersetzung: nach Zeitaufwand

Sorgeerklärung

Vorbereitung der Beurkundung, also Konzeption des Textes: 160,- Euro

Vornahme der Beurkundung:

115,- Euro

Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags

aber spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts

Unterschriftsbeglaubigung
(bspw. Genehmigungserklärung für Grundstückskauf)
60,- Euro
Urnenbescheinigung/
Leichenpass
70,- Euro
Vaterschaftsanerkennung

Vorbereitung der Beurkundung, also Konzeption des Textes: 160,- Euro

Vornahme der Beurkundung:

115,- Euro

Gebühren für Visaangelegenheiten

Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art des Visums:

Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage
(Antragsteller ab 12 Jahre)
90,- Euro
Schengenvisum - Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage
(Antragsteller zwischen 6 und 12 Jahren)
45,- Euro
Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage
(Antragsteller ab 12 Jahre)
75,- Euro
Nationales Visum - Daueraufenthalte über 90 Tage
(Antragsteller zwischen 6 und 12 Jahren)
40,- Euro

Im Fall der Ablehnung des Visumantrags wird die Gebühr nicht zurückerstattet, da es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt. Diese fällt unabhängig vom Ergebnis an.

Gebührenbefreiung für Visa

Wer? als zusätzliche Nachweise für die Gebührenbefreiung sind einzureichen:
Kinder unter 6 Jahren -
Ehegatten von Deutschen Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des deutschen Passes des Ehegatten
Ehegatten von EU-Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen zusammen reisen Kopie der (ungekürzten) Heiratsurkunde und des EU-Passes des Ehegatten
minderjährige Kinder von EU-Staatsangehörigen Kopie der (ungekürzten) Geburtsurkunde und EU-Pass des Elternteils
Schüler, Studenten und Lehrer für Kurzaufenthalte zu Studienzwecken Nachweise zum Zweck der Reise
Wissenschaftler für Kurzaufenthalte zu Forschungszwecken Nachweise zum Zweck der Reise
auf Einladung deutscher Regierungsorganisationen geht aus der Einladung hervor
Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden Nachweis anhand Einladung und geeigneter Begleitschreiben


Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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