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Landsleutebrief zu den Ausreisemöglichkeiten aus Iran

19.06.2025 - Artikel

Sicherheitslage Iran / Ausreisen auf dem Landweg / Updates zur Ausreisemöglichkeit nach Aserbaidschan

Die Ausreisemöglichkeiten aus Iran sind weiterhin stark eingeschränkt. Der Luftraum ist geschlossen, nur wenige Grenzübergänge auf dem Landweg sind für den regulären Grenzverkehr geöffnet. Die Botschaft kann in der aktuellen Situation weiterhin keine Unterstützung für Ihre Ausreise leisten.

Entscheiden Sie daher in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation, ob Sie aufgrund der angespannten Lage eine Ausreise aus Iran auf dem Landweg in Erwägung ziehen wollen. Bitte beachten Sie, dass sich die Sicherheitslage jederzeit ändern kann, eine Lagebewertung oder Gefährdungseinschätzung für Ihre persönlichen Umstände und die individuelle Wegstrecke können wir für Sie nicht vornehmen. Eine Option könnte auch sein, sich vorübergehend an einen sicheren Ort im Land zu begeben (außerhalb von Ballungsräumen, nicht in unmittelbarer Nähe zu Nuklearanlagen oder militärischen Einrichtungen), sofern Sie die Möglichkeit dazu haben und die Strecke dorthin Ihnen sicher erscheint. Bitte beachten Sie, dass es zunehmend zu Staus und Verzögerungen auf der Strecke kommen kann und die Treibstoffversorgung nicht immer durchgehend sichergestellt ist.

Falls Sie sich nach gründlicher Abwägung auf den Weg in ein Nachbarland machen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Von Nachtfahrten, insbesondere im Westen des Landes, wird dringend abgeraten.

Nach unserer letzten Information sind folgende Grenzübergänge derzeit geöffnet:

  • Armenien: Übergang Nourdooz, 24 Stunden geöffnet.
  • Türkei: Grenzübergänge Bazargan und Sero, 24 Stunden geöffnet, Kapiköy und Esendere sind ebenfalls geöffnet und sollten genutzt werden. Grenzübergang Gürbulak sollte aus Kapazitätsgründen, wenn möglich nicht genutzt werden.
  • Turkmenistan: für den regulären Grenzverkehr geschlossen.
  • Aserbaidschan: Die Landgrenzen nach Aserbaidschan sind grundsätzlich geschlossen. Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen deutschen Reisepass, einem gültigen Visum für Aserbaidschan und einer Sondergenehmigung über den Grenzübergang „Astara“ nach Aserbaidschan einreisen. Die Sondergenehmigung wird von den aserbaidschanischen Behörden erteilt. Die Deutsche Botschaft Baku kann bei der Einholung der Genehmigung unterstützen, hat aber keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der Anträge. Aktuell ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 24 Stunden zu rechnen. Die Bearbeitungsdauer kann sich bei steigendem Antragaufkommen erhöhen.

    Senden Sie dazu bitte die folgenden Informationen an die Mailadresse rk-kontakt@baku.diplo.de (Dokumente/Scankopien senden Sie bitte ausschließlich im Format .pdf)

    • Kopie der Datenseite des deutschen Reisepasses
    • Kopie des gültigen Visums für Aserbaidschan
    • Angaben zum aktuellen Aufenthaltsort
    • Kontaktdaten (Mailadresse, Telefonnummer)
    • Geplanter Grenzübertritt (Ort/Datum)

Wenn keine Kopien der Dokumente vorliegen, werden folgende Angaben benötigt:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer, gültig von/bis
  • Nummer des Visums, gültig von / bis.

Sobald der Botschaft alle Daten vorliegen, holt die Botschaft bei den zuständigen aserbaidschanischen Behörden die Sondergenehmigung für den Grenzübertritt ein (11-stelliger Code).

Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Aserbaidschan hinsichtlich der für die Einreise nach Aserbaidschan zulässigen Reisedokumente.

Die Einreise nach Aserbaidschan kann auch ohne Ausdruck des eVisums oder dem Genehmigungscode erfolgen. Der Code wird Ihnen oder Ihren Angehörigen per Mail mitgeteilt. Der Code kann den aserbaidschanischen Grenzbehörden an der Grenzstelle mündlich mitgeteilt werden.

  • Es gibt keine Garantie, dass die Grenzübergänge weiterhin geöffnet bleiben. Auch an den geöffneten Grenzübergängen kommt es zunehmend zu langen Wartezeiten.
  • Vergewissern Sie sich in jedem Fall, ob Sie die notwendigen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes erfüllen.
  • Wenn Sie einen deutschen Aufenthaltstitel, jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wenden Sie sich an die Vertretung des Landes, dessen Nationalität Sie haben, und erkundigen Sie sich über Ihre Reisemöglichkeiten in der Region.

Generell gilt:

  • Halten Sie sich bei Foto- und Videoaufnahmen zurück. Machen Sie insbesondere keine Aufnahmen von Einrichtungen, die von Bomben-, Raketen-, Drohneneinschlägen getroffen wurden und Schäden aufweisen und führen Sie keine möglicherweise auf dem Handy gespeicherten Aufnahmen mit sich. Es besteht die Gefahr von Verhaftungen durch die iranischen Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie wachsam und verfolgen Sie die Meldungen in internationalen und lokalen Medien aufmerksam.
  • Stellen Sie Ihre Kommunikationsfähigkeit sicher und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden Folge.

Damit die Botschaft Sie auch weiterhin über ELEFAND über wichtige Entwicklungen der Sicherheitslage im Land informieren kann, überprüfen Sie bitte Ihre Angaben und Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts und schalten Sie die Funktion der Notfall-Benachrichtigung per SMS frei. Ermuntern Sie bitte auch andere deutsche Staatsangehörige in Iran zur Registrierung.

Sollten Sie sich nicht mehr in Iran aufhalten, tragen Sie sich bitte aus ELEFAND aus.

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