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Familienrechtliche Angelegenheiten

Vater umarmt seine zwei Söhne

Vater umarmt seine zwei Söhne, © Zoonar.com/benis arapovic

Artikel

Die Deutsche Botschaft Teheran ist nur für Deutsche zuständig, die nachweislich im Iran wohnen. Deutsche, die in Afghanistan wohnen, wenden sich bitte an die Deutsche Botschaft Islamabad; die Deutsche Botschaft Teheran ist für Deutsche in Afghanistan nicht zuständig.

Eheschließungen

Allgemeine Informationen zu Eheschließungen im Ausland finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Registrierung im deutschen Eheregister

Im Ausland geschlossene Ehen können nachträglich auch in deutsche Eheregister eingetragen werden. (Merkblatt Eheregistrierung).

Hinweise für deutsche Frauen

Nach Kenntnis der Deutschen Botschaft Teheran erwirbt die deutsche Ehefrau durch eine nach iranischem Recht rechtmäßige Eheschließung mit einem Iraner automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Erwerb der iranischen Staatsangehörigkeit können nur die zuständigen iranischen Behörden erteilen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht bei einem automatischen Staatsangehörigkeitserwerb nicht verloren. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die iranischen Behörden bei der Einreise oder bei der Ausstellung der sog. Shenasnameh für die deutsche Ehefrau den deutschen Reisepass der Betroffenen einbehalten. In diesem Falle werden Sie gebeten, umgehend mit der Deutschen Botschaft Teheran Kontakt aufzunehmen.

Bitte beachten Sie: bei Personen, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den iranischen Behörden ausschließlich als Iraner behandelt. Dies führt dazu, dass konsularische Betreuungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran in Notfällen kaum gegeben sind!

Erklärung über die Namensführung in der Ehe oder nach einer Scheidung

Bei Eheschließung ändert sich der Name der Ehepartner nach iranischem Recht nicht. Im deutschen Rechtsbereich besteht die Möglichkeit der Namensänderung jeweils nach der Eheschließung, der Scheidung bzw. dem Tod des Ehepartners.
Sie sollten sich dies jedoch gut überlegen, da es in Iran Probleme bzw. Nachfragen von Behördenseite geben kann, wenn der Eintrag im deutschen Pass nicht mit dem Eintrag in einem anderen Ausweisdokumente (beispielsweise dem iranischen Pass übereinstimmt).

Namenserklärung zur Bestimmung des Ehenamens

Beachten Sie, dass beide Ehegatten zur Abgabe der Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens persönlich vorsprechen müssen. Bitte beachten Sie zudem, dass iranische Personenstandsdokumente in legalisierter Form vorliegen müssen. Informationen zur anfallenden Gebühr finden Sie hier.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen im Original mit jeweils zwei Kopien mit:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular zur Bestimmung eines Ehenamens
  • Identitätsnachweis (iranischer bzw. deutscher Reisepass/Shenasnameh)
  • Nachweis zur Staatsangehörigkeit (Pass, Einbürgerungsurkunde, Shenasnameh)
  • Geburtsurkunden beider Ehegatten
  • Heiratsurkunde
  • Falls vorherige Ehen bestanden: Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten

Namenserklärung zur Bestimmung des Namens nach einer Scheidung oder dem Tod des Ehegatten

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen im Original mit jeweils zwei Kopien mit. Beachten Sie bitte, dass iranische Personenstandsdokumente müssen in legalisierter Form vorliegen müssen. Informationen zu den anfallenden Gebühren finden Sie hier.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular „Einseitige Erklärung zum Ehenamen
  • Identitätsnachweis (iranischer bzw. deutscher Reisepass/Shenasnameh)
  • Nachweis zur Staatsangehörigkeit (Pass, Einbürgerungsurkunde, Shenasnameh)
  • Geburtsurkunde
  • Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Bestätigung der Anerkennung der Scheidung im deutschen Rechtsbereich

Geburt

Wenn Ihr Kind in Iran geboren wurde und zum allerersten Mal einen deutschen Pass benötigt, muss zunächst die Namensführung des Kindes geklärt werden.

Das Formular zur Namenserklärung für ein minderjähriges Kind finden Sie hier.

Eine Namenserklärung kann allerdings auch im Rahmen eines Antrags auf Beurkundung einer Auslandsgeburt abgegeben werden.

Beachten Sie, dass sowohl bei der Namenserklärung als auch bei der Beantragung auf Beurkundung einer Auslandsgeburt beide Elternteile gemeinsam mit dem Kind persönlich vorsprechen müssen. Iranische Personenstandsdokumente müssen in legalisierter Form vorliegen. Informationen zu den anfallenden Gebühren finden Sie hier.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen im Original mit jeweils zwei Kopien mit:

  • Vollständig ausgefülltes Formular (s. oben)
  • Identitätsnachweis (iranischer bzw. deutscher Reisepass/Shenasnameh) der Eltern und des Kindes
  • Nachweis zur Staatsangehörigkeit beider Elternteile
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Ggf. Heiratsurkunde der Eltern
  • Falls vorherige Ehen bestanden: Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten
  • Nachweis über den Familienstand der Mutter, falls das Kind außerhalb der Ehe geboren wurde
  • Ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • Ggf. Adoptionsbeschluss
  • Ggf. Geburtsurkunden der jüngeren Geschwister

ACHTUNG! Generationenschnitt (Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern)

Es kann sein, dass Ihr Kind nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Anhand der nachfolgenden Fragen können Sie überprüfen, ob Ihr Kind von diesem sog. Generationenschnitt betroffen ist:

  • Sind Sie deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger?
  • Wurden Sie NACH dem 31.12.1999 geboren?
  • Wurden Sie nicht in Deutschland, sondern im Ausland geboren?
  • Erwarten Sie ein Kind, das ebenfalls nicht in Deutschland, sondern im Ausland geboren werden wird?

Wenn Sie alle Fragen bejahen können, beachten Sie bitte die Informationen im Merkblatt Generationenschnitt.

Scheidung

Informationen zur Anerkennung einer ausländischen Scheidung in Deutschland entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt. Der Antrag zur Anerkennung einer ausländischen Scheidung steht Ihnen hier zur Verfügung.


Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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