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Haustiere
Golden Retriever, © Colourbox.de
Reisen mit Haustieren in die EU
Für die Einreise in die EU mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (sog. Drittländer) gelten seit dem 29. Dezember 2014 die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Bitte beachten Sie insbesondere das Kapitel „Voraussetzungen für die Einreise in die EU“. Grundvoraussetzungen für die Einfuhr von Heimtieren sind danach:
- Tätowierung oder Microchip zur Identifizierung
- Gültiger Impfschutz gegen Tollwut, nachgewiesen durch eine Tiergesundheitsbescheinigung nach EU-Muster (siehe Link dort)
- Schriftliche Erklärung der begleitenden Person
- Einfuhr auf direktem Weg
- Grundsätzlich maximal 5 Tiere.
- Aufgrund der Tollwutsituation in Iran (vgl. „Nicht gelistete Drittländer“), gelten für die Einreise aus Iran folgende zusätzliche Bedingungen:
- Tollwut-Antikörper-Blutuntersuchung mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise.
- Wegfall der 3-Monatsfrist, wenn bereits eine Blutuntersuchung in der EU erfolgt war.
Für die Einfuhr gefährlicher Hunde in die Bundesrepublik Deutschland sind über die veterinärrechtlichen Anforderungen hinaus unter Umständen weitere Bedingungen bzw. Einschränkungen zu beachten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie den nachfolgenden Merkblättern:
- Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in die EU
- Reisen mit Heimvögeln in die EU
- Reisen mit anderen Haustierarten in die EU
Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.