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Identitätsprüfung in Bankangelegenheiten

Kreditkarten

Kreditkarten, © Picture Alliance

Artikel

Nach Änderung des Geldwäschegesetzes (GWG) sind deutsche Botschaften und Konsulate nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditkartenanträgen, Kreditvergaben von mehr als 15.000,- EUR und vergleichbaren Fällen vorzunehmen.

Eine Sonderregelung gilt für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos für den Nachweis der Lebensunterhaltskosten im Visumverfahren erforderlich ist.

Für Identitäts- und Legitimationsprüfungen nach GWG und Abgabenordnung können Sie sich an die Auslandshandelskammer in Teheran wenden: https://iran.ahk.de

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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