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Todesfall

Todesfall

Todesfall, © www.colourbox.com

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Stirbt ein Angehöriger oder Freund, ist dies ein Grund zur Trauer. Bei Todesfällen im Ausland kommen zur Trauer zusätzliche organisatorische Fragen und Probleme auf, die gelöst werden müssen. Beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen kann die Deutsche Botschaft Teheran die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort beraten und bei der Überführung des Leichnams nach Deutschland behilflich sein. Eine Einäscherung ist in Iran auf Grund der islamischen Gesetze grundsätzlich nicht möglich.

Darüber hinaus kann die Botschaft Sie gern über die Bestattungsmöglichkeit auf dem internationalen protestantischen Friedhof in Teheran informieren.

Sie sollten den Todesfall schließlich in die deutschen Personenstandsregister eintragen lassen: Hier finden Sie das Formular zur Beurkundung eines Auslandssterbefalls im Sterberegister.

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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