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Afghanische Staatsangehörige: Daueraufenthalt bzw. Familienzusammenführung

27.03.2022 - Artikel

+++Wichtiger Hinweis für Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit: Die Registrierung in dieser Terminkategorie ist nur dann zulässig, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der persönlichen Vorsprache durchgängig bereits seit mindestens sechs Monaten in Iran aufgehalten haben.

Afghanische Antragstellende mit Wohnsitz in Afghanistan müssen sich über das Terminvergabesystem der Botschaft Kabul (als Ort der gewünschten Antragstellung kann „Teheran“ gewählt werden) registrieren. Weitere Informationen sind auf der folgenden Internetseite abrufbar: Botschaft Kabul: Langfristiger Aufenthalt - über 90 Tage +++

Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der unten vorgegebenen Reihenfolge in zwei vollständigen und separaten Sätzen!

Alle Kopien sind im Din A4 Format einzureichen. Dies gilt auch dann, wenn das Original ein anderes Format besitzt.

ALLE Unterlagen sind ausschließlich auf Deutsch oder in deutscher Übersetzung einzureichen.

Im Gebäude der Botschaft gibt es keine Möglichkeit Unterlagen zu kopieren oder auszudrucken!


Bitte legen Sie bei Ihrem Termin am Schalter folgende Unterlagen in dieser Reihenfolge vor:

  • Das durch den Antragssteller unterschriebene Antragsformular für Daueraufenthalt/Langzeitvisa und Belehrung gem. § 54 AufenthG.
  • Die Tabelle für „Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung“ muss durch Antragsteller vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Passfoto in schwarzweiß oder Farbe, Größe (35x45 Millimeter), nicht älter als 6 Monate, weißer oder grauer Hintergrund, biometriefähig. Beachten Sie hierzu die Fotomustertafel und Erläuterungen (nur deutsch).
  • gültiger, maschinenlesbarer Reisepass mit Unterschrift, sowie zwei Kopien im Din A4 Format der Seiten 2 und 3 Ihres Reisepasses
  • Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Iran (mindestens sechs Monate) z.B. durch iranischen Aufenthaltstitel oder Flüchtlingsausweis
  • Kopie des Personalausweises oder Aufenthaltsstatus Ihres Ehepartners/Elternteils/Kindes in Deutschland (Original nicht erforderlich)
    Wichtiger Hinweis: Bei Familiennachzug zum anerkannten Flüchtling ist zusätzlich der BAMF Bescheid der Referenzperson in Deutschland bei Antragstellung mit einzureichen.
  • Heiratsurkunde (Nikah Nameh): Für den ersten und zweiten Satz sind einfache Kopien mit Übersetzung ausreichend. Das Original der Heiratsurkunde muss jedoch bei Antragstellung vorgezeigt werden. Wichtiger Hinweis: Wenn Ihre Ehe in Stellvertretung geschlossen wurde, müssen Sie außerdem eine Stellvertretervollmacht einreichen. Diese muss vor Eheschließung datiert sein und entsprechenden Umfang (Ehepartner, Morgengabe etc.) besitzen sowie von einem Notar oder einer afghanischen Vertretung beglaubigt sein. Sollten Sie eine religiöse Eheurkunde besitzen, reichen Sie diese bitte auch mitsamt Übersetzung ein.
  • Ikrar Nameh: Das Dokument bestätigt die Eintragung der afghanischen Eheschließung in die zentralen Register. Zuständig für die Ausstellung sind der Oberste Gerichtshof in Kabul sowie dessen Außenstellen in den Provinzen. (Eine in Iran ausgestellte afghanische Heiratsurkunde reicht nicht aus!)Für den ersten und zweiten Satz sind einfache Kopien mit Übersetzung ausreichend. Das Original muss jedoch bei Antragstellung vorgezeigt werden.
  • Tazkiras beider Ehepartner/Eltern/des Kindes
    Von dem deutschen Ehepartner wird nur bei Deutsch-afghanischen Doppelstaatern die Tazkira benötigt.
    Für den ersten und zweiten Satz sind einfache Kopien mit Übersetzung ausreichend. Das Original muss jedoch bei Antragstellung vorgezeigt werden.
  • Bei Vorehen: Scheidungsurkunde/Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners
    Für den ersten und zweiten Satz sind einfache Kopien mit Übersetzung ausreichend. Das Original muss jedoch bei Antragstellung vorgezeigt werden.
  • Nachweis einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1)
    Der Nachweis von Deutschkenntnissen ist ausschließlich durch Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V./ des Deutschen Sprachinstituts Teheran (DSIT), des Österreichischen Kulturforums (ÖKF)/ des ÖSD-Prüfungszentrums Shiraz, des TestDaF-Instituts e.V. sowie der telc GmbH möglich. Bei Nichtvorliegen des Nachweises kann der Antrag abgelehnt werden.
    Abhängig vom Aufenthaltsstatus des in Deutschland lebenden Ehepartners/Elternteils/Kindes und Vorliegen einer fristwahrenden Anzeige gem. § 29 Abs. 2 AufenthG kann vom Nachweis der Deutschkenntnisse abgesehen werden. In diesem Fall muss ein Nachweis über die erfolgte Fristwahrende Anzeige in einfacher Kopie beiden Sätzen beigefügt werden.
  • Nachweis über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung (nachzureichen bei Interview) entweder gültiger Nachweis, dass diese nach Einreise gilt (z.B. Karte einer deutschen Krankenversicherung) oder eine Reisekrankenversicherung (Gültigkeitsdauer: 90/180 Tage; mehrfache Einreise; Gültigkeitsbereich: Schengen; Kostendeckung: mind. 30.000 EURO).

Bei Antragstellung sind die fälligen Visagebühren in Euro zu bezahlen. Das Geld ist in bar und nach Möglichkeit passend zu entrichten, ansonsten wird der Visaantrag nicht angenommen



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