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Umtausch von Führerscheinen

07.08.2022 - Artikel

Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen


1. Allgemeines


Bis 19.01.2033 müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine gegen neue umgetauscht werden. Dieser Umtausch soll wie folgt gestaffelt ablaufen:

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:


Geburtsjahr des Fahrerlaubnis- Inhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:


Ausstellungjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Nach Ablauf der oben genannten Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

2. Antragsverfahren bei gewöhnlichem Aufenthalt im Iran

Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Iran wenden Sie sich selbst bitte zunächst direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland, die Ihren jetzigen Führerschein ausgestellt hat. Diese übersendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen, die Sie ausgefüllt und unterschrieben der deutschen Fahrerlaubnisbehörde zurücksenden. An diesem Prozess ist die deutsche Auslandsvertretung nicht beteiligt. Eine Übersendung der Antragsunterlagen erfolgt an Ihre Privatadresse. Eine Übersendung der Antragsunterlagen an die Deutsche Botschaft Teheran oder eine Rücksendung der ausgefüllten Antragsunterlagen über die Deutsche Botschaft Teheran ist nicht möglich. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf ca. 25 EUR zuzüglich Versand.


Den neuen Führerschein übersendet die deutsche Fahrerlaubnisbehörde dann in der Regel an die Deutsche Botschaft Teheran zur Aushändigung an Sie.

Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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