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Erbschein beantragen

18.08.2022 - Artikel

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein Nachweis darüber, dass die darin aufgeführten Personen rechtmäßige Erben nach der verstorbenen Person sind. Ferner weist er grundsätzlich die Erbanteile der einzelnen Erben aus.

Brauche ich einen Erbschein?

In der Regel verlangen deutsche Grundbuchämter, Banken und manchmal auch Rentenbehörden im Erbfall vor Umschreibung bzw. Auszahlung einen Nachweis über die Erbenstellung in Form eines Erbscheines. Dies gilt unabhängig davon, ob der Erblasser deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger war.
Ob ein Erbschein in Ihrem Fall notwendig ist, hängt von den Umständen im Einzelfall und der beteiligten Behörde oder Bank ab. Klären Sie ab, ob beispielsweise die Bank oder das Grundbuchamt einen Erbschein verlangen, oder ob Sie auch ohne diesen den Nachlass an sich nehmen können.
Falls Nachlass in mehreren Ländern der EU vorhanden ist, kann alternativ auch ein sog. Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) als Nachweis dienen. Lassen Sie sich hierzu gerne von der Konsularabteilung der Botschaft beraten.

Wie bekomme ich einen Erbschein?

Der Antrag muss entweder persönlich oder schriftlich mit einem notariell beurkundeten Erbscheinsantrag beim deutschen Nachlassgericht gestellt werden. Sofern Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Islamischen Republik Iran haben, können Sie den Antrag bei der Deutschen Botschaft Teheran vorbereiten und beurkunden lassen.

Erbscheinsantrag

Damit die Botschaft das anzuwendende Erbrecht feststellen und die Erben ermitteln kann, werden umfassende Informationen zur familiären Situation des Erblassers und diverse Urkunden benötigt. Zur Vereinfachung wurde hierfür ein Fragebogen erstellt.

  1. Füllen Sie bitte diesen Fragebogen so vollständig wie möglich aus. (Nichtzutreffendes bitte mit „nein“ oder „keine“ markieren.)
  2. Der Fragebogen listet die Unterlagen auf, die üblicherweise benötigt werden. Bitte beschaffen Sie die für Ihren Fall notwendigen Unterlagen.
  3. Senden Sie den Fragebogen sowie Scans der benötigten Unterlagen per E-Mail an die Deutsche Botschaft Teheran: konsulat@tehe.diplo.de
  4. Auf der Grundlage Ihrer Angaben im Fragebogen und der von Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumente wird die Botschaft einen Erbscheinsantrag entwerfen. Anschließend setzt sich die Botschaft zur Vereinbarung eines Termins für die Beurkundung der Erbscheinsverhandlung mit Ihnen in Verbindung.
  5. Die Beantragung des Erbscheins ist kostenpflichtig: Gebühr
  6. Der beurkundete Antrag wird anschließend nebst den beglaubigten Kopien der erforderlichen Dokumente an das zuständige Nachlassgericht in Deutschland übersandt. Dort wird für die Ausstellung des Erbscheins eine weitere Gebühr anfallen.
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