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Blaue Karte EU
Voraussetzungen:
Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen und die ein gewisses Mindestgehalt erzielen werden.
Informationen zu den konkreten Voraussetzungen für den Erhalt einer Blauen Karte EU einschließlich der aktuellen Mindestgehaltgrenzen finden Sie auf Make it in Germany
Wenn Sie Ihren Hochschul- oder Universitätsabschluss in einem anderen Land als Deutschland abgelegt haben, müssen Sie diesen Abschluss vor Beantragung des Visums anerkennen lassen. Weitere Hinweise dazu finden Sie unter Anerkennung in Deutschland und Anabin für Hochschul- und Universitätsabschlüsse. Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden. Planen Sie genügend Zeit für den Anerkennungsprozess Ihres Abschlusses ein und beantragen Sie Ihr Visum erst danach!
Falls Ihr Gehalt unter dem geforderten Betrag liegt, kommt möglicherweise ein Visum für eine Arbeitsaufnahme als Fachkraft nach § 18 AufenthG in Betracht.
Einzureichende Unterlagen:
Bitte reichen Sie alle Dokumente im Original mit jeweils einer Kopie sowie in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung (vom iranischen Außenministerium vorbeglaubigt) ein. Bitte legen Sie die Unterlagen bei Ihrem Termin sortiert in der hier angegebenen Reihenfolge vor.
- biometrisches Passfoto
- in Farbe mit weißem Hintergrund, Größe: 35x45mm, nicht älter als 6 Monate
- Ausdruck des Antragsformulars von VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG, eigenhändig unterschrieben
- gültiger Reisepass, unterschrieben vom/n PassinhaberIn
- Kopie der zweiten und dritten Passseite in DIN A4 - Format
- nur für afghanische Staatsangehörige: Tazkira, auf deren Grundlage der Reisepass ausgestellt wurde. Papiertazkiras müssen vom afghanischen Außenministerium vorbeglaubigt sein und zusammen mit der englischen Variante der Tazkira vorgelegt werden.
- Arbeitsvertrag bzw. Nachweis eines Arbeitsplatzangebotes aus Deutschland
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt
- Falls das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen hat: zusätzliche Bestätigung des Arbeitgebers über das weiterhin bestehende Arbeitsverhältnis.
- Nachweis über bestehende Deutsch- oder Englischkenntnisse
- Bestätigung des Arbeitgebers über ausreichende Sprachkenntnisse (gegebenenfalls Sprachzertifikate vorlegen)
- ggf. Darlegung durch den Arbeitgeber, wie eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme ohne Fremdsprachkenntnisse erfolgen soll
- Hochschulabschluss als Nachweis über die Qualifikation im beabsichtigten Bereich, inkl. Notenübersicht (Original und Kopie sowie deutsche Übersetzung mit Vorbeglaubigung durch das iranische Außenministerium)
- Nachweis über Anerkennung des Bildungsabschlusses in Deutschland
- Bei reglementierten Berufen oder Berufen mit Berufsausbildung: Bescheid der zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland bzw. Berufsausübungserlaubnis/Approbation
- Bei nicht reglementierten Berufen und akademischer Ausbildung: 2 Ausdrucke aus der Datenbank ANABIN über Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses und Anerkennung der Hochschule. Bitte achten Sie darauf, dass die Bezeichnung Ihres Hochschulabschlusses und der Datensatz in ANABIN exakt übereinstimmen. Wenn Hochschule oder Abschluss nicht in ANABIN erfasst sind, müssen Sie zunächst eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführen lassen und den ZAB-Bescheid vorlegen.
- Lebenslauf
- lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
- Nachweis über berufliche Tätigkeiten und bisherigen Werdegang
- Gehaltsnachweise, Sozialversicherungsnachweise
- Für Antragsteller, die älter sind als 45 Jahre: Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge, sofern die Höhe des Gehalts nicht mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt.
- Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz (Krankenversicherung, die bis zur Arbeitsaufnahme gilt; Gültigkeit ab Einreise für 90 Tage, vsl. 2 Monate nach Beantragung des Visums)
- Visumgebühr in Höhe von 75 €, zu zahlen in Euro in bar
Weitere Informationen
Diese Informationen sollen Ihnen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Aus diesen Infos allein leitet sich auch kein Anspruch auf die Erteilung eines Visums ab. Maßgeblich ist das jeweils gültige Aufenthaltsgesetz.