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Anpassungslehrgang bzw. Arbeitsaufnahme für Ärzte

30.08.2023 - Artikel

Einzureichende Unterlagen:


Bitte reichen Sie alle Unterlagen in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung ein. Bitte legen Sie die Unterlagen bei Ihrem Termin sortiert in der hier angegebenen Reihenfolge in zwei vollständigen Sätzen vor. Beachten Sie bitte, dass die Vorlage ge- bzw. verfälschter Dokumente stets die Ablehnung Ihres Visumantrages zur Folge hat.

  • biometrisches Passfoto
    • in Farbe mit weißem Hintergrund
    • Größe: 35x45mm
    • nicht älter als 6 Monate
    • bitte beachten Sie die Fotomustertafel
  • Antragsformular VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG
  • gültiger Reisepass (noch für mindestens sechs Monate gültig)
    • der Pass muss unterschrieben sein
    • zwei Kopien der zweiten und dritten Passseite in DIN A4 - Format
  • Motivationsschreiben
  • Defizitbescheid der für den Arbeitsort zuständigen Approbationsbehörde oder
  • Approbation oder Berufsausübungserlaubnis der für den Arbeitsort zuständigen Approbationsbehörde

falls ein Defizitbescheid vorliegt:

  • Vertrag über Teilnahme an einem Anpassungslehrgang bei einer zur Ausbildung berechtigten Stelle
  • detaillierter Ausbildungsplan der Anpassungsmaßnahme
  • Ggfs. Nachweis der Anmeldung an einem zertifizierten Sprachkurs zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung bei der zuständigen Ärztekammer und ggfs. Nachweis bereits in Iran erworbener Deutschkenntnisse

falls eine Approbation oder Berufsausübungserlaubnis vorliegt:

  • Arbeitsvertrag
  • Hochschulzeugnis
    • Bitte legen Sie das Original bei Antragstellung vor und reichen Sie zwei Kopien der Abschlussurkunde und der Notenübersicht in Farsi ein.
    • Bitte reichen Sie zwei legalisierte Kopien der deutschen Übersetzung der Abschlussurkunde und der Notenübersicht ein.
  • Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz

Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Nachweise können im Rahmen der Antragsüberprüfung von der Botschaft nachgefordert werden. Die Vorlage aller geforderten Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen.

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