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Hilfe für Deutsche in Not
Rettungsring, © colourbox.de
Allgemeine Hinweise für Deutsche in dringenden NOTFÄLLEN
In NOTFÄLLEN – Inhaftierung, Todesfall, Krankheit, Unfall, Pass weg, Geld weg – können Sie als Deutscher außerhalb der Öffnungszeiten den Bereitschaftsdienst der Botschaft erreichen. Aus Gründen der Barrierefreiheit ist ein SMS- und WhatsApp-Service eingerichtet.
Bitte rufen Sie diese NOTFALL-Nummer nur in besonderen NOTLAGEN an.
Keine Fragen zu Visa! (Keine Sachstandsanfragen, keine Terminanfragen)
Keine Fragen zum Aufnahmeprogramm Afghanistan für gefährdete Afghaninnen und Afghanen!
Unter dieser NOTFALL-Nummer erreichen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Botschaft außerhalb der Dienstzeiten zu Hause, die oder der keine Auskünfte in Visumsfragen o.Ä. erteilen darf. Es handelt sich um keine Call-Center Nummer.
Anfragen in Visumsangelegenheiten werden daher in keinem Fall über dieses NOTFALL-Telefon beantwortet.
Missbrauch dieser NOTFALL-Nummer wird registriert.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie in einem NOTFALL eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Botschaft unter der folgenden Nummer erreichen: +98 912 1131007
درخصوص ویزا سوالی نپرسید! (نه درخصوص وضعیت پرونده و نه نوبت مصاحبه)
درخصوص اتباع افغانستان که به مخاطره افتادهاند، سوالی نپرسید!
به هیچ عنوان به سوالاتی که به ویزا ارتباط پیدا میکنند، از طریق تلفن اضطرای پاسخی داده نخواهد شد. این خط، سامانهی آمار و اطلاعات نیست.
استفادهی سوء از شماره اضطراری ثبت و ضبط خواهد شد.
ارتباط با شمارهی اضطراری صرفاً به یکی از دو زبان آلمانی و یا انگلیسی (و نه فارسی) امکانپذیر میباشد.
Was kann / darf eine Auslandsvertretung tun:
- Ihnen bei Passverlust einen Reisepass zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen,
- Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln,
- Ihnen Überweisungswege aufzeigen,
- Ihnen bei Bedarf eine Kontaktliste von Anwälten und Ärzten/Fachärzten vor Ort übermitteln,
- im Falle einer Festnahme auf Wunsch Ihre Angehörigen unterrichten,
- beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und Ihnen vor Ort Bestattungsinstitute für die Erledigung der Formalitäten vermitteln und Sie hierbei unterstützen.
Was kann / darf eine Auslandsvertretung nicht tun:
- Führerscheinersatzpapiere ausstellen
- Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen,
- Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren,
- in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Anweisungen erteilen,
- für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen, für Sie einen Anwalt beauftragen oder Sie vor Gerichten vertreten,
- die Aufgaben von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken übernehmen,
- die Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen,
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.
- Allgemeine Auskünfte zu konsularischen oder Visumangelegenheiten erhalten Sie während der Öffnungszeiten der Botschaft am besten per E-Mail.
Passverlust
Es ist empfehlenswert, immer eine Kopie aller Identitätsdokumente und des iranischen Visums an einem sicheren Ort getrennt von den Dokumenten selbst aufzubewahren.
Jeder deutsche Staatsangehörige ist verpflichtet, den Diebstahl oder Verlust seines Reisepasses, Personalausweises oder sonstigen Identitätsdokuments unverzüglich den deutschen Behörden bekannt zu geben.
Verlustanzeige
Nachdem Sie den Verlust des Dokuments bemerkt haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl bei der iranischen Polizei an. Diese wird Ihnen ein Verlustprotokoll aushändigen.
- Melden Sie sich mit dem Verlustprotokoll während der Öffnungszeiten im Konsulat und füllen eine Verlustanzeige aus. vor. Um einen Missbrauch des Dokuments zu verhindern, wird die Botschaft Ihre Verlustanzeige an die zuständigen deutschen Behörden weiterleiten.
Beantragung neuer Reisedokumente
Zur Beantragung eines neuen Reisedokuments gibt es folgende Möglichkeiten:
Dauerhaft in Iran lebende deutsche Staatsangehörige können einen neuen biometrischen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Alle notwendigen Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
Deutsche, die sich nur vorübergehend in Iran aufhalten (z.B. als Tourist), können einen für einen Monat gültigen Reiseausweis zur Rückkehr beantragen. Hierfür werden folgende Dokumente benötigt:
- ausgefülltes Antragsformular
- Polizeiliche Verlustmeldung („Affidavit“) für Ihren verlorenen Reisepass
- ausgefüllte Verlustanzeige
- ein biometrisches Passfoto (Hinweise zur Biometriefähigkeit)
- Nachweis zur Identität und Staatsangehörigkeit, bspw. Personalausweis, beglaubigte Passkopien
- Informationen zu Ihren Flugverbindungen
- Gebühr
Deutsche Staatsangehörige, die zusammen mit dem Reisepass auch das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis für Iran verloren haben, benötigen zur Ausreise zusätzlich ein Exitvisum der iranischen Behörden. Dieses kann erst nach Ausstellung des neuen deutschen Reisedokuments von der iranischen Ausländerpolizei erteilt werden. Sollte ein Exitvisum benötigt werden, kann sich die Ausreise aufgrund der erforderlichen administrativen Schritte um einige Tage verzögern.
Deutsch-iranische Doppelstaater, die für die Ausreise aus Iran über einen iranischen Reisepass verfügen, können in der Regel auch mit einem Personalausweis nach Deutschland zurückreisen. Sprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Fluggesellschaft ab.
Geldverlust
Alle Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.