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Hilfe für Deutsche in Not

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

06.10.2020 - Artikel

Allgemeine Hinweise

In Notfällen - Pass weg, Geld weg, Krankheit, Unfall, Todesfall - können Sie als deutscher Staatsangehöriger außerhalb der Öffnungszeiten den Bereitschaftsdienst der Botschaft unter der Nummer +98 912 1131007 erreichen. Aus Gründen der Barrierefreiheit ist ein SMS-Service eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass diese Telefonnummer keine Callcenter-Nummer ist, sondern einen Mitarbeiter der Botschaft außerhalb der Dienstzeiten zu Hause erreicht. Wir danken Ihnen daher im Voraus, dass Sie die Nummer nur in echten Notfällen nutzen. Anfragen in Visumangelegenheiten sind keine Notfälle.


Was kann / darf eine Auslandsvertretung tun:

  • Ihnen bei Passverlust einen Reisepass zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen,
  • Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln,
  • Ihnen Überweisungswege aufzeigen,
  • Ihnen bei Bedarf eine Kontaktliste von Anwälten und Ärzten/Fachärzten vor Ort übermitteln,
  • im Falle einer Festnahme auf Wunsch Ihre Angehörigen unterrichten,
  • beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und Ihnen vor Ort Bestattungsinstitute für die Erledigung der Formalitäten vermitteln und Sie hierbei unterstützen.

Was kann / darf eine Auslandsvertretung nicht tun:

  • Führerscheinersatzpapiere ausstellen
  • Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen,
  • Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren,
  • in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Anweisungen erteilen,
  • für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen, für Sie einen Anwalt beauftragen oder Sie vor Gerichten vertreten,
  • die Aufgaben von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken übernehmen,
  • die Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen,
  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.
  • Allgemeine Auskünfte zu konsularischen oder Visumangelegenheiten erhalten Sie während der Öffnungszeiten der Botschaft am besten per E-Mail.

Passverlust

Es ist empfehlenswert, immer eine Kopie aller Identitätsdokumente und des iranischen Visums an einem sicheren Ort getrennt von den Dokumenten selbst aufzubewahren.

Jeder deutsche Staatsangehörige ist verpflichtet, den Diebstahl oder Verlust seines Reisepasses, Personalausweises oder sonstigen Identitätsdokuments unverzüglich den deutschen Behörden bekannt zu geben.

Verlustanzeige

Nachdem Sie den Verlust des Dokuments bemerkt haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl bei der iranischen Polizei an. Diese wird Ihnen ein Verlustprotokoll aushändigen.
  • Melden Sie sich mit dem Verlustprotokoll während der Öffnungszeiten im Konsulat und füllen eine Verlustanzeige aus. vor. Um einen Missbrauch des Dokuments zu verhindern, wird die Botschaft Ihre Verlustanzeige an die zuständigen deutschen Behörden weiterleiten.

Beantragung neuer Reisedokumente

Zur Beantragung eines neuen Reisedokuments gibt es folgende Möglichkeiten:

Dauerhaft in Iran lebende deutsche Staatsangehörige können einen neuen biometrischen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Alle notwendigen Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.

Deutsche, die sich nur vorübergehend in Iran aufhalten (z.B. als Tourist), können einen für einen Monat gültigen Reiseausweis zur Rückkehr beantragen. Hierfür werden folgende Dokumente benötigt:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Polizeiliche Verlustmeldung („Affidavit“) für Ihren verlorenen Reisepass
  • ausgefüllte Verlustanzeige
  • ein biometrisches Passfoto (Hinweise zur Biometriefähigkeit)
  • Nachweis zur Identität und Staatsangehörigkeit, bspw. Personalausweis, beglaubigte Passkopien
  • Informationen zu Ihren Flugverbindungen
  • Gebühr


Deutsche Staatsangehörige, die zusammen mit dem Reisepass auch das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis für Iran verloren haben, benötigen zur Ausreise zusätzlich ein Exitvisum der iranischen Behörden. Dieses kann erst nach Ausstellung des neuen deutschen Reisedokuments von der iranischen Ausländerpolizei erteilt werden. Sollte ein Exitvisum benötigt werden, kann sich die Ausreise aufgrund der erforderlichen administrativen Schritte um einige Tage verzögern.

Deutsch-iranische Doppelstaater, die für die Ausreise aus Iran über einen iranischen Reisepass verfügen, können in der Regel auch mit einem Personalausweis nach Deutschland zurückreisen. Sprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Fluggesellschaft ab.

Geldverlust

Alle Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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