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Einreise zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

10.01.2024 - Artikel

Voraussetzungen:

Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen wollen, können Sie dafür ein Visum erhalten, wenn es ein wirtschaftliches Interesse oder regionalen Bedarf für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt, Ihre Unternehmensgründung Arbeitsplätze schafft und die Finanzierung gesichert ist.

Einzureichende Unterlagen:

Bitte reichen Sie die nachfolgend genannten Unterlagen bei Ihrem Termin sortiert in der hier angegebenen Reihenfolge in einem vollständigen Satz vor.

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular im VIDEX-Format (abrufbar hier: VIDEX)
  2. Ein biometrisches Passbild
    • ​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​in Farbe mit weißem Hintergrund
    • Größe: 35x45mm
    • nicht älter als 6 Monate
    • nicht digital bearbeitet
    • Weitere Hinweise: Fotomustertafel
  3. Reisepass (mit mindestens sechsmonatiger Gültigkeit)
  4. Businessplan

Mit folgenden Informationen:

  • Darstellung des Firmenprofils
  • Geschäftskonzept
  • Kapitalbedarfsplan
  • Finanzierungsplan (einschl. Kreditzusagen und Vermögensnachweisen)
  • Marketingstrategie
  • Ertragsvorschau
  • Zusatzangaben über Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze und Anzahl der voraussichtlich entstehenden Ausbildungsplätze
  • falls möglich: Erläuterung, inwiefern die Bereiche Innovation und Forschung von dem Vorhaben positiv beeinflusst werden.

5. Falls vorhanden: Handelsregisterauszug mit Eintrag der Generalvollmacht/Prokura aus Deutschland

6. Falls vorhanden: Gesellschaftsvertrag

7. Lebenslauf

  • lückenloser Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

8. Bildungsabschlüsse in Iran

  • Originale
  • Kopien mit Übersetzung in die deutsche Sprache

9. Falls vorhanden: Nachweis über bestehende Deutsch- oder Englischkenntnisse

  • Bitte weisen Sie anhand eines anerkannten Sprachzertifikats nach, dass Sie über die für Ihre selbstständige Tätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen.
  • Anerkannt werden Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V. bzw. des Deutschen Sprachinstitut Teheran (DSIT), der telc GmbH, des TestDaF-Instituts e.V. und das österreichische Sprachdiplom.
  • Der Nachweis von Englischkenntnissen ist ausschließlich durch TOEFL oder IELTS möglich.
  • Bitte begründen Sie, wenn Sie über keine Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen, wie Sie ohne Sprachkenntnisse erfolgreich tätig werden möchten

10. Krankenversicherungsangebot

  • aus dem Angebot muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland abgedeckt ist
  • Eine Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend

11. Bearbeitungsgebühr

  • 75€ in bar. Zahlbar nur passend in Euro
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