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Information zur Schließung des Deutschen Sprachinstituts Teheran (DSIT)
Änderungen vom 22.09.2024 betreffen:
Ausstellung Prüfungszertifikate, Verwendung Formblatt und Rückerstattung Kurs- und Prüfungsgebühren
Das Deutsche Sprachinstitut Teheran (DSIT) wurde am 20. August in einer unangekündigten Aktion von den iranischen Sicherheitsbehörden mit sofortiger Wirkung geschlossen.
Zum iranischen Vorgehen gegen das Deutsche Sprachinstitut Teheran erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am 20.08.2024: „Wir verurteilen das Vorgehen der iranischen Sicherheitsbehörden gegen das Deutsche Sprachinstitut Teheran. Dieses ist durch nichts zu rechtfertigen. Sprachaustausch ist die Grundlage des gegenseitigen Verständnisses.“
Dass von der Schließung insbesondere auch die Studierenden am DSIT, die zum Teil schon seit Jahren dort studieren und häufig sehr viel Leidenschaft, Zeit und Energie in das Erlernen der deutschen Sprache investiert haben, betroffen sind, bewegt uns und zeigt sich deutlich in Euren und Ihren Zuschriften.
Im Zusammenhang mit der Schließung stellen sich nun viele Fragen, die wir, in dieser Information beantworten möchten. Da die iranischen Behörden das DSIT geschlossen haben, können wir leider nicht alle Fragen beantworten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das DSIT ein eigenständiges und unabhängiges Sprachinstitut ist und keine finanzielle Unterstützung durch die Deutsche Botschaft erhält.
Wir können Sie und Euch wie folgt informieren:
Prüfungszertifikate
Bereits ausgestellte Prüfungszertifikate bleiben gültig.
Das DSIT ist aktuell aufgrund der Schließung durch die iranischen Behörden nicht in der Lage Prüfungszertifikate auszustellen. Nach unserem Kenntnisstand kann die Ausstellung auch nicht durch andere Institutionen, wie etwa das Goethe Institut München als externer Lizenzgeber erfolgen. Wir bedauern, dass dies für einige Sprachlernende die Wiederholung der Prüfung erfordern könnte.
Sollten Ihnen aufgrund der Schließung des Deutschen Sprachinstitut Teheran (DSIT) Nachweise über abgelegte Sprachprüfungen nicht ausgehändigt werden können, können Sie für das Visumsverfahren stattdessen eine Erklärung darüber abgeben. Die Botschaft prüft anschließend, ob entsprechende Prüfungsergebnisse im Rahmen des Visumantrags Berücksichtigung finden können. Vordrucke werden auch bei Antragsabgabe am Schalter bzw. beim externen Dienstleister VisaMetric und IOM FAP zur Verfügung stehen.
Das Formblatt dient ausschließlich der Verwendung im Rahmen des Visumverfahrens an der Deutschen Botschaft Teheran. Welche Anforderungen andere Behörden wie z.B. Ausländerbehörden oder auch Arbeitgeber in Deutschland stellen, kann von der Botschaft nicht beurteilt werden.
Es ist leider damit zu rechnen, dass bereits abgelegte Prüfungen erneut abgelegt werden müssen.
Wir informieren an dieser Stelle und über unsere Social Media-Kanäle, sofern der Zugriff auf Prüfzertifikate wieder möglich ist bzw. diese anderweitig ausgegeben werden können.
Prüfungen aus der Woche vom 18. August und bereits angesetzte Prüfungen
Für Sprachprüfungen, die seit Montag, 19. August durchgeführt wurden, liegen unserer Erkenntnis nach keine Prüfungsergebnisse vor. Es ist davon auszugehen, dass die Studierenden diese Prüfungen wiederholen müssen. Bitte beachten Sie die Informationen zu weiteren Prüfungsdienstleistern.
Prüfungen, die bereits für die nächsten Monate angesetzt waren, wurden abgesagt. Aktuell liegen uns keine Informationen zur Neuterminierung vor, dass das DSIT nach wie vor aufgrund der Anordnung der iranischen Behörden geschlossen bleibt.
Im Visumsverfahren erkennt die Botschaft alle Sprachstandzeugnisse an, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen, genauer die Sprachzertifikate „Start Deutsch 1“ des Goethe-Institute e.V., „Start Deutsch 1“ der telc GmbH und „Grundstufe Deutsch 1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD). In Iran können anerkannte Sprachzertifikate derzeit unter anderem bei den folgenden Sprachinstituten erworben werden:
Österreichisches Kulturforum (ÖKF)
Divan-Institut
Engel-Institut
Andisheh Parsian-Institut
Vaje Pardazan Homaye Sokhan (VPHS) Kultur- und Kunstinstitut Arak
Rückerstattung von Kurs- und Prüfungsgebühren
Eine mögliche Rückerstattung von Kurs- und Prüfungsgebühren liegt ausschließlich in der Verantwortung des DSIT und kann erst erfolgen, wenn das derzeit durch die iranischen Behörden gesperrte Bankkonto des DSIT wieder freigegeben wird.
Diese Information wird entsprechend der weiteren Entwicklungen laufend aktualisiert.
Stand: 22.09.2024