Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Klage

Artikel

Fristen

Enthält Ihr erstmaliger Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung oder haben Sie einen Remonstrationsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten, so beträgt die Frist zur Klageerhebung 1 Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheides.

Bsp.: Am 10.05. erhalten Sie Ihren Pass mit einem Ablehnungsbescheid und der Rechtsbehelfsbelehrung zurück. Die Frist zur Klageerhebung beginnt am 11.05. zu laufen, Ihre Klageerhebung muss grundsätzlich spätestens am 10.06. beim Verwaltungsgericht eingegangen sein.

Enthält Ihr Ablehnungsbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, so beträgt die Frist zur Klageerhebung 1 Jahr ab Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides.

Sonstiges

Weitergehende Information zu Form, Kosten und Dauer eines Klageverfahrens in Visumssachen vor dem Verwaltungsgericht Berlin hat dieses in einem Merkblatt veröffentlicht (hier).

nach oben