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Visa und Einreise

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild Arrival

Einreise nach Deutschland, © dpa

08.02.2022 - Artikel

Willkommen in Deutschland!

Welches Visum brauche ich?

Für die Einreise nach Deutschland benötigen iranische Staatsangehörige oder Nicht-EU-Ausländer ein Visum.

Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit nach Deutschland, z.B. als Tourist? Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt, z.B. für ein Studium?

Bitte wählen Sie zunächst aus, welche Dauer Ihr geplanter Aufenthalt hat:

Kurzfristiger Aufenthalt (maximal 90 Tage, z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen)

Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage, z.B. für Studium, Arbeit oder Familiennachzug)



Achtung: Unseriöse Visa-Agenturen!

Die Botschaft arbeitet ausschließlich mit dem Dienstleister VISAMETRIC (https://www.visametric.com/iran/Germany) zusammen. Die Botschaft arbeitet nicht mit Vermittlern oder Agenturen, die Ihnen z.B. auf der Straße, über Internetseiten oder über Messenger Apps ihre Dienste anbieten, zusammen. Insbesondere haben diese keinen besonderen Zugang zu unserer Terminvergabe. Zahlen Sie kein Geld an diese Firmen!

Internetseiten wie z.B. visametric.ir oder iranvisametric.com, die betrügerisch den Anschein erwecken, vom Dienstleister VISAMETRIC eingerichtet zu sein, und z.B. Geld für eine Terminvereinbarung verlangen, stehen in keiner Verbindung zur Botschaft oder dem externen Dienstleister VISAMETRIC.

Für das Visumverfahren ist ausschließlich die von der Botschaft erhobene Visumgebühr sowie die Servicegebühr unseres vertraglichen Dienstleister VISAMETRIC fällig. Es werden keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verlangt.


Anfragen per E-Mail:

Bitte beachten Sie, dass Fragen per E-Mail, welche auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran bereits beantwortet werden, aus Kapazitätsgründen nicht gesondert beantwortet werden können.

Achtung:

Die neuen syrischen elektronischen Pässe, die seit 20.08.2023 durch die Syrische Arabische Republik ausgegeben werden, sind derzeit nicht für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Dies betrifft die gesamte Passreihe (Diplomaten-, Sonder-, Normal-, Dienstpässe und Reisedokumente für palästinensische Flüchtlinge). Sollten Sie einen solchen Pass besitzen müssen Sie mit deutlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung des Visumantrags rechnen.

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