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Nationale Visa

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Visa für Aufenthalte von über 90 Tagen

Wichtiger Hinweis

Die Botschaft arbeitet derzeit in stark eingeschränktem Umfang. Die Visastelle, das Rechts- und Konsularreferat und der externe Dienstleister TLScontact arbeiten im Notbetrieb. Die Botschaft ist weiterhin über das Kontaktformular erreichbar. Aktuelle Informationen zum Betrieb der Botschaft finden Sie hier

Wenn Sie gewöhnlichen Aufenthalt in Iran haben und einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Deutschland beabsichtigen, müssen Sie das erforderliche Visum bei der Deutschen Botschaft in Teheran beantragen.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen den Ablauf des Verfahrens.

Wahl des korrekten Visums

Bevor Sie einen Antrag stellen können, klären Sie, welches Visum Sie beantragen müssen. Der Visanavigator kann Ihnen dabei helfen.

Vorbereitung der Unterlagen

Sobald Sie wissen, welches Visum Sie benötigen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor:

Registrierung auf einer Warteliste

Jeder Antragsteller einschließlich minderjähriger Kinder muss bei der Botschaft oder dem externen Dienstleister persönlich vorsprechen und seine biometrischen Daten und antragsbegründenden Unterlagen abgeben. Erst nach erfolgter Vorsprache beginnt die Bearbeitung des Visumantrags.

Angesichts der hohen Nachfrage nach Vorspracheterminen erfolgt die Terminierung anhand von Wartelisten.

Registrieren Sie sich unbedingt auf der Warteliste, die Ihrem Einreisezweck entspricht. Wenn Sie sich auf einer falschen Warteliste registrieren, können Ihre Unterlagen zum vereinbarten Termin nicht angenommen werden.

Die Wartelisten werden gemäß chronologischer Reihenfolge abgearbeitet.

Sobald Sie für die Vergabe eines Vorsprachetermins an der Reihe sind, werden Sie von der Botschaft oder dem externen Dienstleister kontaktiert. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass Sie durchgehend unter der bei Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse erreichbar sind.

Antragsteller mit der Staatsangehörigkeit von Iran oder eines anderen Staates (ausgenommen Afghanistan), die gewöhnlichen Aufenthalt in Iran haben und die ein Visum zum Zweck des Familiennachzugs oder der zum Zweck der Eheschließung in Deutschland beantragen möchten, registrieren sich im Terminvergabesystem der Botschaft

Ein gewöhnlicher Aufenthalt ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn sich eine Person am Tag der Antragstellung bereits seit mindestens sechs Monaten in Iran aufgehalten hat.

Die Warteliste der Botschaft wird in chronologischer Reihenfolge abgearbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem oben angegebenen Link.

Antragsteller mit der Staatsangehörigkeit von Afghanistan, die ein Visum zum Zweck der Familienzusammenführung oder zum Zweck der Eheschließung in Deutschland beantragen möchten, registrieren sich im Terminvergabesystem der deutschen Botschaft Kabul

Dies gilt auch für afghanische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran.

Derzeit ist bei Registrierung auf der Warteliste der Botschaft Kabul als Antragsort nur die Auswahl Islamabad möglich.

Registrierungen von afghanischen Antragstellern auf der Warteliste der deutschen Botschaft Teheran, die bis zum 18.06.2025 getätigt worden sind, werden weiterhin berücksichtigt.

Die Terminvergabe erfolgt über den externen Dienstleister der Botschaft TLScontact

Seit dem 15. Juli 2026 hat der externe Dienstleister neue Wartelisten zum Zweck der Erwerbstätigkeit freigeschaltet. Bitte registrieren Sie sich nur noch auf den neuen Wartelisten.

Derzeit vergibt der externe Dienstleister Vorsprachetermine an Personen, die sich im beschleunigten Fachkräfteverfahren befinden, und bereits vor dem 18.01.2026 auf der Warteliste stand. Sobald dieser Personenkreis die Möglichkeit erhalten hat, den Antrag einzureichen, werden Termine auch für Neu-Registrierungen im Bereich des beschleunigten Fachkräfteverfahrens vergeben.

Wann Vorsprachetermine für die anderen Wartelisten im Bereich Erwerbstätigkeit vergeben werden, ist noch nicht absehbar.

Es existieren die folgenden neuen Wartelisten:

NEW National visa: Recognition of qualification for physicians (§16d AufenthG)

Registrieren Sie sich auf dieser Warteliste, wenn Sie Arzt sind und eine Anerkennung Ihrer Qualifikation (in der Regel durch Besuch eines spezialisierten Sprachkurses) anstreben. Mitreisende Ehepartner und minderjährige Kinder müssen sich auf der Warteliste der Botschaft zum Zwecke der Familienzusammenführung registrieren.

NEW National visa Employment: Fast-Track Medical and Care Proffessions (§81a AufenthG) Registrieren Sie sich auf dieser Warteliste, wenn Sie eine Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) haben und in einem medizinischen oder Pflegeberuf tätig werden. Mitreisende Ehepartner und minderjährige Kinder, die in der Vorabzustimmung inbegriffen sind, können sich auch auf dieser Warteliste registrieren.


NEW National visa Employment: Fast-Track Other Proffessions (§81a AufenthG)
Registrieren Sie sich auf dieser Warteliste, wenn Sie eine Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) haben und in einem Beruf tätig werden, der NICHT medizinischer Natur ist. Mitreisende Ehepartner und minderjährige Kinder, die in der Vorabzustimmung inbegriffen sind, können sich auch auf dieser Warteliste registrieren.


NEW National visa Employment: Pre-Approval from Federal Employment Agency Medical and Care Proffessions
Registrieren Sie sich auf dieser Warteliste, wenn Sie eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit haben und in einem medizinischen oder Pflegeberuf tätig werden. Mitreisende Ehepartner und minderjährige Kinder können sich auf dieser Warteliste registrieren, wenn der Hauptantragsteller eine Vorabzustimmung für eine Blaue Karte (18g AufenthG) erhalten hat.

NEW National visa Employment: Pre-Approval from Federal Employment Agency Other Proffessions
Registrieren Sie sich auf dieser Warteliste, wenn Sie eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit haben und in einem Beruf tätig werden, der NICHT medizinischer Natur ist. Mitreisende Ehepartner und minderjährige Kinder können sich auf dieser Warteliste registrieren, wenn der Hauptantragsteller eine Vorabzustimmung für eine Blaue Karte (18g AufenthG) erhalten hat.

NEW National visa Employment: Blue Card EU (§18g AufenthG) without Pre-Approval

Registrieren Sie sich auf dieser Warteliste, wenn Sie die Voraussetzungen für die Blaue Karte erfüllen, aber noch keine Vorabzustimmung erhalten haben. Mitreisende Ehepartner und minderjährige Kinder dürfen sich ebenfalls auf dieser Warteliste registrieren. Antragsteller, die eine Vorabzustimmung erhalten haben, dürfen sich auch auf einer der entsprechenden Wartelisten registrieren.


NEW National visa Researcher

Registrieren Sie sich auf dieser Warteliste, wenn Sie Eine Aufnahmevereinbarung nach §18d AufenthG von einer deutschen Forschungseinrichtung erhalten haben. Mitreisende Ehepartner und minderjährige Kinder dürfen sich ebenfalls auf dieser Warteliste registrieren.

Die Terminvergabe erfolgt über den externen Dienstleister der Botschaft TLScontact

Seit dem 15. Juli 2026 hat der externe Dienstleister neue Wartelisten zum Zweck des Studiums freigeschaltet.

Bitte registrieren Sie sich nur noch auf den neuen Wartelisten. Antragsteller, die bereits auf einer alten Warteliste registriert sind, erhalten die Möglichkeit einer prioritären Terminierung, sobald neue Termine vergeben werden können. Sie können sich jedoch auch auf einer der neuen Wartelisten registrieren.

Aufgrund eingeschränkter Kapazitäten ist derzeit noch nicht absehbar, wann neue Vorsprachetermine anhand der alten oder neuen Wartelisten vergeben werden. Dies gilt auch für Studenten, die ein Studium ab dem Wintersemester 2026/2027 anstreben.

Es existieren die folgenden neuen Wartelisten:

NEW National visa: Students Master/PhD (§16b AufenthG)
Registrieren Sie sich auf dieser Warteliste, wenn Sie einen Zulassungsbescheid einer deutschen Universität erhalten haben und ein Master- oder PhD-Studium anstreben oder wenn Sie einen Studiengang besuchen werden, der mit einem Staatsexamen abschließt. Mitreisende Ehepartner und minderjährige Kinder müssen sich auf der Warteliste der Botschaft zum Zwecke der Familienzusammenführung registrieren. Ausnahme: Minderjährige Kinder und Ehepartner von Antragstellern, die ein DAAD-Stipendium erhalten und die ebenfalls im Stipendium inbegriffen sind, können sich auf dieser Warteliste registrieren.


NEW National visa Students: Bachelor (§16b AufenthG)
Registrieren Sie sich auf dieser Warteliste, wenn Sie einen Zulassungsbescheid einer deutschen Universität erhalten haben und ein Bachelor-Stipendium anstreben. Mitreisende Ehepartner und minderjährige Kinder müssen sich auf der Warteliste der Botschaft zum Zwecke der Familienzusammenführung registrieren.

NEW National visa Students: Studienkolleg (§16b AufenthG) and Preparatory language course (16b AufenthG)

Registrieren Sie sich auf dieser Warteliste, wenn Sie an einem Studienkolleg oder für die Aufnahme eines studienvorbereitenden Sprachkurses angenommen worden sind.

Wenn Sie ein Visum zur Wiedereinreise benötigen, registrieren Sie sich bitte zunächst auf unserer Warteliste.

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie innerhalb von 30 Minuten eine Bestätigungsmail mit Ihrer Referenznummer. Zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin erhalten Sie eine Terminmail mit Datum und Uhrzeit Ihres Termins. Die Vergabe der Termine erfolgt strikt nach zeitlichem Eingang.

In Ihrer Bestätigungs-Mail mit Angaben zu Ihrem Termin finden Sie einen Link, mit dem Sie Ihren Termin stornieren oder bestätigen können. Falls Sie den Termin wahrnehmen wollen, bitten wir Sie, dies über den Link innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mail zu bestätigen. Anderenfalls erhalten Sie am Tag des angegebenen Termins keinen Einlass zur Visastelle.

Wir bitten Sie zudem nachdrücklich, den Termin zu stornieren, falls Sie kein Interesse mehr an dem Termin bzw. Visum haben oder anderweitig an diesem Datum verhindert sind.

Aufgrund eingeschränkter Kapazitäten ist die Botschaft derzeit nicht in der Lage, reguläre Termine für die Beantragung für ein Visum zum Zweck der Wiedereinreise zu vergeben. Die Botschaft vergibt in Einzelfällen Sondertermine, wenn Sie bereits auf der Warteliste registriert sind und über eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zur Wiedereinreise verfügen. Wenden Sie sich in einem solchen Fall an visainfo@tehe.diplo.de und übersenden Sie eine Kopie der Vorabzustimmung und Ihre Registrierungsnummer auf der Warteliste.

Wenn Sie ein nationales Visum beantragen möchten, welches NICHT der Familienzusammenführung oder der Wiedereinreise dient, und wenn Sie in keine andere der oben genannten Kategorien im Bereich Studium oder Erwerbstätigkeit passen, registrieren Sie sich bitte auf der folgenden Warteliste über den externen Dienstleister der Botschaft TLScontact

NEW National visa Other (e.g. Chancenkarte; Employment without Pre-approval; Au-pair; NO family reunion)

Mitreisende Familienangehörige registrieren sich auf der Warteliste der Botschaft zum Zwecke der Familienzusammenführung. Antragsteller, die ein Wiedereinreisevisum benötigen, registrieren sich auf der Warteliste der Botschaft zum Zweck der Wiedereinreise.

Aufgrund von eingeschränkten Kapazitäten werden derzeit noch keine Vorsprachetermine für diese Warteliste vergeben. Es ist noch nicht absehbar, wann die Terminvergabe aufgenommen werden kann.

Antragstellung und persönliche Vorsprache

Den Antrag auf Erhalt des Visums stellen Sie in der Regel bei dem persönlichen Vorsprachetermin, der Ihnen nach Registrierung auf der Warteliste vergeben wird.

Im Bereich des Familiennachzugs kann es zur Wahrung von Fristen nötig sein, den Antrag bereits vor persönlicher Vorsprache formlos zu stellen. Informationen, wann dies erforderlich sein kann und wie Sie in einem solchen Fall verfahren müssen, finden Sie hier

Im Rahmen der persönlichen Vorsprache geben Sie Ihre biometrischen Daten ab, legen Ihre antragsbegründenden Unterlagen vor und entrichten die Visumgebühr.

Sie erhalten sodann eine Quittung mit Angabe Ihrer Bearbeitungsnummer.

Antragsbearbeitung

Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt nach erfolgter persönlicher Vorsprache, Abgabe der biometrischen Daten und Vorlage der antragsbegründenen Unterlagen.

Anträge im Bereich der Familienzusammenführung werden durch die Visastelle der Botschaft Teheran bearbeitet.

Anträge im Bereich des Studiums und der Fachkräftezuwanderung werden durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) bearbeitet.

Nach erfolgter Vorsprache prüfen die Botschaft bzw. das BfAA das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen und beteiligen, wo nötig, inländische Behörden (Bundesagentur für Arbeit oder Ausländerbehörde).

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Aufenthaltszweck, der Vollständigkeit der Unterlagen, sowie den Rückmeldungen der inländischen Behörden.

Nachforderung und Nachreichung von Unterlagen

Stellt die Botschaft oder das BfAA während der Bearbeitung Ihres Antrags fest, dass Ihre Unterlagen unvollständig sind oder dass in Ihrem Einzelfall zusätzliche Unterlagen notwendig sind, werden Sie aufgefordert, ergänzende Dokumente vorzulegen.

In welcher Form und auf welchem Weg die Dokumente vorzulegen sind, hängt vom Einzelfall ab. Sie erhalten detaillierte Instruktionen hierzu zusammen mit der Aufforderung.

Stellen Sie aus diesem Grund sicher, dass Sie auch während des Bearbeitungsverfahrens über die bei Antragstellung angegebenen Kontakdaten erreichbar sind.

Wenn Sie selbst nach erfolgter persönlicher Vorsprache ergänzende Unterlagen vorlegen wollen, weil sich Ihre Umstände geändert haben (z.B. Umzug der Referenzperson in Deutschland; Änderung Ihres Arbeitsvertrags; Vorlage eines fehlenden Sprachnweises), gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Senden Sie eine E-Mail an visainfo@teheran.diplo.de und fügen der E-Mail als Anhang einen Scan des ergänzenden Dokuments im Format PDF bei.
  2. Nennen Sie im Betreff und Text der E-Mail unbedingt Ihre Bearbeitungsnummer, Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum und erklären, weshalb Sie das Dokument übersenden.
  3. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung der Botschaft über den Zugang des Dokuments.
  4. Sofern die Vorlage des Originals des Dokuments erforderlich ist, werden Sie hierzu gesondert aufgefordert. Übersenden Sie auf keinen Fall unaufgefordert Original-Unterlagen per Post und werfen keine Originale unaufgefordert in den Briefkasten der Botschaft ein.

Erteilung des Visums

Ihr Visum wird erteilt, wenn Sie die Erteilungsvoraussetzungen erfüllen und die inländischen Behörden, wo nötig, ihre Zustimmung erteilt haben.

Ist Ihr Visum erteilungsreif, werden Sie von der Botschaft oder dem externen Dienstleister aufgefordert, Ihren Pass zur Visierung einzureichen oder zusammen mit dem Pass vorzusprechen. Sie erhalten detaillierte Instruktionen hierzu zusammen mit der Aufforderung.

Informationen zur Vorlage und Abholung Ihres Reisepasses durch einen Bevollmächtigten finden Sie hier**

Das nationale Visum wird im Bereich des Familiennachzugs in der Regel für die ersten 90 Tage des Aufenthalts erteilt. Visa im Bereich des Studiums und der Fachkräftezuwanderung werden in der Regel für das erste Jahr des Aufenthalts erteilt.

Einreise

Das nationale Visum berechtigt Sie zur Einreise nach Deutschland und Aufnahme des im Visumetikett angegebenen Aufenthaltszwecks.

Die Erst-Einreise ist dabei über jeden Schengen-Staat möglich. Das nationale Visum berechtigt Sie darüber hinaus während der Gültigkeit zu einem Aufenthalt in den übrigen Schengen-Staaten in einem Zeitraum von 90 Tagen je 180 Tage.

Das nationale Visum garantiert jedoch die Einreise nicht. Die abschließende Entscheidung, ob Ihnen die Einreise gewährt wird, treffen die Grenzbehörden. Stellen Sie daher sicher, dass Sie alle Unterlagen, die Sie zur Visumbeantragung vorgelegt haben, auch bei Einreise mit sich führen (insbesondere Verpflichtungserklärung, Nachweis des Aufenthaltszwecks, Nachweis der Reisekrankenversicherung).

Enthält Ihr Visum eine Bargeldauflage, müssen Sie bei Einreise die geforderte Summe in bar mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen können.

Ablehnung des Visums

Wenn Sie die Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllen, wird Ihr Antrag auf Erhalt des Visums abgelehnt.

Über die Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Der Ablehnungsbescheid wir Ihnen bei persönlicher Vorsprache ausgehändigt oder per E-Mail bekannt gegeben. Im Ablehnungsbescheid sind die Gründe für die Ablehnung erläutert.

Gegen die Ablehnung des Visums ist nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin zulässig. Ergänzende Informationen zum Klageverfahren erhalten Sie hier

Alternativ können Sie nach Ablehnung Ihres Antrags einen neuen Visum-Antrag stellen. Sie müssen hierzu jedoch das gesamte Antragsverfahren einschließlich Eintragung auf der Warteliste, persönlicher Vorsprache und Vorlage aller antragsbegründender Unterlagen erneut durchlaufen.

Das Remonstrationsverfahren ist seit dem 01.07.2025 abgeschafft. Remonstrationsanträge, die sich gegen Ablehnungsbescheide richten, die nach dem 01.07.2025 erstellt worden sind, werden nicht bearbeitet.

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