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Eingeschränkter Betrieb der Botschaft

09.03.2026 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der aktuellen Lage arbeiten die Botschaft und insbesondere die Konsulats- und Visastelle in einem Notbetrieb.

Die Visastelle bleibt bis auf Weiteres für den regulären Besucherverkehr geschlossen. Es werden noch keine regulären Visatermine vergeben.

Der externe Dienstleister der Botschaft, TLScontact, arbeitet ebenfalls im eingeschränkten Betrieb. Seit dem 15. Juli 2026 ist die Registrierung auf neuen Wartelisten des externen Dienstleisters wieder möglich. TLScontact vergibt allerdings noch nicht in allen Kategorien neue Vorsprachetermine. Nähere Informationen finden Sie weiter unten.

Gegenwärtig kann keine belastbare Aussage getroffen werden, wann der reguläre Dienstbetrieb der Visastelle wieder aufgenommen werden kann. Die Botschaft ist jedoch weiterhin per Kontaktformular erreichbar.

Bitte reisen Sie NICHT unaufgefordert in Nachbarländer, um dort Visa-Anträge zu stellen. Ihre Anträge werden dort mangels Zuständigkeit zurückgewiesen und nicht bearbeitet.

Rechts- und Konsularabteilung

Passstelle und konsularische Bescheinigungen

  • Deutsche Staatsangehörige, die in der aktuellen Situation Hilfe benötigen, können sich über das Bereitschaftsdiensttelefon oder das Kontaktformular melden.
  • Wenn Ihr deutsches Reisedokument abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte per Kontaktformular an die Rechts- und Konsularabteilung.
  • Anträge für Legalisation iranischer Urkunden werden wieder über den Dienstleister TLScontact vergeben.
  • Termine für Unterschriftsbeglaubigungen und konsularische Bescheinigungen werden wieder angeboten. Sie können sich einen Termin hier buchen.
  • Alle sonstigen konsularischen Dienstleistungen können derzeit noch nicht angeboten werden.

Visastelle

Die Botschaft ist sich der schwierigen Lage der Antragstellenden bewusst und ist bemüht, innerhalb der Kapazitäten und Möglichkeiten individuelle Lösungen anzubieten. Die Botschaft kontaktiert dazu diejenigen Antragstellenden, denen Alternativmöglichkeiten angeboten werden können.

Schengen-Visa:

  • Für die Bearbeitung von Visumanträgen zum Kurzzeitaufenthalt (Schengen-Visa) von iranischen Staatsangehörigen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Iran haben, ist weiterhin allein die Deutsche Botschaft Teheran zuständig. Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich iranische Staatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in Iran vorübergehend in Drittstaaten aufhalten. Aufgrund der vorübergehenden Schließung der Visastelle ist die Annahme neuer Anträge derzeit nicht möglich.

    Bitte sehen Sie davon ab, in Nachbarländer zu reisen, um dort Visaanträge zu stellen. Ihre Anträge werden dort mangels Zuständigkeit zurückgewiesen und nicht bearbeitet.

  • Derzeit vergibt die Botschaft im Einzelfall Vorsprachetermine über den externen Dienstleister TLScontact in humanitären oder medizinischen Notfällen, bei denen eine zeitnahe Einreise dringend erforderlich ist. Einreisen zu Teilnahme an Familienfeierlichkeiten (z.B. Hochzeit) oder zur Geburt des Enkelkindes gelten nicht als Notfälle.
  • Seit dem 15. Juli ist die Registrierung auf der neuen Warteliste für den Erhalt eines Schengen-Visums über den externen Dienstleister TLScontact wieder möglich. Es ist derzeit aber noch nicht absehbar, wann neue Vorsprachetermine für diese Wartelisten vergeben werden.
  • Personen, die bereits auf der alten Warteliste des externen Dienstleisters standen, erhalten die Möglichkeit einer prioritären Terminvergabe, sobald neue Termine vergeben werden können. Sie können sich jedoch auch auf der neuen Warteliste registrieren.
  • Bereits gestellte Anträge werden sukzessive weiterbearbeitet.
  • Bereits erteilte Schengenvisa, die aufgrund der Krisenlage nicht genutzt werden können, können durch die Botschaft nicht verlängert oder erneuert werden. In diesen Fällen müssen nach Wiederaufnahme des Dienstbetriebs neue Visumanträge im regulären Verfahren gestellt werden.
  • Antragstellende, die mit einem gültigen Schengenvisum ausreisen konnten, aber aufgrund der Flugraumsperrung nicht nach Iran zurückreisen können, wenden sich bitte an die Ausländerbehörde an ihrem Aufenthaltsort.

Nationale Visa iranischer Staatsangehöriger (Familienzusammenführung):

  • Für die Bearbeitung von Visumanträgen iranischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran zum Zweck der Familienzusammenführung ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran zuständig.
  • Die Warteliste für iranische Staatsangehörige zum Zwecke des Familiennachzugs wird in beschränktem Umfang weiterbearbeitet. Bitte beachten Sie hierbei Folgendes: Vorsprachetermine werden ausschließlich nach vorheriger Absprache und in chronologischer Reihenfolge der Registrierungen vergeben. Hierzu werden Sie von der Internationalen Organisation für Migration, Family Assistance Programme (IOM FAP) unaufgefordert kontaktiert, sobald Ihre Registrierung an der Reihe ist. Die Antragstellung erfolgt über das IOM FAP-Büro in Istanbul. Wichtig: Bitte nehmen Sie keine Terminregistrierungen beim Generalkonsulat Istanbul oder bei iDATA vor. Es werden ausschließlich Personen berücksichtigt, die sich auf der Warteliste der Botschaft Teheran registriert haben.
  • Personen, denen im Januar 2026 bereits Vorsprachetermine vergeben worden waren, und die diese aufgrund der Schließung der Botschaft nicht wahrnehmen konnten, erhalten gemäß bestehender Kapazitäten ebenso die Möglichkeit, bei dem IOM FAP-Büro Istanbul vorzusprechen. Auch dieser Personenkreis wird von IOPM FAP Istanbul zur Vorbereitung der Vorsprache kontaktiert.
  • Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft Teheran oder dem externen Dienstleister TLScontact vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten der Botschaft weiterbearbeitet.
  • Erteilungsreife Visa werden im Rahmen der bestehenden Kapazitäten in Teheran ausgegeben. Antragsteller, die bereits aufgefordert wurden, Ihr Visum in Eriwan abzuholen, können Ihr Visum entweder in Eriwan oder Teheran abholen. Setzen Sie sich hierzu mit der Botschaft über visainfo@tehe.diplo.de in Verbindung.
  • Bitte sehen Sie davon ab, eigenmächtig bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen oder Ihr Visum abzuholen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens. Die Koordination läuft weiterhin über die Botschaft Teheran und die Internationale Organisation für Migration (IOM). Eine Vorsprache an einer anderen Botschaft außerhalb Irans darf erst nach Aufforderung erfolgen.

Nationale Visa im beschleunigten Fachkräfteverfahren:

  • TLScontact vergibt derzeit neue Vorsprachetermine an Personen, die über eine Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG verfügen UND

    - die sich im Zeitpunkt des 18.01.2026 auf einer Warteliste des externen Dienstleisters befanden ODER

    - deren bereits vereinbarter Vorsprachetermin aufgrund der Schließung der Botschaft ab dem 16.01.2026 storniert wurde.

    TLScontact kontaktiert die Betroffenen hierzu telefonisch.

    Antragsteller, die weiterhin über einen aktuellen Arbeitsvertrag und eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit Beginn in der Zukunft, sowie alle weiteren erforderlichen antragsbegründenden Unterlagen verfügen, erhalten die Möglichkeit, ihre biometrischen Daten und antragsbegründenden Unterlagen im Annahmezentrum von TLScontact einzureichen. Familienangehörige (Ehepartner und minderjährige Kinder) erhalten die Möglichkeit, zeitgleich mit dem Hauptantragsteller vorzusprechen. TLScontact wird die Antragsunterlagen auch dann akzeptieren, wenn die eigentliche Vorabzustimmung bereits abgelaufen ist. TLScontact wird die Antragsunterlagen von Ehepartnern der Hauptantragsteller auch dann akzeptieren, wenn der erforderliche Sprachnachweis älter ist als ein Jahr. Familienangehörige, die legalisierte Urkunden vorlegen müssen, erhalten die Möglichkeit, die Urkunden zum Zweck der Legalisierung zeitgleich mit den Antragsunterlagen für das Visum einzureichen, solange die Urkunden zumindest vorbeglaubigt sind.

    Antragsteller, deren Antragsunterlagen veraltet sind, erhalten die Möglichkeit, sie innerhalb eines Monats zu aktualisieren. Sofern die Antragsteller auch nach Ablauf des Monats nicht über hinreichend aktuelle Antragsunterlagen verfügen, müssen sie sich auf der neuen Warteliste registrieren.

    Die Anträge werden nach Annahme wie gewohnt über das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) bearbeitet. Die Aushändigung der erteilungsreifen Visa erfolgt über die Botschaft in Teheran im Rahmen bestehender Kapazitäten.

    Antragsteller im beschleunigten Fachkräfteverfahren, die noch nicht auf einer Warteliste stehen, können sich seit dem 15. Juli 2026 auf einer der neuen Warteliste des externen Dienstleisters registrieren. Die Abarbeitung der neuen Warteliste beginn im Rahmen der bestehenden Kapazitäten, sobald alle Antragsteller, die sich auf der alten Warteliste befanden, die Möglichkeit erhalten haben, Ihre Antragsunterlagen einzureichen. Antragsteller, die sich auf der alten Warteliste befanden und bis jetzt noch nicht von TLScontact kontaktiert wurden, dürfen sich auch auf der neuen Warteliste registrieren.

Nationale Visa (Studium, Arbeitsaufnahme, Forscher, Ärzte; ohne beschleunigtes Fachkräfteverfahren):

  • Für die Bearbeitung von Visumanträgen iranischer und afghanischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran zu einem der oben genannten Zwecke ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran, bzw. das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig.
  • Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft oder dem externen Dienstleister vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten der Botschaft weiterbearbeitet.
  • Erteilungsreife Visa werden im Rahmen bestehender Kapazitäten an der Botschaft Teheran ausgegeben.
  • Seit dem 15. Juli können sich Antragsteller in den oben genannten Kategorien auf einer der neuen Wartelisten des externen Dienstleisters registrieren. Derzeit ist allerdings noch nicht absehbar, wann neue Vorsprachetermine für diese Wartelisten vergeben werden können. Dies betrifft auch Studierende, die einen Studienbeginn im WS 2026/27 anstreben.
  • Bitte sehen Sie davon ab, eigenmächtig bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen oder Ihr Visum abzuholen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens. Die Koordination läuft weiterhin über die Botschaft Teheran oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Eine Vorsprache an einer anderen Botschaft außerhalb Irans darf erst nach Aufforderung erfolgen.

Nationale Visa afghanischer Staatsangehöriger (Familienzusammenführung):

  • Die Botschaft Teheran nimmt aktuell Anträge von Personen an, die auf der Warteliste der Botschaft Teheran oder der Botschaft Kabul für den Standort Teheran registriert sind und sich in Iran aufhalten. Die Annahme erfolgt in eingeschränktem Umfang und über den externen Dienstleister TLScontact. Die Betroffenen werden hierzu von IOM FAP in Teheran kontaktiert und für die persönliche Vorsprache vorbereitet. Bitte registrieren Sie sich nicht zusätzlich auf den Wartelisten von TLScontact, sondern warten ab, bis Sie von IOM FAP in Teheran kontaktiert werden.
  • Antragsteller, die bereits auf der Warteliste der Botschaft Teheran oder der Botschaft Kabul für den Antragsort Teheran registriert sind und die sich nicht in Iran aufhalten (sondern z.B. in Afghanistan), erhalten die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache an einem alternativen Antragsort. Die Betroffenen werden anhand der Warteliste von IOM FAP in Teheran kontaktiert und für die Vorsprache vorbereitet.
  • Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft bzw. dem externen Dienstleister vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten durch die Botschaft Teheran bzw. das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten weiterbearbeitet.
  • Erteilungsreife Visa werden im Rahmen bestehender Kapazitäten durch die Botschaft Teheran ausgegeben.
  • Bitte sehen Sie davon ab, eigenmächtig bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen oder Ihr Visum abzuholen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens. Die Koordination läuft weiterhin über die Botschaft Teheran, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten oder IOM FAP Teheran. Eine Vorsprache an einer anderen Botschaft außerhalb Irans darf erst nach Aufforderung erfolgen.

Reisepässe und andere Originalunterlagen

  • Reisepässe von Antragstellenden, die ihren Pass beim externen Dienstleister TLScontact oder bei der Botschaft abgegeben und noch nicht zurückerhalten haben, befinden sich je nach Einzelfall weiterhin beim Dienstleister oder bei der Botschaft.

    Die Dokumente sind dort sicher verwahrt und werden den Betroffenen wieder ausgehändigt, sobald der Betrieb des Dienstleisters / der Botschaft wieder aufgenommen werden konnte. Die Botschaft kontaktiert dazu unaufgefordert die betroffenen Antragsteller.

    Die Bearbeitung des jeweiligen Antrags wird auch ohne den Reisepass fortgesetzt.

    Sofern im Einzelfall die Erteilung des Visums grundsätzlich möglich ist, aber weiterhin kein Zugang zum bereits eingereichten Reisepass besteht, besteht die Möglichkeit der Erteilung des Visums in einen neuen Reisepass. Die Einzelheiten wird die Botschaft mit den Betroffenen individuell abstimmen.

  • Gleiches gilt für sonstige Originale, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Zeugnisse. Diese Dokumente befinden sich, sofern die Herausgabe noch nicht erfolgte, weiterhin bei der Botschaft. Die Botschaft setzt sich sukzessive mit den Betroffenen in Verbindung und stimmt Herausgabemöglichkeiten individuell ab.

Antragsbearbeitung und Statusabfrage

  • Der aktuelle Bearbeitungsstatus von Anträgen, die über den externen Dienstleister TLScontact eingereicht worden sind, kann vorerst wieder über das TLS-Portal eingesehen werden.

  • Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen und E-Mails zum Bearbeitungsstand ab, da diese die Abläufe zusätzlich verzögern können. Die Botschaft meldet ich unaufgefordert bei den Antragstellenden, soweit sie Informationen im Visumsverfahren benötigt.

Bearbeitungszeiten

Aufgrund der aktuellen Lage ist in allen Bereichen mit stark verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die zuständigen Stellen arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran, alle Anliegen so zügig wie möglich zu bearbeiten.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die derzeitigen Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihre Geduld und Kooperation.

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