Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Eingeschränkter Betrieb der Botschaft
Wichtiger Hinweis
Aufgrund der aktuellen Lage arbeiten die Botschaft und insbesondere die Konsulats- und Visastelle in einem Notbetrieb.
Die Visastelle bleibt bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen.
Es werden noch keine regulären Visa- oder Konsulatstermine vergeben.
Der externe Dienstleister der Botschaft, TLScontact, arbeitet ebenfalls im Notbetrieb.
Termine für die Abgabe von Unterlagen zum Zwecke der Legalisation werden anhand der bestehenden Warteliste vergeben.
Im Bereich nationaler Visa beginnt TLScontact ab dem 31.05.2026 mit der Vergabe neuer Termine. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie weiter unten.
Im Bereich Schengen-Visa vergibt TLScontact auf Weisung der Botschaft einzelne Termine in dringenden Notfällen.
Eine Registrierung auf den Wartelisten des externen Dienstleisters ist noch nicht möglich.
Gegenwärtig kann keine belastbare Aussage getroffen werden, wann der reguläre Dienstbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Die Botschaft ist jedoch weiterhin per Kontaktformular erreichbar.
Bitte reisen Sie NICHT unaufgefordert in Nachbarländer, um dort Visa-Anträge zu stellen. Ihre Anträge werden dort mangels Zuständigkeit zurückgewiesen und nicht bearbeitet.
Rechts- und Konsularabteilung
Passstelle und konsularische Bescheinigungen
- Deutsche Staatsangehörige, die in der aktuellen Situation Hilfe benötigen, können sich über das Bereitschaftsdiensttelefon oder das Kontaktformular melden.
- Wenn Ihr deutsches Reisedokument abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte per Kontaktformular an die Rechts- und Konsularabteilung.
- Anträge für Legalisation iranischer Urkunden werden über den Dienstleister TLScontact vergeben. Aktuell werden Anträge von Personen angenommen, die sich vor Januar 2026 auf der Warteliste registriert haben. Wir informieren hier, sobald die Warteliste für Neuregistrierungen wieder geöffnet wird.
- Sonstige konsularische Dienstleistungen wie Beurkundungen u.a. können derzeit nicht angeboten werden.
Visastelle
Die Botschaft ist sich der schwierigen Lage der Antragstellenden bewusst und ist bemüht, innerhalb der Kapazitäten und Möglichkeiten individuelle Lösungen anzubieten. Die Botschaft kontaktiert dazu diejenigen Antragstellenden, denen Alternativmöglichkeiten angeboten werden können.
Schengen-Visa:
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Für die Bearbeitung von Visumanträgen zum Kurzzeitaufenthalt (Schengen-Visa) von iranischen Staatsangehörigen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Iran haben, ist weiterhin allein die Deutsche Botschaft Teheran zuständig. Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich iranische Staatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in Iran vorübergehend in Drittstaaten aufhalten. Aufgrund der vorübergehenden Schließung der Visastelle ist die Annahme neuer Anträge derzeit nicht möglich.
Bitte sehen Sie davon ab, in Nachbarländer zu reisen, um dort Visaanträge zu stellen. Ihre Anträge werden dort mangels Zuständigkeit zurückgewiesen und nicht bearbeitet.
- Bei der Botschaft bzw. dem externen Dienstleister ursprünglich vereinbarte Termine, die aufgrund der vorübergehenden Schließung der Rechts- und Konsularabteilung nicht wahrgenommen werden konnten, werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Rechts- und Konsularabteilung bzw. der externe Dienstleister wird sich hierzu mit den Betroffenen in Verbindung setzen, sobald die Lage es wieder zulässt.
- Bereits gestellte Anträge werden sukzessive weiterbearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
- Bereits erteilte Schengenvisa, die aufgrund der Krisenlage nicht genutzt werden können, können durch die Botschaft nicht verlängert oder erneuert werden. In diesen Fällen müssen nach Wiederaufnahme des Dienstbetriebs neue Visumanträge im regulären Verfahren gestellt werden.
- Antragstellende, die mit einem gültigen Schengenvisum ausreisen konnten, aber aufgrund der Flugraumsperrung nicht nach Iran zurückreisen können, wenden sich bitte an die Ausländerbehörde an ihrem Aufenthaltsort.
Nationale Visa iranischer Staatsangehöriger (Familienzusammenführung):
- Für die Bearbeitung von Visumanträgen iranischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran zum Zweck der Familienzusammenführung ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran zuständig.
- Die Warteliste für iranische Staatsangehörige zum Zwecke des Familiennachzugs wird in beschränktem Umfang weiterbearbeitet. Bitte beachten Sie hierbei Folgendes: Vorsprachetermine werden ausschließlich nach vorheriger Absprache und in chronologischer Reihenfolge der Registrierungen vergeben. Hierzu werden Sie von der Internationalen Organisation für Migration, Family Assistance Programme (IOM FAP) unaufgefordert kontaktiert, sobald Ihre Registrierung an der Reihe ist. Die Antragstellung erfolgt über das IOM FAP-Büro in Istanbul. Wichtig: Bitte nehmen Sie keine Terminregistrierungen beim Generalkonsulat Istanbul oder bei iDATA vor. Es werden ausschließlich Personen berücksichtigt, die sich auf der Warteliste der Botschaft Teheran registriert haben.
- Personen, denen im Januar 2026 bereits Vorsprachetermine vergeben worden waren, und die diese aufgrund der Schließung der Botschaft nicht wahrnehmen konnten, erhalten gemäß bestehender Kapazitäten ebenso die Möglichkeit, bei dem IOM FAP-Büro Istanbul vorzusprechen. Auch dieser Personenkreis wird von IOPM FAP Istanbul zur Vorbereitung der Vorsprache kontaktiert.
- Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft Teheran oder dem externen Dienstleister TLScontact vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten der Botschaft weiterbearbeitet.
- Erteilungsreife Visa: In Verfahren nationaler Visa iranischer Staatsangehöriger zum Familiennachzug, die inhaltlich abschließend bearbeitet sind, bemüht sich die Botschaft, Lösungen zur Visierung zu finden. Die Botschaft oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) setzen sich hierzu unaufgefordert mit den betroffenen Antragstellenden in Verbindung. Die Aushändigung der erteilungsreifen Visa erfolgt derzeit zum überwiegenden Teil über die Botschaft in Eriwan.
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Bitte sehen Sie davon ab, eigenmächtig bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen oder Ihr Visum abzuholen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens. Die Koordination läuft weiterhin über die Botschaft Teheran und die Internationale Organisation für Migration (IOM). Eine Vorsprache an einer anderen Botschaft außerhalb Irans darf erst nach Aufforderung erfolgen.
Nationale Visa im beschleunigten Fachkräfteverfahren:
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Ab dem 31.05.2026 wird TLScontact neue Vorsprachetermine für Personen anbieten, die eine über Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG verfügen UND
- die sich im Zeitpunkt des 18.01.2026 auf einer Warteliste des externen Dienstleisters befanden ODER
- deren bereits vereinbarter Vorsprachetermin aufgrund der Schließung der Botschaft ab dem 16.01.2026 storniert wurde ODER
- die ihren bereits vereinbarten Termin im Zeitraum 01.01.2026-15.01.2026 aufgrund der Internetsperre nicht wahrnehmen konnten.
TLScontact beginnt hierzu ab dem 31.05.2026, die Betroffenen telefonisch zu kontaktieren.
Antragsteller, die weiterhin über einen aktuellen Arbeitsvertrag und eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit Beginn in der Zukunft, sowie alle weiteren erforderlichen antragsbegründenden Unterlagen verfügen, erhalten die Möglichkeit, ihre biometrischen Daten und antragsbegründenden Unterlagen im Annahmezentrum von TLScontact einzureichen. Familienangehörige (Ehepartner und minderjährige Kinder) erhalten die Möglichkeit, zeitgleich mit dem Hauptantragsteller vorzusprechen. TLScontact wird die Antragsunterlagen auch dann akzeptieren, wenn die eigentliche Vorabzustimmung bereits abgelaufen ist. TLScontact wird die Antragsunterlagen von Ehepartnern der Hauptantragsteller auch dann akzeptieren, wenn der erforderliche Sprachnachweis älter ist als ein Jahr. Familienangehörige, die legalisierte Urkunden vorlegen müssen, erhalten die Möglichkeit, die Urkunden zum Zweck der Legalisierung zeitgleich mit den Antragsunterlagen für das Visum einzureichen, solange die Urkunden zumindest vorbeglaubigt sind.
Antragsteller, deren Antragsunterlagen veraltet sind, erhalten die Möglichkeit, sie innerhalb eines Monats zu aktualisieren. Sofern die Antragsteller auch nach Ablauf des Monats nicht über hinreichend aktuelle Antragsunterlagen verfügen, müssen sie sich nach Wieder-Eröffnung der Wartelisten erneut registrieren.
Antragsteller im beschleunigten Fachkräfteverfahren, die noch nicht auf einer Warteliste stehen, erhalten die Möglichkeit, sich zu registrieren, sobald die Wartelisten wieder eröffnet werden. Auch dann werden Anträge mit abgelaufener Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG angenommen. Die Botschaft oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten werden sich im Laufe des Verfahrens anschließend mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen und um Bestätigung bzw. Verlängerung der Vorabzustimmung bitten.
Nationale Visa (Studium, Arbeitsaufnahme, Forscher, Ärzte; ohne beschleunigtes Fachkräfteverfahren):
- Für die Bearbeitung von Visumanträgen iranischer und afghanischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran zu einem der oben genannten Zwecke ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran, bzw. das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig.
- Aufgrund der vorübergehenden Schließung der Visastelle ist die Annahme neuer Anträge derzeit nicht möglich. Das Auswärtige Amt prüft derzeit alternative Möglichkeiten der Antragsannahme für Personen, deren Vorsprachetermine aufgrund der Schließung der Botschaft ausgefallen sind bzw. die sich bereits auf der Warteliste des externen Dienstleisters befinden. Sobald belastbare Informationen zur Verfügung stehen, werden entsprechende Hinweise auf der Webseite veröffentlicht und die Betroffenen individuell kontaktiert.
- Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft oder dem externen Dienstleister vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten der Botschaft weiterbearbeitet.
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Erteilungsreife Visa: In Verfahren nationaler Visa, die inhaltlich abschließend bearbeitet sind, bemüht sich die Botschaft, Lösungen zur Visierung zu finden. Die Botschaft oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) setzen sich hierzu unaufgefordert mit den betroffenen Antragstellenden in Verbindung. Die Aushändigung der erteilungsreifen Visa an iranische Staatsangehörige erfolgt derzeit zum überwiegenden Teil über die Botschaft in Eriwan
Bitte sehen Sie davon ab, eigenmächtig bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen oder Ihr Visum abzuholen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens. Die Koordination läuft weiterhin über die Botschaft Teheran oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Eine Vorsprache an einer anderen Botschaft außerhalb Irans darf erst nach Aufforderung erfolgen.
Nationale Visa afghanischer Staatsangehöriger (Familienzusammenführung):
- Aufgrund der vorübergehenden Schließung der Visastelle ist die Annahme neuer Anträge derzeit nicht möglich. Das Auswärtige Amt prüft derzeit alternative Möglichkeiten der Antragsannahme für Personen, die sich bereits auf der Warteliste der Botschaften Teheran oder Kabul mit Antragsort Teheran befinden. Sobald belastbare Informationen zur Verfügung stehen, werden entsprechende Hinweise auf der Webseite veröffentlicht und die Betroffenen individuell kontaktiert.
- Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft bzw. dem externen Dienstleister vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten durch die Botschaft Teheran bzw. das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten weiterbearbeitet.
- Erteilungsreife Visa: in Verfahren nationaler Visa, die inhaltlich abschließend bearbeitet sind, bemüht sich die Botschaft, Lösungen zur Visierung zu finden. Die Botschaft oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) setzen sich hierzu unaufgefordert mit den betroffenen Antragstellenden in Verbindung. Die Aushändigung der erteilungsreifen Visa erfolgt derzeit zum überwiegenden Teil über die Botschaft in Islamabad.
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Bitte sehen Sie davon ab, eigenmächtig bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen oder Ihr Visum abzuholen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens. Die Koordination läuft weiterhin über die Botschaft Teheran oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Eine Vorsprache an einer anderen Botschaft außerhalb Irans darf erst nach Aufforderung erfolgen.
Reisepässe und andere Originalunterlagen
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Reisepässe von Antragstellenden, die ihren Pass beim externen Dienstleister TLScontact oder bei der Botschaft abgegeben und noch nicht zurückerhalten haben, befinden sich je nach Einzelfall weiterhin beim Dienstleister oder bei der Botschaft.
Die Dokumente sind dort sicher verwahrt und werden den Betroffenen wieder ausgehändigt, sobald der Betrieb des Dienstleisters / der Botschaft wieder aufgenommen werden konnte. Die Botschaft kontaktiert dazu unaufgefordert die betroffenen Antragsteller.
Die Bearbeitung des jeweiligen Antrags wird auch ohne den Reisepass fortgesetzt.
Sofern im Einzelfall die Erteilung des Visums grundsätzlich möglich ist, aber weiterhin kein Zugang zum bereits eingereichten Reisepass besteht, besteht die Möglichkeit der Erteilung des Visums in einen neuen Reisepass. Die Einzelheiten wird die Botschaft mit den Betroffenen individuell abstimmen.
- Gleiches gilt für sonstige Originale, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Zeugnisse. Diese Dokumente befinden sich, sofern die Herausgabe noch nicht erfolgte, weiterhin bei der Botschaft. Die Botschaft setzt sich sukzessive mit den Betroffenen in Verbindung und stimmt Herausgabemöglichkeiten individuell ab.
Antragsbearbeitung und Statusabfrage
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Der aktuelle Bearbeitungsstatus von Anträgen, die über den externen Dienstleister TLScontact eingereicht worden sind, kann vorerst wieder über das TLS-Portal eingesehen werden.
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Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen und E-Mails zum Bearbeitungsstand ab, da diese die Abläufe zusätzlich verzögern können. Die Botschaft meldet ich unaufgefordert bei den Antragstellenden, soweit sie Informationen im Visumsverfahren benötigt.
Bearbeitungszeiten
Aufgrund der aktuellen Lage ist in allen Bereichen mit stark verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die zuständigen Stellen arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran, alle Anliegen so zügig wie möglich zu bearbeiten.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die derzeitigen Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihre Geduld und Kooperation.