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Eingeschränkter Betrieb der Botschaft

09.03.2026 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in der Region wurde das Personal der Botschaft temporär ins Ausland verlegt. Konkret bedeutet das, dass die Botschaft in Teheran bis auf Weiteres geschlossen bleibt und konsularische Dienstleistungen vor Ort nicht angeboten werden können.

Der externe Dienstleister der Botschaft, TLScontact, ist aufgrund der aktuellen Sicherheitslage derzeit ebenso geschlossen und kann keine Dienstleistungen anbieten.

Gegenwärtig kann keine belastbare Aussage getroffen werden, wann der reguläre Dienstbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Die Botschaft ist jedoch weiterhin per Kontaktformular erreichbar.

Bitte reisen Sie NICHT unaufgefordert in Nachbarländer, um dort Visa-Anträge zu stellen. Ihre Anträge werden dort mangels Zuständigkeit zurückgewiesen und nicht bearbeitet.

Rechts- und Konsularabteilung

Passstelle und konsularische Bescheinigungen

  • Derzeit kann vor Ort keine konsularische Hilfe geleistet werden.

  • Deutsche Staatsangehörige, die in der aktuellen Situation Hilfe benötigen, können sich über das Bereitschaftsdiensttelefon oder das Kontaktformular melden.

  • Reisedokumente können derzeit in Teheran weder beantragt noch ausgegeben werden.

  • Anträge für die Legalisation iranischer Urkunden können nicht angenommen oder bearbeitet werden. Gleiches gilt für sonstige konsularische Dienstleistungen wie Beurkundungen, Kopiebeglaubigungen u.a.

  • Termine, die aufgrund der vorübergehenden Schließung der Rechts- und Konsularabteilung nicht wahrgenommen werden konnten bzw. von der Botschaft storniert wurden, werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Rechts- und Konsularabteilung wird sich hierzu mit den Betroffenen in Verbindung setzen, sobald die Lage es wieder zulässt.

Visastelle

Die Botschaft ist sich der schwierigen Lage der Antragstellenden bewusst und ist bemüht, innerhalb der Kapazitäten und Möglichkeiten individuelle Lösungen anzubieten. Die Botschaft kontaktiert dazu diejenigen Antragstellenden, denen Alternativmöglichkeiten angeboten werden können.

Schengen-Visa:

  • Für die Bearbeitung von Visumanträgen zum Kurzzeitaufenthalt (Schengen-Visa) von iranischen Staatsangehörigen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Iran haben, ist weiterhin allein die Deutsche Botschaft Teheran zuständig. Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich iranische Staatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in Iran vorübergehend in Drittstaaten aufhalten.

  • Aufgrund der vorübergehenden Schließung der Visastelle ist die Annahme neuer Anträge derzeit nicht möglich.

    Bitte sehen Sie davon ab, in Nachbarländer zu reisen, um dort Visaanträge zu stellen. Ihre Anträge werden dort mangels Zuständigkeit zurückgewiesen und nicht bearbeitet.

  • Bei der Botschaft bzw. dem externen Dienstleister ursprünglich vereinbarte Termine, die aufgrund der vorübergehenden Schließung der Rechts- und Konsularabteilung nicht wahrgenommen werden konnten, werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Rechts- und Konsularabteilung bzw. der externe Dienstleister wird sich hierzu mit den Betroffenen in Verbindung setzen, sobald die Lage es wieder zulässt.

  • Bereits gestellte Anträge werden nach Wiederaufnahme des Dienstbetriebs weiterbearbeitet.

  • Bereits erteilte Schengenvisa, die aufgrund der Krisenlage nicht genutzt werden können, können durch die Botschaft nicht verlängert oder erneuert werden. In diesen Fällen müssen nach Wiederaufnahme des Dienstbetriebs neue Visumanträge im regulären Verfahren gestellt werden.

  • Antragstellende, die mit einem gültigen Schengenvisum ausreisen konnten, aber aufgrund der Flugraumsperrung nicht nach Iran zurückreisen können, wenden sich bitte an die Ausländerbehörde an ihrem Aufenthaltsort.

Nationale Visa iranischer Staatsangehöriger (Familienzusammenführung):

  • Für die Bearbeitung von Visumanträgen iranischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran zum Zweck der Familienzusammenführung ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran zuständig.

  • Die Warteliste für iranische Staatsangehörige zum Zwecke des Familiennachzugs wird in beschränktem Umfang weiterbearbeitet. Soweit Vorsprachetermine vergeben werden können, erfolgen diese bei dem Generalkonsulat in Istanbul. Zur Vorbereitung der Vorsprachetermine kontaktiert die Internationale Organisation für Migration, Family Assistance Programme (IOM FAP) in Istanbul dazu die chronologisch ältesten Registrierungen.

  • Personen, denen im Januar 2026 bereits Vorsprachetermine vergeben worden waren, und die diese aufgrund der Schließung der Botschaft nicht wahrnehmen konnten, erhalten gemäß bestehender Kapazitäten ebenso die Möglichkeit, bei dem Generalkonsulat Istanbul vorzusprechen. Auch dieser Personenkreis wird von IOPM FAP Istanbul zur Vorbereitung der Vorsprache kontaktiert.

  • Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft oder dem externen Dienstleister vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten der Botschaft weiterbearbeitet.

  • Erteilungsreife Visa: in Verfahren nationaler Visa iranischer Staatsangehöriger zum Familiennachzug, die inhaltlich abschließend bearbeitet sind, bemüht sich die Botschaft, Lösungen zur Visierung zu finden. Die Botschaft oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) setzen sich hierzu unaufgefordert mit den betroffenen Antragstellenden in Verbindung. Die Aushändigung der erteilungsreifen Visa erfolgt derzeit zum überwiegenden Teil über die Botschaft in Eriwan.

    Bitte sehen Sie davon ab, eigenmächtig bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen oder Ihr Visum abzuholen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens. Die Koordination läuft weiterhin über die Botschaft Teheran und die Internationale Organisation für Migration (IOM). Eine Vorsprache an einer anderen Botschaft außerhalb Irans darf erst nach Aufforderung erfolgen.

Nationale Visa (Studium, Arbeitsaufnahme, Forscher, Ärzte):

  • Für die Bearbeitung von Visumanträgen iranischer und afghanischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran zu einem der oben genannten Zwecke ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran, bzw. das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig.

  • Aufgrund der vorübergehenden Schließung der Visastelle ist die Annahme neuer Anträge derzeit nicht möglich. Das Auswärtige Amt prüft derzeit alternative Möglichkeiten der Antragsannahme für Personen, deren Vorsprachetermine aufgrund der Schließung der Botschaft ausgefallen sind bzw. die sich bereits auf der Warteliste des externen Dienstleisters befinden. Sobald belastbare Informationen zur Verfügung stehen, werden entsprechende Hinweise auf der Webseite veröffentlicht und die Betroffenen individuell kontaktiert.

  • Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft oder dem externen Dienstleister vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten der Botschaft weiterbearbeitet.

  • Erteilungsreife Visa: in Verfahren nationaler Visa, die inhaltlich abschließend bearbeitet sind, bemüht sich die Botschaft, Lösungen zur Visierung zu finden. Die Botschaft oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) setzen sich hierzu unaufgefordert mit den betroffenen Antragstellenden in Verbindung. Die Aushändigung der erteilungsreifen Visa an iranische Staatsangehörige erfolgt derzeit zum überwiegenden Teil über die Botschaft in Eriwan. Die Aushändigung erteilungsreifer Visa an afghanische Staatsangehörige erfolgt derzeit zum überwiegenden Teil über die Botschaft in Islamabad.

    Bitte sehen Sie davon ab, eigenmächtig bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen oder Ihr Visum abzuholen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens. Die Koordination läuft weiterhin über die Botschaft Teheran oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Eine Vorsprache an einer anderen Botschaft außerhalb Irans darf erst nach Aufforderung erfolgen.

Nationale Visa afghanischer Staatsangehöriger (Familienzusammenführung):

  • Aufgrund der vorübergehenden Schließung der Visastelle ist die Annahme neuer Anträge derzeit nicht möglich. Das Auswärtige Amt prüft derzeit alternative Möglichkeiten der Antragsannahme für Personen, die sich bereits auf der Warteliste der Botschaften Teheran oder Kabul mit Antragsort Teheran befinden. Sobald belastbare Informationen zur Verfügung stehen, werden entsprechende Hinweise auf der Webseite veröffentlicht und die Betroffenen individuell kontaktiert.

  • Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft bzw. dem externen Dienstleister vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten durch die Botschaft Teheran bzw. das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten weiterbearbeitet.

  • Erteilungsreife Visa: in Verfahren nationaler Visa, die inhaltlich abschließend bearbeitet sind, bemüht sich die Botschaft, Lösungen zur Visierung zu finden. Die Botschaft oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) setzen sich hierzu unaufgefordert mit den betroffenen Antragstellenden in Verbindung. Die Aushändigung der erteilungsreifen Visa erfolgt derzeit zum überwiegenden Teil über die Botschaft in Islamabad.

    Bitte sehen Sie davon ab, eigenmächtig bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen oder Ihr Visum abzuholen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens. Die Koordination läuft weiterhin über die Botschaft Teheran oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Eine Vorsprache an einer anderen Botschaft außerhalb Irans darf erst nach Aufforderung erfolgen.

Reisepässe und andere Originalunterlagen

  • Reisepässe von Antragstellenden, die ihren Pass beim externen Dienstleister TLScontact oder bei der Botschaft abgegeben und noch nicht zurückerhalten haben, befinden sich je nach Einzelfall weiterhin beim Dienstleister oder bei der Botschaft.

    Die Dokumente sind dort sicher verwahrt und werden den Betroffenen wieder ausgehändigt, sobald der Betrieb des Dienstleisters / der Botschaft wieder aufgenommen werden konnte. Eine Herausgabe der Reisepässe und Dokumente zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht möglich.

    Die Bearbeitung des jeweiligen Antrags wird auch ohne den Reisepass fortgesetzt.

    Sofern im Einzelfall die Erteilung des Visums grundsätzlich möglich ist, aber weiterhin kein Zugang zum bereits eingereichten Reisepass besteht, besteht die Möglichkeit der Erteilung des Visums in einen neuen Reisepass. Die Einzelheiten wird die Botschaft mit den Betroffenen individuell abstimmen.

  • Gleiches gilt für sonstige Originale, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Zeugnisse. Diese Dokumente befinden sich, sofern die Herausgabe noch nicht erfolgte, weiterhin bei der Botschaft. Eine Herausgabe zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht möglich. Die Botschaft wird sich mit den Betroffenen nach Rückkehr an den Dienstort in Verbindung setzen und Herausgabemöglichkeiten individuell abstimmen.

Antragsbearbeitung und Statusabfrage

  • Der aktuelle Bearbeitungsstatus von Anträgen, die über den externen Dienstleister TLScontact eingereicht worden sind, kann vorerst wieder über das TLS-Portal eingesehen werden.

  • Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen und E-Mails zum Bearbeitungsstand ab, da diese die Abläufe zusätzlich verzögern können. Die Botschaft meldet ich unaufgefordert bei den Antragstellenden, soweit sie Informationen im Visumsverfahren benötigt.

Bearbeitungszeiten

Aufgrund der aktuellen Lage ist in allen Bereichen mit stark verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die zuständigen Stellen arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran, alle Anliegen so zügig wie möglich zu bearbeiten.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die derzeitigen Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihre Geduld und Kooperation.

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