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Eingeschränkter Betrieb der Botschaft

09.03.2026 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Die Visastelle und das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft arbeiten derzeit aufgrund erheblicher personeller und technischer Einschränkungen in einem eingeschränkten Betrieb.

Vorsprachetermine im Bereich Konsulat und Visa werden in eingeschränktem Umfang vergeben. Nähere Informationen finden Sie weiter unten.

Gegenwärtig kann noch keine belastbare Aussage getroffen werden, wann der reguläre Dienstbetrieb der Visastelle und des Rechts- und Konsularreferates wieder aufgenommen werden kann.

Bitte reisen Sie NICHT unaufgefordert in Nachbarländer, um dort Visa-Anträge zu stellen. Ihre Anträge werden dort mangels Zuständigkeit zurückgewiesen und nicht bearbeitet.

Rechts- und Konsularabteilung

Passstelle und konsularische Bescheinigungen

  • Deutsche Staatsangehörige, die in der aktuellen Situation Hilfe benötigen, können sich über das Bereitschaftsdiensttelefon oder das Kontaktformular melden.
  • Deutsche Staatsangehörige, die einen neuen Reisepass benötigen, melden sich bitte über das Kontaktformular. Die Botschaft kann derzeit nur vorläufige Reisepässe ausstellen. Die Beantragung deutscher biometrischer Reisepässe ist noch nicht möglich.
  • Anträge für Legalisation iranischer Urkunden werden wieder über den Dienstleister TLScontact vergeben.
  • Termine für Unterschriftsbeglaubigungen und konsularische Bescheinigungen werden wieder angeboten. Sie können sich einen Termin hier buchen.
  • Alle sonstigen konsularischen Dienstleistungen können derzeit noch nicht angeboten werden.

Visastelle

Die Botschaft ist sich der schwierigen Lage der Antragstellenden bewusst und ist bemüht, innerhalb der Kapazitäten und Möglichkeiten individuelle Lösungen anzubieten. Die Botschaft kontaktiert dazu diejenigen Antragstellenden, denen Alternativmöglichkeiten angeboten werden können.

Schengen-Visa:

  • Für die Bearbeitung von Visumanträgen zum Kurzzeitaufenthalt (Schengen-Visa) von iranischen Staatsangehörigen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Iran haben, ist weiterhin allein die Deutsche Botschaft Teheran zuständig. Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich iranische Staatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in Iran vorübergehend in Drittstaaten aufhalten. Bitte sehen Sie davon ab, in Nachbarländer zu reisen, um dort Visaanträge zu stellen. Ihre Anträge werden dort mangels Zuständigkeit zurückgewiesen und nicht bearbeitet.
  • Derzeit vergibt die Botschaft über den externen Dienstleister TLScontact Vorsprachetermine in eingeschränktem Umfang für Personen, die bereits am 18. Januar 2026 auf der Warteliste standen, sowie in Einzelfällen in humanitären oder medizinischen Notfällen, bei denen eine zeitnahe Einreise dringend erforderlich ist. Einreisen zu Teilnahme an Familienfeierlichkeiten (z.B. Hochzeit) oder zur Geburt des Enkelkindes gelten nicht als Notfälle.
  • Seit dem 15. Juli 2026 ist die Registrierung auf der neuen Warteliste für den Erhalt eines Schengen-Visums über den externen Dienstleister TLScontact wieder möglich. Es ist derzeit aber noch nicht absehbar, wann neue Vorsprachetermine für diese Warteliste vergeben werden. Zunächst erhalten Personen, die bereits auf der alten Warteliste standen, prioritär die Möglichkeit der Antragstellung.
  • Bereits erteilte Schengenvisa, die aufgrund der Krisenlage nicht genutzt werden konnten, können durch die Botschaft nicht verlängert oder erneuert werden. In diesen Fällen müssen nach Wiederaufnahme des Dienstbetriebs neue Visumanträge im regulären Verfahren gestellt werden.

Nationale Visa iranischer Staatsangehöriger (Familienzusammenführung):

  • Für die Bearbeitung von Visumanträgen iranischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran zum Zweck der Familienzusammenführung ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran zuständig.
  • Die Warteliste für iranische Staatsangehörige zum Zwecke des Familiennachzugs wird in beschränktem Umfang weiterbearbeitet. Bitte beachten Sie hierbei Folgendes: Vorsprachetermine werden ausschließlich nach vorheriger Absprache und in chronologischer Reihenfolge der Registrierungen vergeben. Hierzu werden Sie von der Internationalen Organisation für Migration, Family Assistance Programme (IOM FAP) unaufgefordert kontaktiert, sobald Ihre Registrierung an der Reihe ist. Die Antragstellung erfolgt über das IOM FAP-Büro in Istanbul. Wichtig: Bitte nehmen Sie keine Terminregistrierungen beim Generalkonsulat Istanbul oder bei iDATA vor. Es werden ausschließlich Personen berücksichtigt, die sich auf der Warteliste der Botschaft Teheran registriert haben.
  • Personen, denen im Januar 2026 bereits Vorsprachetermine vergeben worden waren, und die diese aufgrund der Schließung der Botschaft nicht wahrnehmen konnten, erhalten gemäß bestehender Kapazitäten ebenso die Möglichkeit, bei dem IOM FAP-Büro Istanbul vorzusprechen. Auch dieser Personenkreis wird von IOPM FAP Istanbul zur Vorbereitung der Vorsprache kontaktiert.
  • Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft Teheran oder dem externen Dienstleister TLScontact vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten der Botschaft weiterbearbeitet.
  • Erteilungsreife Visa werden im Rahmen der bestehenden Kapazitäten in Teheran ausgegeben.
  • Bitte sehen Sie davon ab, eigenmächtig bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens. Die Koordination läuft weiterhin über die Botschaft Teheran und die Internationale Organisation für Migration (IOM). Eine Vorsprache an einer anderen Botschaft außerhalb Irans darf erst nach Aufforderung erfolgen.

Nationale Visa im beschleunigten Fachkräfteverfahren:

  • TLScontact vergibt derzeit neue Vorsprachetermine an Personen, die über eine Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG verfügen und sich seit dem 15. Juli 2026 auf eine der neuen Wartelisten des externen Dienstleisters registriert haben.

    Familienangehörige (Ehepartner und minderjährige Kinder) erhalten die Möglichkeit, zeitgleich mit dem Hauptantragsteller vorzusprechen. TLScontact wird die Antragsunterlagen auch dann akzeptieren, wenn die eigentliche Vorabzustimmung bereits abgelaufen ist.

    TLScontact akzeptiert die Antragsunterlagen auch dann, wenn der erforderliche Sprachnachweis älter ist als ein Jahr. Ab dem 01.10.2026 wird das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) bei der Bearbeitung der Anträge wieder grundsätzlich Sprachzertifikate verlangen, die im Zeitpunkt der persönlichen Vorsprache nicht älter sind als ein Jahr. Sprachzertifikate, die älter sind als ein Jahr, werden weiterhin von TLS angenommen. Das Visum-Verfahren kann sich dann aber verzögern. Ob im Einzelfall auch ein Sprachzertifikat ausreichend ist, welches älter ist als ein Jahr, wird nach persönlicher Vorsprache und Vorlage aller antragsbegründenden Unterlagen entschieden.

    Familienangehörige, die legalisierte Urkunden vorlegen müssen, erhalten die Möglichkeit, die Urkunden zum Zweck der Legalisierung zeitgleich mit den Antragsunterlagen für das Visum einzureichen, solange die Urkunden zumindest vorbeglaubigt sind.

    Die Anträge werden nach Annahme wie gewohnt über das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) bearbeitet. Die Aushändigung der erteilungsreifen Visa erfolgt über die Botschaft in Teheran im Rahmen bestehender Kapazitäten.

Nationale Visa (Arbeitsaufnahme ohne beschleunigtes Fachkräfteverfahren):

  • Für die Bearbeitung von Visumanträgen iranischer und afghanischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran zu dem oben genannten Zweck ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran, bzw. das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig.
  • Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft oder dem externen Dienstleister vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten der Botschaft weiterbearbeitet.
  • Erteilungsreife Visa werden im Rahmen bestehender Kapazitäten an der Botschaft Teheran ausgegeben.
  • TLScontact vergibt derzeit Vorsprachetermine an Personen, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit (außerhalb des beschleunigten Fachkräfteverfahrens) einreisen möchten und sich bereits am 18.01.2026 auf der Warteliste des externen Dienstleisters befanden.

  • Antragsteller, die eine Erwerbstätigkeit anstreben und sich im Januar 2026 noch nicht auf der Warteliste befanden, haben seit dem 15. Juli 2026 die Möglichkeit, sich auf einer neuen Warteliste des externen Dienstleisters zu registrieren. Es ist noch nicht belastbar absehbar, wann Vorsprachetermine für diese Wartelisten vergeben werden können. Eine Übersicht der neuen Wartelisten finden Sie hier.

  • Bitte sehen Sie davon ab, bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens.

Nationale Visa (Studium):

  • Für die Bearbeitung von Visumanträgen iranischer und afghanischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran zu dem oben genannten Zweck ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran, bzw. das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig.
  • Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft oder dem externen Dienstleister vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten der Botschaft weiterbearbeitet.
  • Erteilungsreife Visa werden im Rahmen bestehender Kapazitäten an der Botschaft Teheran ausgegeben.
  • Seit dem 15. Juli 2026 können sich Antragsteller, die ein Studium in Deutschland anstreben, auf einer der neuen Wartelisten des externen Dienstleisters registrieren. Eine Übersicht der neuen Wartelisten finden Sie hier.
  • Aktuell vergibt TLScontact Vorsprachetermine an Antragsteller, die sich bereits am 18.01.2026 auf der Warteliste zur Aufnahme eines Studiums befanden und Studenten für Master- und PhD-Studiengänge, die sich seit dem 15. Juli auf der Warteliste registriert haben.
  • Bitte sehen Sie davon ab, bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens.

Nationale Visa (sonstige Aufenthaltszwecke außer Familienzusammenführung):

  • Für die Bearbeitung von Visumanträgen iranischer und afghanischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran zu dem oben genannten Zweck ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran, bzw. das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig.
  • Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft oder dem externen Dienstleister vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten der Botschaft weiterbearbeitet.
  • Erteilungsreife Visa werden im Rahmen bestehender Kapazitäten an der Botschaft Teheran ausgegeben.
  • Seit dem 15. Juli 2026 können sich Antragsteller, die ein nationales Visum beantragen möchten, auf einer der neuen Wartelisten des externen Dienstleisters registrieren. Eine Übersicht der neuen Wartelisten finden Sie hier.
  • Es ist noch nicht absehbar, wann neue Vorsprachetermine anhand dieser neuen Wartelisten vergeben werden können.
  • Bitte sehen Sie davon ab, bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens.

Nationale Visa afghanischer Staatsangehöriger (Familienzusammenführung):

  • Die Botschaft Teheran nimmt aktuell Anträge von Personen an, die auf der Warteliste der Botschaft Teheran oder der Botschaft Kabul für den Standort Teheran registriert sind und sich in Iran aufhalten. Die Annahme erfolgt in eingeschränktem Umfang und über den externen Dienstleister TLScontact. Die Betroffenen werden hierzu von IOM FAP in Teheran kontaktiert und für die persönliche Vorsprache vorbereitet. Bitte registrieren Sie sich nicht zusätzlich auf den Wartelisten von TLScontact, sondern warten ab, bis Sie von IOM FAP in Teheran kontaktiert werden.
  • Antragsteller, die bereits auf der Warteliste der Botschaft Teheran oder der Botschaft Kabul für den Antragsort Teheran registriert sind und die sich nicht in Iran aufhalten (sondern z.B. in Afghanistan), erhalten die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache an einem alternativen Antragsort. Die Betroffenen werden anhand der Warteliste von IOM FAP in Teheran kontaktiert und für die Vorsprache vorbereitet.
  • Anträge von Personen, die bereits bei der Botschaft bzw. dem externen Dienstleister vorgesprochen haben, werden im Rahmen der Kapazitäten durch die Botschaft Teheran bzw. das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten weiterbearbeitet.
  • Erteilungsreife Visa werden im Rahmen bestehender Kapazitäten durch die Botschaft Teheran ausgegeben.
  • Bitte sehen Sie davon ab, eigenmächtig bei anderen Auslandsvertretungen vorzusprechen, um Ihren Antrag zu stellen oder Ihr Visum abzuholen. Dies führt nicht zu einer Beschleunigung Ihres Verfahrens. Die Koordination läuft weiterhin über die Botschaft Teheran, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten oder IOM FAP Teheran. Eine Vorsprache an einer anderen Botschaft außerhalb Irans darf erst nach Aufforderung erfolgen.

Originalunterlagen

  • Originalunterlagen in abgeschlossenen Verfahren, die sich noch bei der Botschaft befinden, werden sukzessive an die betroffenen Antragsteller ausgehändigt. Die Botschaft setzt sich hierzu mit den Betroffenen in Verbindung und stimmt Herausgabemöglichkeiten individuell ab.

Antragsbearbeitung und Statusabfrage

  • Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen und E-Mails zum Bearbeitungsstand ab, da diese die Abläufe zusätzlich verzögern können. Die Botschaft meldet ich unaufgefordert bei den Antragstellenden, soweit sie Informationen im Visumsverfahren benötigt.

Bearbeitungszeiten

Aufgrund der aktuellen Lage ist in einzelnen Bereichen mit verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die zuständigen Stellen arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran, alle Anliegen so zügig wie möglich zu bearbeiten.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die derzeitigen Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihre Geduld und Kooperation.

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