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Blaue Karte EU

15.02.2023 - Artikel

Voraussetzungen:

Wenn Sie über einen anerkannten Hochschul- oder Universitätsabschluss verfügen und schon ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem Gehalt von mindestens 58.400 EUR brutto pro Jahr haben, können Sie die Blaue Karte EU erhalten. Bei Ärztinnen und Ärzten, Fachkräften im Ingenieurwesen, Naturwissenschaften, Mathematik und IT reicht ein Jahresgehalt von 45.552 EUR brutto! Wenn Sie Ihren Hochschul- oder Universitätsabschluss in einem anderen Land als Deutschland gemacht haben, müssen Sie diesen Abschluss vor Beantragung des Visums anerkennen lassen.

Weitere Hinweise dazu finden Sie unter Anerkennung in Deutschland oder Anabin für Hochschul- und Universitätsabschlüsse. Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden. Planen Sie genügend Zeit für den Anerkennungsprozess Ihres Abschlusses ein und beantragen Sie Ihr Visum erst danach? Sicherlich haben Sie im Zusammenhang mit Ihrem Visumantrag und Ihrem Wunsch nach Deutschland zu ziehen viele Fragen:

Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie im Fachkräfteportal der Bundesregierung „Make it in Germany“.

Ihre Frage wird im Portal und in den FAQs nicht beantwortet? Expert*innen stehen via Hotline, Chat oder E-Mail auf Make-it-in-Germany für Sie bereit.

Eine individuelle Anerkennungsberatung bietet die Deutsch-Iranische Industrie- und Handelskammer an.

Falls Ihr Gehalt unter dem geforderten Betrag liegt, schauen Sie bitte hier nach.


Einzureichende Unterlagen:

Bitte reichen Sie alle Unterlagen in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung ein. Bitte legen Sie die Unterlagen bei Ihrem Termin sortiert in der hier angegebenen Reihenfolge in zwei vollständigen Sätzen vor. Beachten Sie bitte, dass die Vorlage ge- bzw. verfälschter Dokumente stets die Ablehnung Ihres Visumantrages zur Folge hat.

  • biometrisches Passfoto
    • in Farbe mit weißem Hintergrund
    • Größe: 35x45mm
    • nicht älter als 6 Monate
    • bitte beachten Sie die Fotomustertafel
  • Ausdruck des Antragsformulars von VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG
    • beide Exemplare eigenhändig unterschrieben
  • gültiger Reisepass
    • der Pass muss unterschrieben sein
    • zwei Kopien der zweiten und dritten Passseite in DIN A4 - Format
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag etc.)
    • Muss mindestens folgende Angaben enthalten:
      • Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und Dauer des Arbeitsverhältnisses
      • Bruttogehalt
      • wöchentliche Arbeitszeit
      • Beschreibung der Tätigkeit
      • Originalunterschriften des Zeichnungsbefugten des Unternehmens und des Arbeitnehmers sowie die jeweiligen Namen in Druckbuchstaben
      • Handelsregisternummer des Unternehmens
      • Kontaktdaten des Arbeitgebers
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
    • vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllter Vordruck der Bundesagentur für Arbeit.
  • Nachweis über bestehende Deutsch- oder Englischkenntnisse
    • Bestätigung des Arbeitgebers über die notwendigen Sprachkenntnisse und das Vorhandensein entsprechender Sprachkenntnisse mit Begründung (gegebenenfalls Sprachzertifikat vorlegen)
    • Darlegung wie eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme erfolgen soll, wenn keine Fremdsprachkenntnisse vorhanden sind.
  • Nachweis über Bildungsabschluss in Iran
    • Bitte legen Sie das Original bei Antragstellung vor und reichen Sie zwei Kopien der Abschlussurkunde und der Notenübersicht in Farsi ein.
    • Bitte reichen Sie zwei legalisierte Kopien der deutschen Übersetzung der Abschlussurkunde und der Notenübersicht ein.
  • Nachweis über Anerkennung des Bildungsabschlusses in Deutschland
    • Bei reglementierten Berufen oder Berufen mit Berufsausbildung: Bescheid der zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland
    • Bei nicht reglementierten Berufen und akademischer Ausbildung: Ausdruck aus der Datenbank ANABIN, dass ausländischer Hochschulabschluss vergleichbar ist und Hochschule anerkannt ist. Bitte achten Sie darauf, dass die Bezeichnung Ihres Hochschulabschlusses und der Datensatz in ANABIN exakt übereinstimmen. Wenn Hochschule oder Abschluss nicht in ANABIN erfasst sind, müssen Sie zunächst eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführen lassen. Bitte legen Sie den Bescheid der Zentralstelle vor.
  • Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge
    • nur notwendig, wenn bei Antragstellung das 45. Lebensjahr vollendet ist und bei einem Jahresbruttogehalt unter 45.540 €
    • z.B. nachzuweisen durch Nachversicherung in Deutschland oder ggf. Vermögensnachweise, Immobilienbesitz oder private Renten- oder Lebensversicherungen
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
    • lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
    • bitte unterschreiben Sie den Lebenslauf im Original und die ggf. angefertigten Übersetzungen eigenhändig
  • Nachweis über berufliche Tätigkeiten und bisherigen Werdegang
    • Gehaltsnachweise, Sozialversicherungsnachweise
  • Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz

  • Bearbeitungsgebühr

    • Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75€ ist in bar und in Euro zu bezahlen.

    • Bitte zahlen Sie möglichst passend.

Weitere Informationen

Diese Informationen sollen Ihnen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Aus diesen Infos allein leitet sich auch kein Anspruch auf die Erteilung eines Visums ab. Maßgeblich ist das jeweils gültige Aufenthaltsgesetz.

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