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Schengen-Merkblatt für Familien-/Privatbesuch

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Folgende Unterlagen müssen bei der Beantragung am Schalter stets in dieser Reihenfolge vorliegen

  • ausgefülltes und vom Antragsteller (oder den sorgeberechtigten Personen) eigenhändig unterschriebenes Antragsformular VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG (Bitte nutzen Sie das elektronische Antragsformular)
  • biometrisches Passfoto, in Farbe mit weißem Hintergrund, 35x45 mm, nicht älter als 6 Monate, bitte beachten Sie die Fotomustertafel
  • gültiger Reisepass, unterschrieben vom Inhaber,

    gültig bis mind. 3 Monate nach geplanter Rückreise, Kopie der zweiten und dritten Passseite im DIN A4 - Format

  • Kopie von allen Visa des Antragstellers der letzten fünf Jahre mit Ein- und Ausreisestempeln.
  • Formloses Einladungsschreiben des Gastgebers aus Deutschland mit Angaben zu Grund und Dauer des Aufenthalts, Beziehung zum Gastgeber und eine Kopie des Ausweises sowie ggf. Aufenthaltstitel des Einladers
  • Bei Familienbesuchen: Nachweis familiärer Bindungen (z. B. Shenasnameh (Ausweisdokument mit Familienstandsnachweis)), ggf. zusätzliche Nachweise zur Erläuterung des Reisezwecks, z. B. Mutterpass, Hochzeitseinladung und Terminbestätigung des Standesamts, Beerdigungstermin etc.
  • Unterkunftsnachweis für die Dauer des Aufenthalts, entweder Privatunterkunft beim Gastgeber mit vollständiger Adresse in Deutschland (Name, Straße, Ort, Postleitzahl, Kontaktinformationen) oder bestehende Unterkunftsreservierung (Hotel, Airbnb, Ferienhaus etc.) mit vollständiger Adresse in Deutschland
  • Flugreservierung für Hin- und Rückflug
  • Nachweis über gültigen Reisekrankenversicherungsschutz, Mindestdeckungssumme 30.000 EUR, gültig für alle Schengen Staaten und die gesamte Dauer des Aufenthalts, eine Liste der anerkannten Versicherungsunternehmen finden Sie hier.
  • Kontoauszüge in lateinischer Schrift mit arabischen Zahlen einer Bank in Iran der letzten drei Monate
  • ggf. weitere Nachweise über ausreichende Mittel zur Deckung der Flug- und Aufenthaltskosten z. B. Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG der einladenden Person, ausgestellt von der Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland (im Original und nicht älter als 6 Monate) oder Nachweis über die Förderung aus deutschen öffentlichen Mitteln

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Angestellte:

  • Beschäftigungsbescheinigung oder letzter Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • Bescheinigung über die Mitgliedschaft in Tamin-e Ejtemaei (nationales Sozialversicherungssystem)

Selbstständige:

  • Nachweis der Eintragung ins Handelsregister (z. B. Gewerbeschein oder Bescheinigung der Handelsorganisation)
  • Bescheinigung über die Mitgliedschaft in Tamin-e Ejtemaei (nationales Sozialversicherungssystem)

Freiberufler (z. B. Ärzte, Chirurgen, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler):

  • Bescheinigung des Berufsverbands

Direktoren oder Aktionäre iranischer Unternehmen:

  • ein von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnetes Einführungsschreiben zur Bestätigung des Amts und der Position des Antragstellers
  • Nachweis über die Existenz des Unternehmens in Iran durch eine Firmengazette und eine Sozialversicherungsliste der angestellten Mitarbeiter

Rentner und Pensionäre:

  • Nachweis des Bezugs einer Rente oder Pension;

Schüler/Studenten oder Minderjährige:

  • Nachweis des sozialen oder Beschäftigungsstatus der Eltern
  • ggf. Schulbescheinigung oder Studentenausweis

Erwerbslose:

  • Nachweis eines adäquaten sozioökonomischen Status (z. B. Einkommensnachweise des Ehepartners oder der Kinder)

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  • Nachweis von Immobilieneigentum in Iran in Form von Grundbucheinträgen, falls zutreffend
  • Kopie der Shenasnameh (Ausweisdokument mit Familienstandsnachweis)
  • ggf. Einwilligung des nicht mitreisenden Sorgeberechtigten/Elternteils/Vormunds bzw. Sterbeurkunde eines Elternteils
  • ggf. Erlaubnis der Schule, falls schulpflichtige Kinder außerhalb der iranischen Schulferien reisen

ggf. nicht-iranische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Iran:

  • iranische Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig ist.
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