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Schengen-Merkblatt für Medizinische Behandlung
Folgende Unterlagen müssen bei der Beantragung am Schalter stets in dieser Reihenfolge vorliegen
- ausgefülltes und vom Antragsteller (oder den sorgeberechtigten Personen) eigenhändig unterschriebenes Antragsformular VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG (Bitte nutzen Sie das elektronische Antragsformular)
- biometrisches Passfoto, in Farbe mit weißem Hintergrund, 35x45 mm, nicht älter als 6 Monate, bitte beachten Sie die Fotomustertafel
- gültiger Reisepass, unterschrieben vom Inhaber,
gültig bis mind. 3 Monate nach geplanter Rückreise, Kopie der zweiten und dritten Passseite im DIN A4 - Format
- Kopie von allen Visa des Antragstellers der letzten fünf Jahre mit Ein- und Ausreisestempeln.
- Bestätigung über die Erkrankung (Diagnose) und Behandlungsbedürftigkeit durch einen Arzt im Iran und Nachweise zu vorherigen Behandlungen
- Bestätigung des behandelnden deutschen Krankenhauses (die den Behandlungszeitraum und die medizinische Maßnahme sowie Kostenvoranschlag über die zu erwartende Behandlung nennt)
- falls die zu behandelnde Person eine Begleitperson benötigt, muss eine Bescheinigung des behandelnden deutschen Krankenhauses vorgelegt werden, in der die Begleitung namentlich und die Notwendigkeit der Begleitung erwähnt sind
- Nachweis der bereits erfolgten vollständigen Bezahlung der Behandlungskosten z.B. durch einen Überweisungsbeleg oder durch eine Bestätigung des behandelnden deutschen Krankenhauses
- Ggf. Aufzählung der zu erwartenden Kosten für mögliche Nachbehandlungen (z.B. Reha)
- Unterkunftsnachweis für die Dauer des Aufenthalts (falls die Behandlung nicht stationär erfolgt) ggf. auch für die Begleitperson: entweder Privatunterkunft beim Gastgeber mit vollständiger Adresse in Deutschland (Name, Straße, Ort, Postleitzahl, Kontaktinformationen oder bestehende Unterkunftsreservierung (Hotel, Airbnb, Ferienhaus etc.) mit vollständiger Adresse in Deutschland
- Flugreservierung für Hin- und Rückflug
- Nachweis über gültigen Reisekrankenversicherungsschutz, Mindestdeckungssumme 30.000 EUR, gültig für alle Schengen Staaten und die gesamte Dauer des Aufenthalts, eine Liste der anerkannten Versicherungsunternehmen finden Sie hier.
- Kontoauszüge in lateinischer Schrift mit arabischen Zahlen einer Bank in Iran der letzten drei Monate
- ggf. weitere Nachweise über ausreichende Mittel zur Deckung der Flug- und Aufenthaltskosten z. B. Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG der einladenden Person, ausgestellt von der Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland (im Original und nicht älter als 6 Monate) oder Nachweis über die Förderung aus deutschen öffentlichen Mitteln
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Angestellte:
- Beschäftigungsbescheinigung oder letzter Arbeitsvertrag
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Bescheinigung über die Mitgliedschaft in Tamin-e Ejtemaei (nationales Sozialversicherungssystem)
Selbstständige:
- Nachweis der Eintragung ins Handelsregister (z. B. Gewerbeschein oder Bescheinigung der Handelsorganisation)
- Bescheinigung über die Mitgliedschaft in Tamin-e Ejtemaei (nationales Sozialversicherungssystem)
Freiberufler (z. B. Ärzte, Chirurgen, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler):
- Bescheinigung des Berufsverbands
Direktoren oder Aktionäre iranischer Unternehmen:
- ein von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnetes Einführungsschreiben zur Bestätigung des Amts und der Position des Antragstellers
- Nachweis über die Existenz des Unternehmens in Iran durch eine Firmengazette und eine Sozialversicherungsliste der angestellten Mitarbeiter
Rentner und Pensionäre:
- Nachweis des Bezugs einer Rente oder Pension;
Schüler/Studenten oder Minderjährige:
- Nachweis des sozialen oder Beschäftigungsstatus der Eltern
- ggf. Schulbescheinigung oder Studentenausweis
Erwerbslose:
- Nachweis eines adäquaten sozioökonomischen Status (z. B. Einkommensnachweise des Ehepartners oder der Kinder)
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- Nachweis von Immobilieneigentum in Iran in Form von Grundbucheinträgen, falls zutreffend
- Kopie der Shenasnameh (Ausweisdokument mit Familienstandsnachweis)
- ggf. Einwilligung des nicht mitreisenden Sorgeberechtigten/Elternteils/Vormunds bzw. Sterbeurkunde eines Elternteils
- ggf. Erlaubnis der Schule, falls schulpflichtige Kinder außerhalb der iranischen Schulferien reisen
ggf. nicht-iranische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Iran:
- iranische Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig ist.