Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Schengen-Merkblatt für Medizinische Behandlung

Artikel

Folgende Unterlagen müssen bei der Beantragung am Schalter stets in dieser Reihenfolge vorliegen

  • ausgefülltes und vom Antragsteller (oder den sorgeberechtigten Personen) eigenhändig unterschriebenes Antragsformular VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG (Bitte nutzen Sie das elektronische Antragsformular)
  • biometrisches Passfoto, in Farbe mit weißem Hintergrund, 35x45 mm, nicht älter als 6 Monate, bitte beachten Sie die Fotomustertafel
  • gültiger Reisepass, unterschrieben vom Inhaber,

    gültig bis mind. 3 Monate nach geplanter Rückreise, Kopie der zweiten und dritten Passseite im DIN A4 - Format

  • Kopie von allen Visa des Antragstellers der letzten fünf Jahre mit Ein- und Ausreisestempeln.
  • Bestätigung über die Erkrankung (Diagnose) und Behandlungsbedürftigkeit durch einen Arzt im Iran und Nachweise zu vorherigen Behandlungen
  • Bestätigung des behandelnden deutschen Krankenhauses (die den Behandlungszeitraum und die medizinische Maßnahme sowie Kostenvoranschlag über die zu erwartende Behandlung nennt)
  • falls die zu behandelnde Person eine Begleitperson benötigt, muss eine Bescheinigung des behandelnden deutschen Krankenhauses vorgelegt werden, in der die Begleitung namentlich und die Notwendigkeit der Begleitung erwähnt sind
  • Nachweis der bereits erfolgten vollständigen Bezahlung der Behandlungskosten z.B. durch einen Überweisungsbeleg oder durch eine Bestätigung des behandelnden deutschen Krankenhauses
  • Ggf. Aufzählung der zu erwartenden Kosten für mögliche Nachbehandlungen (z.B. Reha)
  • Unterkunftsnachweis für die Dauer des Aufenthalts (falls die Behandlung nicht stationär erfolgt) ggf. auch für die Begleitperson: entweder Privatunterkunft beim Gastgeber mit vollständiger Adresse in Deutschland (Name, Straße, Ort, Postleitzahl, Kontaktinformationen oder bestehende Unterkunftsreservierung (Hotel, Airbnb, Ferienhaus etc.) mit vollständiger Adresse in Deutschland
  • Flugreservierung für Hin- und Rückflug
  • Nachweis über gültigen Reisekrankenversicherungsschutz, Mindestdeckungssumme 30.000 EUR, gültig für alle Schengen Staaten und die gesamte Dauer des Aufenthalts, eine Liste der anerkannten Versicherungsunternehmen finden Sie hier.
  • Kontoauszüge in lateinischer Schrift mit arabischen Zahlen einer Bank in Iran der letzten drei Monate
  • ggf. weitere Nachweise über ausreichende Mittel zur Deckung der Flug- und Aufenthaltskosten z. B. Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG der einladenden Person, ausgestellt von der Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland (im Original und nicht älter als 6 Monate) oder Nachweis über die Förderung aus deutschen öffentlichen Mitteln

----------------------------------------------------------------------------

Angestellte:

  • Beschäftigungsbescheinigung oder letzter Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • Bescheinigung über die Mitgliedschaft in Tamin-e Ejtemaei (nationales Sozialversicherungssystem)

Selbstständige:

  • Nachweis der Eintragung ins Handelsregister (z. B. Gewerbeschein oder Bescheinigung der Handelsorganisation)
  • Bescheinigung über die Mitgliedschaft in Tamin-e Ejtemaei (nationales Sozialversicherungssystem)

Freiberufler (z. B. Ärzte, Chirurgen, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler):

  • Bescheinigung des Berufsverbands

Direktoren oder Aktionäre iranischer Unternehmen:

  • ein von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnetes Einführungsschreiben zur Bestätigung des Amts und der Position des Antragstellers
  • Nachweis über die Existenz des Unternehmens in Iran durch eine Firmengazette und eine Sozialversicherungsliste der angestellten Mitarbeiter

Rentner und Pensionäre:

  • Nachweis des Bezugs einer Rente oder Pension;

Schüler/Studenten oder Minderjährige:

  • Nachweis des sozialen oder Beschäftigungsstatus der Eltern
  • ggf. Schulbescheinigung oder Studentenausweis

Erwerbslose:

  • Nachweis eines adäquaten sozioökonomischen Status (z. B. Einkommensnachweise des Ehepartners oder der Kinder)

----------------------------------------------------------------------------

  • Nachweis von Immobilieneigentum in Iran in Form von Grundbucheinträgen, falls zutreffend
  • Kopie der Shenasnameh (Ausweisdokument mit Familienstandsnachweis)
  • ggf. Einwilligung des nicht mitreisenden Sorgeberechtigten/Elternteils/Vormunds bzw. Sterbeurkunde eines Elternteils
  • ggf. Erlaubnis der Schule, falls schulpflichtige Kinder außerhalb der iranischen Schulferien reisen

ggf. nicht-iranische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Iran:

  • iranische Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig ist.
nach oben