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Wiedereinreise
Voraussetzungen:
Ein Visum zur Wiedereinreise kann in der Regel nur ausgestellt werden, wenn Ihre Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr als sechs Monate zurückliegt und Ihre Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis noch nicht erloschen ist.
Bei Verlust Ihres deutschen Aufenthaltstitels sollten Sie umgehend die iranische Polizei informieren und bei der Botschaft eine Verlustanzeige aufgeben. Sie müssen auch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde informieren. Ggf. können Sie die Ausländerbehörde um eine Fristverlängerung für Ihre Rückkehr bitten, anderenfalls könnte ihre Aufenthaltserlaubnis mit Ablauf der sechsmonatigen Frist erlöschen.
Sollten Sie vor über sechs Monaten aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist sein, müssen Sie ein reguläres Visumverfahren durchlaufen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Merkblätter. Bitte reichen Sie alle Unterlagen in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung ein. Bitte legen Sie die Unterlagen bei Ihrem Termin sortiert in der hier angegebenen Reihenfolge in zwei vollständigen Sätzen vor. Beachten Sie bitte, dass die Vorlage ge- bzw. verfälschter Dokumente stets die Ablehnung Ihres Visumantrages zur Folge hat.
Einzureichende Unterlagen:
Bitte reichen Sie alle Dokumente im Original mit jeweils einer Kopie sowie in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung (vom iranischen Außenministerium vorbeglaubigt) ein. Bitte legen Sie die Unterlagen bei Ihrem Termin sortiert in der hier angegebenen Reihenfolge vor. Beachten Sie bitte, dass die Vorlage ge- bzw. verfälschter Dokumente stets die Ablehnung Ihres Visumantrages zur Folge hat.
- biometrisches Passfoto, in Farbe mit weißem Hintergrund, Größe: 35x45mm, nicht älter als 6 Monate
- Ausdruck des Antragsformulars von VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG, eigenhändig unterschrieben
- gültiger Reisepass, unterschrieben vom/n PassinhaberIn, sowie Kopie der zweiten und dritten Passseite in DIN A4 - Format
- nur für afghanische Staatsangehörige: Tazkira, auf dessen Grundlage der Reisepass ausgestellt ist (Papiertazkiras müssen vom afghanischen Außenministerium vorbeglaubigt sein.)
- deutscher Aufenthaltstitel, sofern vorhanden im Original und mit einer Kopie
- ggf. Verlustanzeige
- Meldebescheinigung aus Deutschland
- Begründungsschreiben: schriftliche Begründung darüber, aus welchem Grund Sie nach Iran gereist sind und warum ein Visum zur Wiedereinreise benötigt wird,
- Nachweise über den Aufenthalt in Iran, z.B. Einreisestempel im Pass, Visum, Flugtickets, ...
- falls vorhanden: Vorabzustimmung zur Wiedereinreise durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland
- Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz in Deutschland (z.B. Scan Ihrer Krankenkassenkarte, Bescheinigung der Krankenversicherung)
- Visumgebühr in Höhe von 75 €, zu zahlen in Euro in bar