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Visum zur Anerkennung der Qualifikation von Ärzten (z.B. Anpassungslehrgang)

Artikel

Voraussetzungen:

Um als Arzt in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie im Besitz einer Approbation oder Berufsausübungserlaubnis sein. Diese muss bei der zuständigen deutschen Stelle beantragt werden. Die zuständige Stelle stellt entweder fest, dass alle Voraussetzungen für eine Approbation oder Berufsausübungserlaubnis vorliegen oder, dass zunächst weitere Qualifikationsmaßnahmen erforderlich sind, sogenannter „Defizitbescheid“.

Sofern Sie bereits über eine Approbation oder eine Berufsausübungserlaubnis verfügen, können Sie direkt ein Visum zur Arbeitsaufnahme als Fachkraft oder sogar eine Blaue Karte EU beantragen. Sofern Sie einen Defizitbescheid erhalten haben, können Sie ein Visum zur Anerkennung Ihrer Qualifikation nach § 16d AufenthG beantragen.

Fehlen für die Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis in reglementierten Berufen die erforderlichen Sprachkenntnisse, kann im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahmen auch die Teilnahme an einem Sprachkurs oder Fachsprachkurs erfolgen. Bitte beachten Sie, dass auch bei geplanter Teilnahme an einem Sprachkurs bereits Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 bei Beantragung des Visums mittels eines Sprachzeugnisses eines von uns anerkannten Sprachinstituts nachgewiesen werden müssen. Der Aufenthalt zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation ist grundsätzlich auf 18 Monate beschränkt.

Falls parallel zur Qualifizierungsmaßnahme eine Nebenbeschäftigung für über 20 Stunden/Woche aufgenommen werden soll, so ist dies nur gestattet, wenn die Beschäftigung in einem Zusammenhang mit den in der späteren Beschäftigung verlangten berufsfachlichen Kenntnissen steht.

Einzureichende Unterlagen:

Bitte reichen Sie alle Dokumente im Original mit jeweils einer Kopie sowie in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung (vom iranischen Außenministerium vorbeglaubigt) ein. Bitte legen Sie die Unterlagen bei Ihrem Termin sortiert in der hier angegebenen Reihenfolge vor.

  • biometrisches Passfoto
    • in Farbe mit weißem Hintergrund, Größe: 35x45mm, nicht älter als 6 Monate
  • Ausdruck des Antragsformulars von VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG, eigenhändig unterschrieben
  • gültiger Reisepass, unterschrieben vom/n PassinhaberIn, noch mind. 1 Jahr gültig
    • Kopie der zweiten und dritten Passseite in DIN A4 - Format
  • nur für afghanische Staatsangehörige: Tazkira, auf dessen Grundlage der Reisepass ausgestellt ist (Papiertazkiras müssen vom afghanischen Außenministerium vorbeglaubigt sein.)
  • Finanzierungsnachweis: Falls Sie eine schulische Maßnahme, wie z.B. einen Sprachkurs absolvieren, müssen Sie einen Gesamtbetrag von 13.092 € pro Jahr (2025) nachweisen, bei einer betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme müssen Sie ein Jahresbruttogehalt von mind. 13.596 € (2025) nachweisen. Um die Finanzierung nachzuweisen, gibt es verschiedene Optionen:
  • Defizitbescheid der Anerkennungsstelle
  • Nachweis über die geplanten Anpassungsmaßnahmen:
    • Vertrag über die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang bei einer zur Ausbildung berechtigten Stelle, inkl. detailliertem Ausbildungsplan ODER
    • Anmeldung an einem zertifizierten Sprachkurs zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung bei der zuständigen Ärztekammer, anknüpfend an das nachgewiesene Sprachniveau ODER
    • Anmeldung zur Fachsprachenprüfung
  • Nachweis über bestehende Deutschkenntnisse, mind. B1
    • Das Sprachzeugnis muss auf einer auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen. Dies trifft derzeit auf Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V. sowie der telc GmbH; des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); des ECL Prüfungszentrums und den „TestDaF“ zu.
  • Hochschulabschluss inkl. Notenübersicht mit deutscher Übersetzung und Vorbeglaubigung durch das iranische Außenministerium (Original und Kopie)
  • Motivationsschreiben (auf Deutsch)
  • Lebenslauf (auf Deutsch)
    • lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
  • Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz (Incoming-Versicherung, die bei Wohnsitznahme in Dtl. nicht erlischt; Gültigkeit ab Einreise für 1 Jahr, vsl. 2 Monate nach Beantragung des Visums)
  • Visumgebühr in Höhe von 75 €, zu zahlen in Euro in bar
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