Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Arbeitsaufnahme als Fachkraft

Artikel

Voraussetzungen:

Wenn Sie über eine anerkannte Ausbildung verfügen, also einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung, und schon ein Arbeitsplatzangebot haben, können Sie ein Visum zur Arbeitsaufnahme erhalten.

Wenn Sie Ihren Hochschul- oder Universitätsabschluss oder Ihre Berufsausbildung in einem anderen Land als Deutschland gemacht haben, müssen Sie diesen Abschluss vor Beantragung des Visums anerkennen lassen. Weitere Hinweise dazu finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de oder auf dem Portal anabin für Hochschul- und Universitätsabschlüsse. Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Einzureichende Unterlagen:

Bitte reichen Sie alle Dokumente im Original mit jeweils einer Kopie sowie in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung (vom iranischen Außenministerium vorbeglaubigt) ein. Bitte legen Sie die Unterlagen bei Ihrem Termin sortiert in der hier angegebenen Reihenfolge vor.

  • biometrisches Passfoto
    • in Farbe mit weißem Hintergrund, Größe: 35x45mm, nicht älter als 6 Monate
  • Ausdruck des Antragsformulars von VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG, eigenhändig unterschrieben
  • gültiger Reisepass, unterschrieben vom/n PassinhaberIn
    • Kopie der zweiten und dritten Passseite in DIN A4 - Format
  • nur für afghanische Staatsangehörige: Tazkira, auf dessen Grundlage der Reisepass ausgestellt ist (Papiertazkiras müssen vom afghanischen Außenministerium vorbeglaubigt sein.)
  • Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren oder der Bundesagentur für Arbeit
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis mit Angabe zu folgenden Punkten:
    • Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und Dauer des Arbeitsverhältnisses
    • Bruttogehalt
    • wöchentliche Arbeitszeit
    • Beschreibung der Tätigkeit
    • Originalunterschriften des Zeichnungsbefugten des Unternehmens und des Arbeitnehmers sowie die jeweiligen Namen in Druckbuchstaben
    • Handelsregisternummer des Unternehmens
    • Kontaktdaten des Arbeitgebers
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Nachweis über bestehende Deutsch- oder Englischkenntnisse
    • Bestätigung des Arbeitgebers über ausreichende Sprachkenntnisse (gegebenenfalls Sprachzertifikate vorlegen)
    • ggf. Darlegung durch den Arbeitgeber, wie eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme ohne Fremdsprachkenntnisse erfolgen soll
  • Hochschul- bzw. Berufsabschluss inkl. Notenübersicht (Original und Kopie sowie deutsche Übersetzung mit Vorbeglaubigung durch das iranische Außenministerium)
  • Nachweis über Anerkennung des Bildungsabschlusses in Deutschland
    • Bei reglementierten Berufen oder Berufen mit Berufsausbildung: Bescheid der zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland bzw. Berufsausübungserlaubnis/Approbation
    • Bei nicht reglementierten Berufen und akademischer Ausbildung: 2 Ausdrucke aus der Datenbank ANABIN über Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses und Anerkennung der Hochschule. Bitte achten Sie darauf, dass die Bezeichnung Ihres Hochschulabschlusses und der Datensatz in ANABIN exakt übereinstimmen. Wenn Hochschule oder Abschluss nicht in ANABIN erfasst sind, müssen Sie zunächst eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführen lassen und den ZAB-Bescheid vorlegen.
  • Nachweis über angemessene Altersvorsorge, wenn bei Antragstellung das 45. Lebensjahr vollendet ist und das Jahresbruttogehalt nicht 53.130,- EUR übersteigt; z.B. nachzuweisen durch Nachversicherung in Deutschland oder ggf. Vermögensnachweise, Immobilienbesitz oder private Renten- oder Lebensversicherungen
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
    • lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
  • Nachweis über berufliche Tätigkeiten und bisherigen Werdegang
    • Gehaltsnachweise, Sozialversicherungsnachweise
  • Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz (Krankenversicherung, die bis zur Arbeitsaufnahme gilt; Gültigkeit ab Einreise für 90 Tage, vsl. 2 Monate nach Beantragung des Visums)
  • Visumgebühr in Höhe von 75 €, zu zahlen in Euro in bar
nach oben