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Verfahren nach Ablehnung eines Visumantrags
Das Remonstrationsverfahren wurde mit Wirkung ab dem 01.07.2025 abgeschafft.
Wenn Sie seit dem 01.07.2025 eine ablehnenden Bescheid von der Botschaft erhalten haben, kann die Entscheidung nicht noch einmal durch die Botschaft überprüft werden. Anträge auf erneute Überprüfung eines ablehnenden Bescheids, die bei der Botschaft eingehen, werden nicht mehr bearbeitet.
Sie haben allerdings die Möglichkeit, gegen den ablehnenden Bescheid Klage einzureichen.
Der verbindlichen Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Ablehnungsbescheid entnehmen Sie, dass Sie die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin als zuständiger Stelle innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des Bescheids erheben können.
Mit der Klageerhebung können Sie einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen; hierzu besteht allerdings keine Pflicht. Für die Beauftragung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin fallen in der Regel gesonderte Rechtsanwaltsgebühren an.
Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Gerichtsverfassungsgesetz).
Das Gerichtsverfahren ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gerichtsgebühren legt das Gericht fest. Die Gebühren sind in der Regel direkt nach Klageerhebung als Vorschuss fällig. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der begehrten Visa. Für ein Verfahren wird derzeit in der Regel eine Gerichtsgebühr in Höhe von ca. 480 Euro erhoben. Prozesskostenhilfe kann bei Gericht beantragt werden und wird regelmäßig nur gewährt, wenn im Klageverfahren Aussicht auf Erfolg besteht. Fragen zu Kosten und Kostenregelungen kann nur das Verwaltungsgericht beantworten.
Die genaue Dauer und den Ablauf des Gerichtsverfahrens bestimmt das Gericht. Unter besonderen Voraussetzungen kann das Gerichtsverfahren durch ein Eilverfahren beschleunigt werden. Hierfür fallen gesondert Gerichtsgebühren an.
Weitere Informationen zu Verwaltungsstreitverfahren in Visaangelegenheiten, insbesondere zum Thema Kosten, finden Sie auf der Webseite des Verwaltungsgerichts Berlin
Merkblatt des Verwaltungsgerichts Berlin zu Visumstreitverfahren
Angaben zum Ablauf und zu den Kosten des Klageverfahrens sind unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Botschaft kann Sie nicht bezüglich des Ablaufs des Klageverfahrens beraten und auch nicht dazu, ob im Einzelfall die Klage zielführend ist. Wenden Sie sich hierzu an einen Rechtsanwalt oder direkt an das Verwaltungsgericht Berlin.
Alternativ können Sie nach Ablehnung Ihres Antrags einen neuen Visum-Antrag stellen.
Sie müssen hierzu jedoch das gesamte Antragsverfahren einschließlich Eintragung auf der Warteliste, persönlicher Vorsprache und Vorlage aller antragsbegründender Unterlagen erneut durchlaufen.