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Studium mit Zulassung einer Universität in Deutschland
Wenn Sie zum Studium an einer deutschen Universität nach Deutschland reisen möchten...
und schon eine unbedingte oder unter bestimmten Bedingungen erteilte Zulassung haben, können Sie ein Visum beantragen, wenn Sie nachweisen, dass Sie genug Geld für Ihren Lebensunterhalt haben.
Bitte beachten Sie, dass sofern Sprachkenntnisse nachzuweisen sind, nur Nachweise über Sprachkenntnisse anerkannt werden, die auf einer Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen. Die trifft derzeit auf Sprachprüfungen des Goethe-Instituts bzw. des DSIT, des Österreichisches Kulturforums bzw. des ÖSD-Prüfungszentrums Shiraz, des TastDaF-Instituts und der telc GmbH zu. Zertifikate über bestandene Sprachtests müssen im Original vorgelegt werden!
Ist die Ausbildungssprache Deutsch, gelten die Sprachkenntnisse darüber hinaus als ausreichend, wenn eine der beiden hochschulspezifischen Zugangsprüfungen „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ oder „Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)“ bereits erfolgreich abgelegt wurde oder wenn Sie einen der folgenden Bildungsabschlüsse haben:
- das deutsche Abitur,
- das Deutsche Sprachdiplom der Stufe II der KMK (DSD-II),
- die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des GI,
- das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) des GI oder
- das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des GI
Ist die Unterrichtssprache Ihres Studiengangs Englisch, müssen Sie das Vorhandensein der für Ihr Studium erforderlichen Sprachkenntnisse anhand von Sprachzertifikaten anerkannter Institutionen (z.B. IELTS, TOEFL) nachweisen.
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen
- Informationen für internationale Studierende, Doktoranden, Postdoktoranden und Wissenschaftler*innen stellt die Plattform „Research in Germany“ zur Verfügung.
- Studierende finden weitere Informationen auf der Internetseite „Study in Germany“. Hier finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ihre individuellen Fragen können Sie über ein Kontaktformular stellen.
- Informationen zum Studieren und Forschen in Deutschland finden Sie auch auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD).
- Informationen zu Ihren ersten Schritten in Deutschland finden Sie auf der Seite „make-it-in-Germany“.
- Antworten auf allgemeine Fragen zum Thema „Visum für Deutschland“ finden Sie hier.
Einzureichende Unterlagen
Bitte reichen Sie alle Unterlagen in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung ein. Bitte legen Sie die Unterlagen bei Ihrem Termin sortiert in der hier angegebenen Reihenfolge in zwei vollständigen Sätzen vor. Beachten Sie bitte, dass die Vorlage ge- bzw. verfälschter Dokumente stets die Ablehnung Ihres Visumantrages zur Folge hat.
1. biometrisches Passfoto
- in Farbe mit weißem Hintergrund
- Größe: 35x45mm
- nicht älter als 6 Monate
- Bitte beachten Sie die Fotomustertafel.
2. Ausdruck des Antragsformulars von VIDEX einschließlich Belehrung gem. §54 AufenthG
- beide Exemplare eigenhändig unterschrieben
3. gültiger Reisepass
- der Pass muss unterschrieben sein
- zwei Kopien der zweiten und dritten Passseite in DIN A4 – Format
4. Erklärung zum Studienvorhaben
- vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
5. Zulassungsbescheid
- Bitte reichen Sie den Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule oder Universität ein.
- Wenn Ihre Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses gebunden ist, legen Sie bitte zusätzlich Ihre Anmeldebestätigung für den Sprachkurs vor.
- Wenn die Zulassung an den Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung gebunden ist, legen Sie bitte zusätzlich –sofern vorhanden- die Anmeldebestätigung für das Studienkolleg vor.
- Wenn Sie ein Promotionsstudium in Deutschland aufnehmen möchten, reichen Sie bitte zusätzlich die Betreuungszusage Ihres Professors bzw. Ihrer Professorin ein.
6. Nachweis von Sprachkenntnissen
- Ein Nachweis über die für den konkreten Studiengang erforderlichen Kenntnisse der Ausbildungssprache wird nur verlangt, wenn diese Sprachkenntnisse weder bei der Zulassungsentscheidung geprüft worden sind noch durch die studienvorbereitende Maßnahme (z.B. Sprachkurs) erworben werden sollen. Wenn das Vorhandensein Ihrer Sprachkenntnisse bereits durch die Hochschule geprüft wurden ist, bitten wir um Vorlage einer Bestätigung der Hochschule oder um Markierung der entsprechenden Passage im Zulassungsbescheid.
- Bitte weisen Sie bei Aufnahme eines Studiums sowie bei Besuch eines Studienkollegs oder bei Teilnahme an studienvorbereitenden Sprachkursen nach, welches Sprachniveau zu Beginn der Bildungsmaßnahme gefordert wird.
- Bitte beachten Sie die Hinweise des ersten Abschnitts dieser Webseite.
7. Finanzierungsnachweis
- entweder durch Nachweis von Bankguthaben im Gegenwert von 11.904 EUR auf Ihren Namen. Ihr Visum wird die Auflage enthalten, dass Sie diesen Betrag in bar bei Einreise mitführen, nach Ankunft in Deutschland ein Sperrkonto einrichten und den Betrag einzahlen müssen.
- oder durch Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG. Die Verpflichtungserklärung darf nicht älter als 6 Monate sein und muss den Aufenthaltszweck „Studium“ enthalten. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungsgebers muss nachgewiesen sein.
- oder durch Nachweis über ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln oder ein Stipendium einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder ein Stipendium des iranischen Ministeriums für Bildung und Forschung bzw. von iranischen Bildungseinrichtungen.
- oder durch Nachweis eines in Deutschland bereits bestehenden Sperrkontos.
- Das Auswärtige Amt kann keine Anbieter von Sperrkonten empfehlen. Bitte wählen Sie den Anbieter sorgfältig aus.
Der Satz für Studierende an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen hat sich auf 992 EUR im Monat erhöht. Ab sofort müssen Antragsteller demnach jährlich 11.904 EUR zur Lebensunterhaltssicherung bei der Ausländerbehörde nachweisen.
Wenn Sie zur Aufnahmeprüfung und einem anschließenden Sprachkurs/ Studienkolleg einreisen, müssen Sie stattdessen mindestens 1.027 EUR monatlich (12.324 EUR im Jahr) nachweisen.
8. bisherige Bildungsabschlüsse
Sofern Sie ein Studienbewerbervisum beantragen:
- Bitte reichen Sie Ihr Abiturzeugnis inkl. Notenspiegel ein.
Sofern Sie bereits im Iran studieren und in Deutschland studieren oder ein Masterstudium beginnen möchten:
- Bitte reichen Sie Ihre Studentenkarte bzw. Universitätsbescheinigung, akademische Prüfung oder Abschlüsse (z.B. Bachelor- oder Masterstudium) ein.
- Bitte legen Sie das Original bei Antragstellung vor und reichen Sie eine Kopie mit deutscher Übersetzung ein. Die Kopie muss durch das iranische Innenministerium und Außenministerium überbeglaubigt sein.
Wichtig: Die Dokumente müssen nicht mehr durch die deutsche Botschaft legalisiert werden.
9. Lebenslauf
- lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
- Bitte unterschreiben Sie den Lebenslauf im Original und die ggf. angefertigten Übersetzungen eigenhändig.
10. Nachweis über berufliche Tätigkeiten und bisherigen Werdegang
11. Nachweis über gültigen Krankenversicherungsschutz
12. Bearbeitungsgebühr
- Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75€ sowie die Servicegebühr von VISAMETRIC ist in bar und in Euro zu bezahlen.
- Bitte zahlen Sie möglichst passend.