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Sterbefall

Todesfall

Todesfall © www.colourbox.com

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Stirbt ein Angehöriger oder Freund, ist dies ein Grund zur Trauer. Bei Sterbefällen im Ausland kommen zur Trauer zusätzliche organisatorische Fragen und Probleme auf, die gelöst werden müssen. Beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen kann die Deutsche Botschaft Teheran die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort beraten und bei der Überführung des Leichnams nach Deutschland behilflich sein. Eine Einäscherung ist in Iran auf Grund der islamischen Gesetze grundsätzlich nicht möglich.

Alle Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt bei Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger im Amtsbezirk der Botschaft Teheran.

Folgend haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

Überführung nach Deutschland

Da eine Einäscherung des Leichnams aus kulturellen Gründen in Iran grundsätzlich nicht möglich kann, gibt es nur die Möglichkeit, den Leichnam im Sarg auf dem Luftweg zu überführen. Anders als in Deutschland sind dafür nicht klassische Bestattungsunternehmen zuständig, sondern reguläre Logistikunternehmen.

Die Botschaft sind die folgenden Privatunternehmen bekannt, die Überführung in die Bundesrepublik Deutschland anbieten und durchführen. Die Kommunikation ist auf Englisch möglich. Alle genannten Dienstleister sind landesweit tätig. Die Überführung erfolgt unabhängig vom Sterbeort meist über Teheran.

AIRLAND INTERNATIONAL LTD.

214 Somaye Ave., Tehran 15816 – 63411 Iran
Tel.: +98 21 8882 78 77
E-Mail: laleh@airlandco.com
Website: www.Airlandco.com

MARM; Medical Assistance, Roiadside Management

Hakim Highway, Sheykh Bahayi St, Tehran Tower, A Block, Teheran, Hauptsitz in der Türkei
Tel.: +98 21 9666 5044
Mobil: +98 912 3477 991
E-Mail: marm@marm.com.tr, farshbaf@marm.com.tr
Partnerunternehmen ADACöglich. Die Aufzählung ist in alphabetischer Reihenfolge.

SOS Iran Assistance

No 24, 15th St., Gandi Ave, Tehran 15178
Tel.: +98 21 8864 8400
Mobil: +98 912 130 1433
E-Mail: ashkan.lahiji@iranassistance.com, behnam.issari@iranassistance.com
Website: www.iranassistance.com
Partnerunternehmen u.a. AXA

Bestattung in Iran

Grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige auch die Möglichkeit, auf dem deutschen Friedhof in Teheran beigesetzt zu werden – vorbehaltlich dortiger Kapazitäten. Diesbezüglich stehen das Friedhofskommittee der Evangelischen Gemeinde Deutscher Sprache in Teheran und die Botschaft für Fragen gerne zur Verfügung.

Evangelische Gemeinde Deutscher Sprache in Iran
Kh. Shahid Sheydai 123/1, Gholhak,19497/15881 Teheran
Tel.: +98 (21) 22 606 117
E-Mail: post@kirche.ir
https://www.kirche.ir/

Sterbeurkunden

Die Beschaffung der Sterbeurkunde vor Ort erfolgt durch das Bestattungsunternehmen in Iran. Für die Ausstellung ist die Vorlage des Passes und der Geburtsurkunde des Verstorbenen erforderlich. Im Anschluss kann von den Angehörigen unter Vorlage der bei der Botschaft ausgestellten, übersetzen und legalisierten Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt in Deutschland die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde beantragt werden. Um die Übersetzung und Legalisation der hiesigen Sterbeurkunde kümmern sich die genannten Bestattungsunternehmen.

Sie sollten den Todesfall schließlich in die deutschen Personenstandsregister eintragen lassen: Hier finden Sie das Formular zur Beurkundung eines Auslandssterbefalls im Sterberegister.

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