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FAQ zu den aktuellen Entwicklungen in Iran
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns zurzeit im Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen in Iran am Häufigsten erreichen.
FAQ
Auch wenn Sie anderslautende Hinweise von anderer Stelle erhalten sollten, gilt weiterhin: Die Grenzübergänge zwischen beiden Ländern sind für den regulären Grenzverkehr geschlossen. Schreiben, die Ihren reinen Transitaufenthalt in Turkmenistan garantieren, kann die deutsche Botschaft in Aschgabat nicht ausstellen.
Deutsche Staatsangehörige sehen sich zu Ausreisen aus Iran bitte die Informationen auf der Webseite der Botschaft Teheran an. Für die Einreise nach Aserbaidschan gelten die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Auf die bestehende Visumspflicht für Deutsche wird hingewiesen. Die Landgrenzen nach Aserbaidschan sind grundsätzlich geschlossen. Die Einreise auf dem Landweg ist jedoch mit einem gültigen Visum und einer Sondergenehmigung am Grenzübergang Astara möglich. Für die Sondergenehmigung wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft in Baku.
Die Grenze zwischen beiden Ländern ist geöffnet; Anschlusstransportmittel – Busse und Taxen – sind in ausreichendem Maß vorhanden. Konsularische Teams haben allerdings keinen Zugang mehr zum armenischen Grenzgebäude. Deutsche, die Hilfe durch das Botschaftspersonal benötigen, sollten nach der Passkontrolle aktiv nach unserem Team suchen oder sich an die Teams anderer EU-Mitgliedsstaaten wenden.
Die Einreise deutscher und iranischer Staatsangehöriger aus Iran in die Türkei ist problemlos und visumsfrei möglich. Ob das auch für Drittstaatsangehörige mit deutschem Aufenthaltstitel gilt, ist uns nicht bekannt. Grundsätzlich kann ein E-Visum für die Türkei beantragt werden. Ob die in diesen Fällen geforderte Garantieerklärung zur unverzüglichen Weiterreise und zur Kostenübernahme von der Botschaft Ankara abgegeben werden kann, hängt vom Einzelfall ab.
Visa sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen. Für iranische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran ist dies die Deutsche Botschaft Teheran. Aufgrund der aktuellen militärischen Auseinandersetzung muss die Visastelle aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben. Im Licht der volatilen Lage kann derzeit leider keine zuverlässige Vorhersage gemacht werden, wann wieder mit einer Wiederaufnahme des Dienstbetriebs zu rechnen ist. Das Auswärtige Amt prüft die Situation vor Ort fortlaufend und steht hierzu mit der Botschaft in engem Austausch. Es ist zu empfehlen, die Webseite der Botschaft Teheran regelmäßig einzusehen. Dort werden die jeweils aktuellen Informationen zum Betrieb der Visastelle zeitnah eingestellt.
Die Botschaft ist derzeit für den Besucherverkehr geschlossen. Wann die Botschaft wieder geöffnet werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Die Botschaft wird sich um eine baldige Lösung für hinterlegte Pässe bemühen. Der externe Dienstleister der Botschaft - Visametric – hat am Mittwoch und Donnerstag (25./26.6.) begonnen, Pässe auszugeben. Das betrifft ausschließlich Anträge, die bei Visametric eingereicht wurden. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Webseite von Visametric Teheran.
Unsere Auslandsvertretungen in der Region arbeiten im Krisenmodus und müssen ihren Fokus derzeit auf die Unterstützung von in Not geratenen Deutschen legen. Personelle Kapazitäten der Visastelle können aus Sicherheitsgründen und wegen der Einschränkungen im Flugverkehr zum jetzigen Zeitpunkt nicht erhöht werden. Visaanträge können daher derzeit nicht bearbeitet werden.
Die Deutsche Botschaft Teheran ist für den Publikumsverkehr vorübergehend geschlossen. Für die Bearbeitung von Visumsanträgen zum Kurzzeitaufenthalt (Schengen-Visa) iranischer Staatsangehöriger, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Iran haben und ein Schengen-Visum für eine Reise nach Deutschland beantragen wollen, ist weiterhin die Deutsche Botschaft Teheran zuständig. Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich iranische Staatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in Iran derzeit aufgrund der aktuellen Situation in einem anderen Land aufhalten.
Für die Bearbeitung von Visumsanträgen zum langfristigen Aufenthalt (nationale Visa) iranischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran ist grundsätzlich ebenfalls die Deutsche Botschaft Teheran weiterhin zuständig. Das Auswärtige Amt prüft die Situation vor Ort sowie Alternativen zur Antragstellung in Teheran für diese Fälle fortlaufend. Es wird empfohlen, die Webseite der Deutschen Botschaft Teheran regelmäßig einzusehen. Dort werden die jeweils aktuellen Informationen zur Beantragung eines nationalen Visums zeitnah eingestellt.
Iranische Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben und ein Visum (Schengen-Visum oder nationales Visum) zur Einreise nach Deutschland benötigen, können ihren Antrag weiterhin bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in einem Land außerhalb Irans beantragen.