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FAQ zu den aktuellen Entwicklungen in Iran
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns zurzeit im Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen in Iran am Häufigsten erreichen.
FAQ
Die Deutsche Botschaft Teheran ist weiterhin für die Annahme von Visa-Anträgen iranischer und sonstiger ausländischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran zuständig.
Aufgrund stark reduzierter technischer und personeller Kapazitäten ist die Visastelle weiterhin in eingeschränktem Umfang tätig. Weitere Informationen finden Sie hier
Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihre Pässe in noch laufenden Verfahren benötigen, melden sich bitte über das Kontaktformular der Botschaft unter Angabe ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und der Passnummer. Die Botschaft wird Kontakt aufnehmen, sobald die Unterlagen zur Abholung bereit sind und einen Termin vereinbaren. Wir bitten um Verständnis, dass dies einige Tage in Anspruch nehmen kann. Eine Passabholung ohne vorherige Terminvergabe ist nicht möglich.
Die Botschaft in Teheran arbeitet weiterhin im Krisenmodus. die Visastelle der Botschaft ist aufgrund stark reduzierter personeller und technischer Kapazitäten nur in eingeschränktem Umfang tätig. Bereits gestellte Anträge werden grundsätzlich weiterbearbeitet. Nähere Informationen finden Sie hier
Die deutsche Botschaft Teheran ist weiterhin zuständig für die Bearbeitung von Visa-Anträgen zum Kurzzeitaufenthalt (Schengen-Visa) und langfristigen Aufenthalt (nationale Visa) iranischer Staatsangehöriger, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Iran haben und für einen Aufenthalt von unter 90 Tagen nach Deutschland reisen möchten. Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich iranische Staatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in Iran aufgrund der aktuellen Situation kurzfristig in einem anderen Land aufhalten.
Die Annahme und Bearbeitung von Visa-Anträgen erfolgt aufgrund stark reduzierter technischer und personeller Kapazitäten derzeit in eingeschränktem Umfang. Weitere Informationen finden Sie hier
Iranische Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land als Iran haben und ein Visum (Schengen-Visum oder nationales Visum) zur Einreise nach Deutschland benötigen, können ihren Antrag weiterhin bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung am Wohnort stellen.