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FAQ zu den aktuellen Entwicklungen in Iran

19.08.2025 - FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns zurzeit im Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen in Iran am Häufigsten erreichen.

FAQ

Die Deutsche Botschaft Teheran ist weiterhin für die Annahme von Visumanträgen iranischer und sonstiger ausländischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran zuständig.

Aktuell nimmt die Visastelle der Deutschen Botschaft in Teheran allerdings keine neuen Anträge entgegen. Die Ausgabe von Pässen und Entscheidung über abgeschlossene Anträge findet in eingeschränktem Umfang statt. Außerdem werden Termine, die bereits vor der kriegerischen Auseinandersetzung am 12. Juni vereinbart wurden, neu vergeben. Angesichts der weiterhin volatilen Lage ist noch nicht absehbar, wann wieder mit einer Wiederaufnahme des regulären Dienstbetriebs zu rechnen ist. Das Auswärtige Amt prüft die Situation vor Ort fortlaufend und steht hierzu mit der Botschaft in engem Austausch.

Es ist zu empfehlen, die Webseite der Botschaft Teheran regelmäßig einzusehen. Dort werden die jeweils aktuellen Informationen zum Betrieb der Visastelle zeitnah eingestellt.

Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihre Pässe benötigen, melden sich bitte über das Kontaktformular der Botschaft unter Angabe ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und der Passnummer. Die Botschaft wird Kontakt aufnehmen, sobald die Unterlagen zur Abholung bereit sind und einen Termin vereinbaren. Wir bitten um Verständnis, dass dies einige Tage in Anspruch nehmen kann. Eine Passabholung ohne vorherige Terminvergabe ist nicht möglich.

Die Botschaft in Teheran arbeitet weiterhin im Notbetrieb. Der Fokus der Tätigkeit liegt derzeit auf dem Wiederaufbau der Infrastruktur vor Ort. Die personellen Kapazitäten der Visastelle sind stark reduziert. Visaanträge können daher derzeit nur in begrenztem Umfang bearbeitet werden. Das Auswärtige Amt prüft die Situation fortlaufend.

Die deutsche Botschaft Teheran ist weiterhin zuständig für die Bearbeitung von Visumsanträgen zum Kurzzeitaufenthalt (Schengen-Visa) iranischer Staatsangehöriger, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Iran haben und für einen Aufenthalt von unter 90 Tagen nach Deutschland reisen möchten. Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich iranische Staatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in Iran aufgrund der aktuellen Situation kurzfristig in einem anderen Land aufhalten. Derzeit kann die Botschaft in Teheran keine neuen Anträge auf Erhalt von Schengen-Visa annehmen oder bearbeiten. Wann die Wiederaufnahme des Dienstbetriebs erfolgen wird, ist angesichts der volatilen Lage vor Ort noch nicht absehbar. Das Auswärtige Amt prüft die Situation vor Ort fortlaufend.

Die deutsche Botschaft Teheran ist auch weiterhin zuständig für die Bearbeitung von Visumsanträgen zum langfristigen Aufenthalt (nationale Visa) iranischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran. Derzeit kann die Botschaft in Teheran keine neuen Anträge auf Erhalt von nationalen Visa annehmen oder bearbeiten. Bereits gestellte Anträge werden in begrenztem Umfang weiterbearbeitet. Das Auswärtige Amt prüft die Situation vor Ort sowie Alternativen zur Antragstellung in Teheran für diese Fälle fortlaufend. Es wird empfohlen, die Webseite der Deutschen Botschaft Teheran regelmäßig einzusehen. Dort werden die jeweils aktuellen Informationen zur Beantragung eines nationalen Visums zeitnah eingestellt.

Iranische Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land als Iran haben und ein Visum (Schengen-Visum oder nationales Visum) zur Einreise nach Deutschland benötigen, können ihren Antrag weiterhin bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung am Wohnort stellen.

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