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Rentenangelegenheiten

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

01.12.2017 - Artikel

Rentenangelegenheiten sollen in aller Regel selbst vom Rentenempfänger mit dem jeweiligen deutschen Rententräger direkt geklärt werden. Eine vorgeschriebene Beteiligung der Botschaft gibt es nicht. Die Auslandsvertretungen können nur allgemeine Auskünfte erteilen. Spezielle Fragen zu Ihrem Rentenantrag sollten Sie mit dem Sachbearbeiter Ihrer Rentenversicherung direkt besprechen.

Darüber hinaus kommt es aber in Rentenangelegenheiten oft vor, dass amtliche Bestätigungen und Bescheinigungen erforderlich werden. Diese können bei der Botschaft während der Öffnungszeiten am Rechts- und Konsularschalter (sonntags bis donnerstags zwischen 07:30 und 10:30 Uhr) erteilt werden. Die Erteilung der Bescheinigung ist für gesetzliche Rentenversicherungen kostenfrei. Dies gilt auch für Legalisationen von Unterlagen, die von den Rentenversicherungsträgern angefordert worden sind.

Lebensbescheinigungen

Lebensbescheinigungen werden von den Rentenversicherungsträgern in Deutschland in der Regel einmal im Jahr angefordert.

Bringen Sie zur Botschaft bitte das vom Rentenversicherungsträger übersandte Formular für die Lebensbescheinigung sowie Ihren aktuellen Reisepass als Identitätsnachweis mit. Falls Sie eine Witwenrente beziehen und die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, ist ebenfalls die Vorlage Ihrer Shenasnameh notwendig.

Eine Lebensbescheinigung kann nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden. Auch bei einem langen Anreiseweg oder Krankheit kann Ihnen der persönliche Besuch in der Botschaft nicht erspart werden. Die Lebensbescheinigung schicken Sie dann zusammen mit dem Formular an den Rentenversicherungsträger.

Ist das per Post übersandte Formular der Rentenversicherung verlorengegangen, können Sie bei der Botschaft eine Lebensbescheinigung auf einem hier vorhandenen Formular erhalten. Bitte halten Sie für diesen Fall jedoch Ihre Sozialversicherungsnummer bereit, da die Lebensbescheinigung ansonsten in Deutschland nicht zugeordnet werden kann.

Zahlung der Rente für Rentenempfänger mit Wohnsitz in Iran

Wenn Sie eine deutsche Rente beziehen und nicht über diese verfügen können, weil eine direkte Überweisung auf ein iranisches Konto von Deutschland aus nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, sich Ihre Rente über die Botschaft auf ein Konto in Iran auszahlen zu lassen. Die Auszahlung erfolgt alle drei Monate im Voraus in Rial zum jeweiligen Tageskurs. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, werden Sie gebeten, telefonisch oder per Mail mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen.

Einen guten Überblick über die Rentenversicherung bietet die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Ausland und Rente - Deutsche Rentenversicherung

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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