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Bescheinigungen

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

06.10.2020 - Artikel

Die Botschaft kann für Sie die folgenden Bescheinigungen ausstellen:

Lebensbescheinigungen

Wenn Sie Ihre Rente im Ausland erhalten, müssen Sie jährlich nachweisen, dass die Bedingungen zum Erhalt der Zahlungen noch erfüllt sind. Sie können die Bestätigung durch persönliche Vorsprache mit einem gültigen Ausweisdokument direkt bei der Botschaft vornehmen lassen. Die Unterlagen müssen Sie anschließend selbst an die Rentenkasse übersenden. Die Bescheinigung ist gebührenfrei.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist eine Bestätigung durch die Botschaft für das Jahr 2020 ausnahmsweise nicht erforderlich. Sie können Ihre Unterlagen direkt, ohne Siegel der Botschaft, an die Rentenkasse übermitteln.


Auflösung eines Sperrkontos

Sollten Sie Ihr bereits eingerichtetes Sperrkonto auflösen wollen, weil Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, ist dies in der Regel unter Vorlage Ihres Ablehnungsbescheides möglich.

Sollten Sie Ihr bereits eingerichtetes Sperrkonto auflösen wollen, weil Sie anders als geplant doch nicht in Deutschland studieren werden und keinen Visumantrag gestellt haben, benötigen Sie eine gebührenpflichtige konsularische Bescheinigung. Hintergrund ist, dass Sperrkonten nicht ohne offiziellen Nachweis aufgelöst werden dürfen.

Zur Vorsprache in der Deutschen Botschaft Teheran benötigen Sie einen Termin zur Beantragung einer konsularischen Bescheinigung.

Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Reisepass mit.

Zusätzlich fällt die Gebühr für eine konsularische Bescheinigung mit Vorlage an.

Sollten Sie bereits nach Deutschland eingereist sein, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ausländerbehörde, die einer eventuellen Auflösung zustimmen muss. Die Deutsche Botschaft Teheran ist in diesem Fall nicht zuständig.


Ausfuhrbescheinigung

Alle Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Umzugsbescheinigung

Wenn Sie aus Iran wegziehen und Umzugsgut nach Deutschland bringen möchten, benötigen Sie gegebenenfalls eine Umzugsbescheinigung.

Die Deutsche Botschaft Teheran kann Ihnen einmalig eine Umzugsbescheinigung ausstellen.. Folgende Dokumente werden benötigt:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Reisepass (Original und Kopie),
  • iranische Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis (Original und Kopie) aus der der Zeitraum des zu bescheinigenden Aufenthaltes in Iran (mindestens 1 Jahr) hervorgeht.

Die Bearbeitungszeit beträgt 2 - 3 Tage.

Informationen zu der anfallenden Gebühr finden Sie hier.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Konsularische Bescheinigung zur Beantragung eines Visums bei ausländischen Botschaften in Teheran

Der häufigste Fall sind konsularische Bescheinigungen zur Visumbeantragung bei anderen ausländischen Botschaften in Teheran. In der Bescheinigung zur Visumbeantragung bei ausländischen Botschaften in Teheran bestätigt die Deutsche Botschaft, dass der Antragsteller im Besitz eines deutschen Reisepasses ist.. Die Entscheidung, ob das Visum schließlich erteilt wird, liegt ausschließlich bei der zuständigen ausländischen Botschaft.

Nur deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran oder ohne aktuellen gewöhnlichen Aufenthalt (z. B. Weltreisende) können von der Botschaft eine solche Bescheinigung erhalten. Als Nachweis für den gewöhnlichen Aufenthalt in Iran sind grundsätzlich eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland sowie eine iranische Aufenthaltserlaubnis (für Doppelstaater: iranischer Reisepass) vorzulegen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen ausländischen Botschaft, ob eine solche Bescheinigung dort verlangt wird.

Achtung: Die Botschaft Teheran stellt keine konsularischen Bescheinigungen für Länder aus, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Reisewarnungen, die das Auswärtige Amt im Zuge der Corona-Pandemie erlassen hat und regelmäßig anpasst. Unabhängig davon besteht für das pakistanisch-iranische Grenzgebiet Sistan-Balutschistan eine Reisewarnung. Konsularische Bescheinigungen zur Beantragung eines pakistanischen Visums werden deshalb nur ausgestellt, wenn die Einreise auf dem Luftweg erfolgen wird. Dies gilt auch für Reisen durch Pakistan nach Indien. Ein Flugticket oder ein Ticket für eine Schiffspassage sind als Nachweis vorzulegen.

Sonstige konsularische Bescheinigungen

Die Vorlage sonstiger konsularischer Bescheinigungen kann sowohl von deutschen als auch iranischen Behörden in Verwaltungsverfahren verlangt werden, um bestimmte Tatsachen amtlich zu bestätigen.

Typische Beispiele sind unter anderem:

  • Bestätigung des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person in Iran zur Vorlage bei deutschen Gerichten oder Finanzämtern
  • Bestätigung des Besitzes eines deutschen Reisepasses zur Vorlage bei iranische Behörden

Informationen zu der anfallenden Gebühr finden Sie hier.

Zur Beantragung von konsularischen Bescheinigungen, die nicht im Zusammenhang mit der Beantragung eines Visums bei ausländischen Botschaften oder mit Rentenangelegenheiten stehen, ist ein Termin notwendig. Bitte buchen Sie Ihren Termin online.


Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.


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